HILFE! OHNE KAUTION KEINE SCHLÜSSEL! WAS NUN?
Guten Morgen zusammen!
Ich habe zum 1.04 einen Mietvertrag abgeschlossen. Finanziert wird Alles vom Amt. Nun sagt der Wohnungseigentümer dass ich bis 20.03 die Kaution (700) bezahlen muss ansonsten bekomme ich die Schlüssel nicht. Alles gut. Das Problem dabei ist, dass das Amt die Kaution erst NACH der Wohnungsübergabe bezahlen will. Jetzt habe ich ein Problem weil der Wohnungseigentümer unbedingt die Kaution vor Schlüsselabgabe haben möchte. Was muss ich machen? Bitte um Hilfe!
7 Antworten
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste zum Mietbeginn, die folgenden zwei jeweils mit der Miete in den beiden Folgemonaten. Das ist Gesetz, auch wenn der Vermieter das anders will oder im MV steht.
Die Forderung Zahlung am 20. März ist deshalb rechtswidrig. Am 1. April muss aber die 1. Rate nachweisbar gezahlt werden.
Halte also am Tag der vereinbarten Schlüsselübergabe die erste Rate zur Zahlung gegen Quittung bereit.
Will er das nicht akzeptieren, kommt er in Verzug und du darfst vollen Schadenersatz für alle Kosten die dir dadurch entstehen verlangen.
Grundsätzlich hast Du gemäß § 551 (2) BGB das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.
Folglich müsstest Du zur Schlüsselübergabe nicht die gesamte Kaution zahlen, sondern nur ein Drittel. Das kannst Du ja vielleicht vorstrecken.
Ansonsten würde ich hier nochmal mit dem Vermieter sprechen. Er will ja nur Sicherheit über die Kaution.
Vielleicht reicht ihm vorerst auch eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters, dass definitiv nach Wohnungsübergabe gezahlt wird.
Normalerweise sollte das "Amt" eine Bescheinigung ausstellen, dass die Kaution unmittelbar nach Schlüsselübergabe gestellt wird. Das wiederum genügt normalerweise einem Mieter immer. Frage mal beim Amt ob die das machen könnten.
dann hol dir vom Amt eine schriftliche Bestätigung, dass gezahlt wird, sobald die Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Vielleicht rückt er damit den Schlüssel raus
Du könntest den Vermieter darauf hinweisen das seine Forderung die vollständige Kaution vor Mietbeginn zu verlangen gesetzwidrig ist.
Lies § 551 Abs. 2 BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Welchen Sinn soll denn die Kaution vor Mietbeginn machen?
Ja, ist es. § 551 BGB Abs. 2:
Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste
Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren
Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden
Mietzahlungen fällig.
Sowas habe ich noch nie gehört, in sämtlichen Verträgen welche ich bis jetzt hatte bezüglich Wohnungsmiete musste die Kaution vor dem Bezugstermin beglichen werden.
Im § 551 BGB steht aber geschrieben, dass die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Grundsätzlich wird der Vermieter aber darauf achten, dass die Zahlung bei Schlüsselübergabe erfolgt ist.
Ist das eine ernsthafte Frage?Oo
Einer der das nicht zum ersten mal macht definitiv ;)
Natürlich. Welche Ansprüche hat denn der Vermieter vor Mietbeginn gegenüber dem Mieter? Keine!
Ist es das? Sowas habe ich noch nie gehört, in sämtlichen Verträgen welche ich bis jetzt hatte bezüglich Wohnungsmiete musste die Kaution vor dem Bezugstermin beglichen werden. Sonnst macht eine Kaution nicht wirklich Sinn oder? Und selbst wenn nicht, einen Mieter der nicht mal in der Lage ist die Kaution zu bezahlen würde ich direkt wieder auf die Strasse stellen...