Rheinbahn - Frist zum Ticket nachzeigen?
Hallöchen, ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Ich hatte bei einer Fahrt mein Semesterticket vergessen und muss dafür 40€ Strafe zahlen. Aus Erfahrung weiß ich, dass ich das Ticket nachzeigen kann und die Strafe somit auf 5€ reduziert wird.
Nun habe ich dies - vergesslich wie ich bin - versäumt. Ich habe ein Mahnschreiben von der Rheinbahn bekommen, nicht darauf geantwortet, und nun ist der Fall an ein Inkasso Unternehmen weiter geleitet worden.
Denen habe ich einen Brief mit der Kopie meines (zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen) Tickets geschickt. Als Antwort erhielt ich lediglich, dass ich beim Kontrolleur ein altes Ticket vorgezeigt hätte und die Forderung somit berechtigt ist - Auf den Punkt, dass ich zu dem Zeitpunkt ein gültiges Ticket hatte, wird gar nicht eingegangen.
Deshalb meine Frage: Wie viel Zeit hat man, um ein Ticket nachzuzeigen?
Dass ich durch die Mahngebühren mittlerweile über 5€ liege, ist mir klar. Und auch wenn ich die volle Strafe zahlen muss, weil ich das Nachzeigen verpeilt habe, ist nachvollziehbar (da müssen jetzt also auch keine Kommentare kommen von wegen selbst Schuld und sowas :D). Doch in dem Brief wurde keineswegs auf Fristen hingewiesen bzw. überhaupt auf die Tatsache, dass ein Ticket nachgezeigt werden kann, und das interessiert mich nun.
Vielen Dank im Voraus für Antworten! :)
1 Antwort
Die Frist, um ein Ticket nachträglich vorzuzeigen, beträgt 14 Tage.
(Nachzulesen in http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/teil_a_befbed_nrw_01_08_2014.pdf Abschnitt 7.5 Absatz 4.)