Hilfe! Kleid vermietet und beschädigt zurückbekommen?
Liebe Leute,
Auf Instagram verleihen und verkaufen meine Schwestern und ich unsere gebrauchte Kleider, Schmuckstücke usw. Wir haben unsere eigene Seite mit ziemlich viele Followers. Zu dem verleihen/vermieten von Kleidern haben wir einige Regeln, nämlich wenn ein Kleid zerrissen oder kaputt ist nachdem es von jemandem getragen wurde, sollte der/die extra Kosten dafür zahlen damit wir es reparieren können. Alle Regeln werden vorab mit denen besprochen und bis wir eine Bestätigung bekommen erst dann dürfen die es ableihen.
Jetzt ist das Problem:
Jemand hat ein Kleid vermietet und hat es kürzer geschnitten (wieso weiß ich auch nicht??) Sie behauptet, dass sie es nicht gemacht hat, sie meint, dass das Kleid so bekommen hat. Das ist aber nicht die Wahrheit, ich habe das Kleid so nicht geschickt. Ich habe Bilder vom Kleid wie es vorher aussah aber die Bilder sind schon ein paar Monate alt. Und sie meinte auch, dass Sie es nicht getragen hat aber ihre Freundin, das es für ihre Freundin vermietet ist.
Ich habe schon ein Bild von ihrem Ausweis. Sie reagiert nicht mehr auf meine Nachrichten. Ich habe vorgeschlagen, dass Sie das Kleid jetzt abkaufen soll weil keiner es tragen kann, es ist zu kurz geworden.
Was kann ich machen? Zur Polizei gehen?
Ich wohne ja erst seit ein paar Monate in Deutschland also weiß auch nicht was ich machen kann, was erlaubt ist usw..
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Bitte!! :)
7 Antworten
- Die Entleiherin hat eine Sachbeschädigung begangen. Willst du dies anzeigen, musst du zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen
- Wenn du Schadensersatz möchtest musst du dies zivilrechtlich geltend machen. Dazu gehört erstmal eine Rechnung an die Entleiherin.
Über welche Schadenssumme sprechen wir denn gerade? Was kostet so ein gebrauchtes Kleid?
Wenn ihr weiter machen wollt, müsst ihr ein Gewerbe anmelden, weil ihr Steuern zahlen müsst.
Beim Kleider verleihen, könntet Ihr eine Kaution nehmen, die ihr natürlich wieder zurückbezahlen müsst, wenn die Kleider wieder zurück kommen und in Ordnung sind..
Oder ihr erhöht die Mietgebühr, damit solche Ausfälle abgedeckt sind.
Schreib das gekürzte Kleid ab. Da lässt sich jetzt nichts mehr machen.
Da es ein Privatverkauf/verleihung ist,kannst du nicht vieles machen.
Aber einen Super tipp habe ich.
Du kannst kostenlos zum Verbraucher-Zentrale gehen.Die helfen dir aufjedenfall weiter und sagen ob du zur Polizei gehen müsstest oder nicht.
Lg
Die Verbraucherberatung hat damit nichts zu tun ...
Der Tipp mit der Polizei ist gut!
Man wird dann gegen ihn ermitteln wegen Steuerhinterziehung!
Habt ihr ein Gewerbe angemeldet? Zahlt dafür Steuern?
ansonsten ist das eine rein privatrechtliche Angelegenheit ... also zu einem Anwalt gehen und notfalls klagen ... (falls dann Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen - Deine Entscheidung)
Die Polizei ist nicht zuständig, das ist eine zivilrechtliche Sache. Mahnbescheid, ggf. Zahlungsklage.
Ich hoffe euer Gewerbe ist anbemeldet, sonst wäre die Polizei evt. doch zuständig.... allerdings nicht so wie ihr es gerne hättet :)