was für eine Strafe wegen Polenböller
Hallo,
ich habe folgende Frage und einen kurzen Ereignisablauf den ich mal loswerden muss.
Undzwar wurde mir heute ein Polenböller (FP3-normal) eingezogen
(NUR EIN EINZIGER) von der Polizei.
Dazu kam es nachdem ein Kumpel einen in einem Fluss gezündet hatte.
Polizei machte darauf Taschenkontrolle, aber ich hatte ihn ausgehändigt bevor es dazu
kam.
Die Polizei nahm unsere Personalien auf und meinte es wird die Kriminalkommission
eingeschaltet usw.
Aufgenommen hatte der Polizist von mir wegen Besitzes (1Böller >_<) und mein
Kumpel wegen zündens eines Polenböllers und das ganze nicht unter Silvester.
Ich bin Ersttäter, 17 Jahre alt.
Ein Kumpel den wir danach gefragt hatten meinte das sowas oft nach der Anhörung
fallengelassen wird.
Was habe ich bzw mein Kumpel für eventuelle Strafen zu erwarten?
Und dürfen die deswegen eine Hausdurchsuchung machen?
LG und danke schonmal für die Antworten, bin nun doch etwas angespannt nach
all dem >_< .
5 Antworten
Ich lese hier immer nur "war ja nur einer" und "wird wegen einem wohl eingestellt" usw. usf. Ich würde das Ganze nicht einfach nur so verharmlosen.
Das Abbrennen außerhalb der zulässigen Zeiten (Silvester/Neujahr) ist, wie schon richtig gesagt wurde, eine Ordnungswidrigkeit. Hier wird ein Bußgeld fällig, möglicherweise sogar tatsächlich eingestellt.
Anders sieht das mit dem Erwerb bzw. dem Umgang mit dem "Polenböller". Das ist nämlich eine Straftat nach § 40 des Sprengstoffgesetzes. Und die wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Da du 17 Jahre alt bist, wird wohl Jugendstrafrecht angewendet werden. Als Ersttäter wirst du da wohl mit Sozialstunden zu rechnen haben. Ob eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, liegt ganz an den Ermittlungsbehörden. Vermuten diese, dass du noch weitere genehmigungspflichtige explosionsgefährliche Stoffe in deinem Besitz hast, dann können sie auch entsprechende Durchsuchungen durchführen. Bei dem Bürschchen in der Verlinkung von Dani1299 wurden dort ja illegale Waffen gefunden...
Am ehesten erwartet euch eine Geldstrafe, es kann aber auch sein, dass die Anklage fallen gelassen wird. Warum hast du ihn nicht einfach weggeschmissen.
Also aufjedenfall(Also schätze ich mal)wird auf dich oder deine Eltern ein Geldstrafe zukommen.Das kann in schlimmen Fällen sogar bis 50.000Euro gehen!Aber vielleicht bei dir dann nur ein paar Hunderter WENN ÜBERHAUPT (-8
Die Eltern haben mit der Straftat ihres Sohnes nicht im Geringsten etwas zu tun. Es sei denn, sie hätten ihm die Böller verschafft.
Bezüglich der Höhe eines möglichen Bußgeldes hat MinecraftFans zwar recht, nicht aber damit, dass die dieses Eltern zahlen müssen. ;)
Ist ein Owi von bis zu 50.000€. Ich denke mal wird eingestellt oder sozialstunden bei ersttat.
Oha ist schon bitter, aber war ja nur 1ner also wird hoffentlich fallen gelassen.
Das mit der Kriminalkomission hört sich ja nicht gerade gut an, und Polenböller sind auch echt heftig! In Zukunft lieber die Finger davon lassen.
Zu deiner Frage: http://www.123recht.net/Versto-gegen-das-Sprengstoffgesetz-__f74966.html
Danke für die Antwort sehr hilfreich :) Hmm fällt mir n Stein vom Herzen glaube auch des wird fallengelassen ich meine war 1 Böller also bitte^^