Hilfe Kann mein Arbeitgeber den festvertrag zurückziehen?
Ich hatte von Dienstag auf Mittwoch eine verhütungspanne musste mir die Pille danach holen da ich um meinen eisprung vermute ich Rum War ..ich kann das nicht sicher sagen da meine Regel immer sehr unregelmäßig kommt.. nun das Problem ich arbeite als Erzieherin und bin verpflichtet es zu melden wenn ich schwanger wäre ich arbeite gerade bis zum 31.8.17 in einem unbefristeten Verhältnis allerdings habe ich schon einen folgevertrag bekommen der schon unterschrieben ist für eine festübername ...das ist jetzt wirklich blöd gelaufen und War auch so nicht geplant ...falls es so wäre kann mir der Arbeitgeber was machen?
4 Antworten
Der Arbeitgeber kann ggf. ordentlich kündigen (Regeln des Kündigungsschutzes insbesondere bei Schwangerschaft beachten), ansonsten gibt es kein Widerrufsrecht bei Arbeitsverträgen.
Von einer Erziehering erwarte ich aber, dass sie die Deutsche Sprache nahezu perfekt in Wort und Schrift beherrscht. Stellst du nochmal so eine Textruine, ohne Punkt und Komma oder trennende Absätze ein, werde ich diese nicht beantworten.
Erzieherinnen sollten die deutsche Sparache schon beherrschen, auch Interpunktion und Groß-und Kleinschreibung.
Wie sollen sie sonst als Vorbild dienen für Vorschulkinder, die schon mal schreiben, einfache Worte zum Beispiel ? Oder auch ein einen kleinen Text- zum Muttertag...
Da ist es hilfreich!
Dass hier im Forum sehr häufig geschrieben wird ohne Rücksicht auf Orthographie und Interpunktion, liegt (was Orthographie betrifft) häufig am Schreiben auf dem Smartphone - und hat vor allem überhaupt nichts mit der Eignung als Erzieher oder sonst was zu tun!
Von der Schreibweise hier auf solche Fähigkeiten und Eignungen zu schließen, ist also völliger Unsinn, kevin1905 und sassenach4u!!
@ holgerholger: 😁 !!
Hallo.
Wenn beide der den Vertrag unterschieben haben, ist und bleibt der gültig.
Bley 1914
falls es so wäre kann mir der Arbeitgeber was machen?
Schlicht und einfach: Nein!
Wenn der Vertrag für das unbefristete Arbeitsverhältnis ab dem 01.09.2017 bereits unterschrieben wurde, dann ist er verbindlich und kann - fall Du jetzt tatsächlich schwanger sein solltest - vom Arbeitgeber auch nicht mehr gekündigt werden.
Ohne den bereits unterschriebenen Vertrag würde das momentane Arbeitsverhältnis aber einfach auslaufen; darauf hätte eine Schwangerschaft keinen Einfluss.
Eine Kündigung des Festvertrags wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. die sprichwörtlichen "silbernen Löffel stehlen") mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.
Da Du in einer Kinderbetreuungseinrichtung arbeitest, wirst Du bei einer tatsächlichen Schwangerschaft erst einmal ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erhalten müssen (bei Fortzahlung Deines Entgelts), bis Dein Impfstatus bezüglich Infektionserkrankungen zum Schutz für das Ungeborene festgestellt ist.
Warte doch erst einmal ab.
Und selbst wenn.
Eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist so wie ich weiss eh unzulässig.
Sind Erzieher neuerdings auch Deutschlehrer?
Wenn du nicht antwortest, wird die Fragestellerin das noch knapp überleben, aber welche Schätze der Weisheit bleiben dann ungehoben?