Hilfee abzocke kurzstrecken ticket?
Hallo leute hat jemand erfahrung damit gemacht. Es geht um folgendes: Mein mann hat eine strafe von einem kontroleur erhalten weil er eine Haltestelle zu viel gafahren sei, gesamt 3 Haltestellen, (an der 3 ausgestigen) Lt dem kontroleur hätte er an der 2 austeigen müssen. Soweit ich weiß gibt es aber zeit die man ausfahren kann. Also mir ist schon klar das man nicht biss nach berlin fahren kann aber 3 haltestellen? meine frage ist hat man da eine chance oder direkt zum Anwalt denn wir haben kei bock 40 € strafe zu zahlen. Dancke im voraus und bitte nur hilfreiche antworten.
10 Antworten
Da gibt es unterschiedliche Regelungen.
Um welches Verkehrsunternehmen oder welchen Verkehrsverbund geht es denn?
aha, also VRR. Dann ist es bei dir genauso wie bei mir (siehe meine Antwort).
Du kannst auch mal auf vrr.de nachschauen. Wenn du da in der Fahrplanauskunft eingibst, von wo bis wo er gefahren ist, müsste da auch die Preisstufe stehen.
Also VRR.
Im VRR gelten Kurzstreckentickets für Strecken bis zu ca. 1,5 km. Das sind meist drei oder vier Haltestellen, je nach Abstand können es aber auch weniger sein.
Entscheidend ist der Tarifaushang an der Haltestelle. Wenn dort die dritte Haltestelle noch als Kurzstrecke angegeben ist, dann gilt das. Hat dein Mann den Fahrschein an der Haltestelle oder in der Bahn entwertet? In der Bahn kann es nämlich vorkommen, dass der Entwerter noch nicht auf die richtige Zahlgrenze eingestellt war. In dem Fall lohnt sich ein Widerspruch.
Ergänzung:
Soweit ich weiß gibt es aber zeit die man ausfahren kann.
Nein, die gibt es nicht. Man kann in der Geltungsdauer nicht beliebig weit fahren.
Danke für die Antwort.
Hier, wo ich wohne, kann man mit einem Kurzstreckenticket maximal 30 min fahren oder 2 bis 3 Haltestellen. Je nachdem, wie groß die Entfernung zwischen den Haltestellen ist. An jeder Haltestelle gibt es aber einen Plan, auf dem man nachschauen kann, welche Haltestellen man mit dem Kurzstreckenticket erreichen kann. Schau mal nach, ob es sowas bei euch auch gibt.
In Sachen zeitliche Begrenzung ist das so gemeint: Man kann seine Fahrt ja zwischendurch unterbrechen und z.B. einkaufen gehen und danach noch weiterfahren. Das alles darf aber nicht länger als 30 min dauern (zumindest ist das hier so).
Danke für die Antwort.
Eigentlich steht an dem Automaten wo das Ticket gekauft wird bis zu welchen Haltestellen die Kurzstrecke ist. Da würde ich nachschauen. Wenn euer Ausstieg drauf steht, dann macht ein Bild von und reklamiert das ganze.
Danke für die Antwort.
Wenn das Kurzstreckenticket nach den Beförderungsbedingungen des Verkahrsunternehmens nur für 2 Stationen gilt (in Berlin ist das beispielsweise so), dann ist die Fahrt von der 2. zur 3.Station eine Schwarzfahrt. Daß der Zeitraum, innerhalb dessen man die beiden Stationen fahren darf noch nicht beendet war, erlaubt Euch trotzdem nicht, weiter als die beiden Stationen zu fahren. Das Kurzstreckenticket gilt für 2 Stationen und keine einzige weiter! Und somit hat der Kontolleur zu Recht ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € erhoben. Da gibt es auch keine unsichere Rechtslage und Euch kann auch kein Anwalt helfen.
Danke für die Antwort.
Und wie ist es wenn man es nicht mit Absicht gemacht hat? Mein Mann fuhr das letzte mal 2005 mit eine U-Bahn, er wusste es wirklich nicht. Auserdem habe ich mich damals extra informiert wie das so mit der fahrt bis zu unserer Haltestelle ist, es hiese damals das es möglich sei. Und in deren vrr web seite steht dass das ticken 30 min gültig ist und damit 3-4 haltestellen gafahren werden können.
In München gilt das Kurzstreckenticket zwei Stadionen mit U- oder S-Bahn. An der ersten Station einsteigen, die zweite durchfahren und an der dritten aussteigen = zwei Stationen gefahren. So gesehen hat der Kontrolleur durchaus recht.
Danke für die Antwort.
Es geht um Mülheimer VG er war mit der U-Bahn unterwegs.