Arbeitsvertrag unterzeichnet erst Arbeitnehmer dann Arbeitgeber, ist das rechtens?

7 Antworten

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Ein Arbeitsvertrag kommt erst durch die Unterschrift beider Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zustande. Fehlt eine dieser Unterschriften, ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Wann der Vertrag oder von wem der Vertrag zuerst unterschrieben wird, ist unerheblich.

sonneLE1971 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 12:31

Hab heute mein Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen. Jetzt haben beide Seiten unterschrieben und jetzt steht nichts mehr im Wege.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Dieses Vorgehen ist nicht unüblich. Allerdings solltest du die Sache im Auge behalten. Deine Ausfertigung müsste in den nächsten Tagen bei dir eintreffen.

Schau den Vertrag nochmals genau durch, ob alles dabei und korrekt ist. Es soll schon ganz Schlaue gegeben haben, die Seiten im Vertrag ausgetauscht haben. Hier ist es bei der Unterschrift ratsam, jede einzelne Seite mit einem handschriftlichen Kürzel zu versehen.

sonneLE1971 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 13:38

Vielen Dank für die raschen Antworten.

Der Arbeitgeber ist in der Region bekannt und ich denke es wird alles seine Ordnung haben.

Spätestens nächsten Mittwoch bekomm ich persönlich den Vertrag ausgehändigt. Dann soll ich auch nochmal vorbei kommen. Ich werde vorher telefonisch informiert.

Ich werde mich dann hier melden.

Das machen wir hier bei uns auch.

Erst unterschreiben die Pächter, dann wir - weil wir das ganze noch durch die Gegend schicken müssen, damit die "Obersten" noch unterschreiben.

Hauptsache Du hast Arbeit!

jedoch mein Exemplar nicht ausgehändigt bekommen.

Was nutzt dir dein Arbeitsvertrag ohne die Unterschrift des Arbeitgebers?

Dieser Ablauf ist in vielen Firmen so üblich,deshalb brauchst du dir keine Gedanken machen.

Es gibt kein Gesetz,in dem ein anderer Ablauf gefordert wird.

nicht aussergewöhnlich

wenn der geschäftsstellenmitarbeiter keine prokura hat ... musst du warten