Hi Leute, Darf der Vermieter mit dem Anwalt drohen?

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Ausgezogen nach Ablauf der Mietzeit aufgrund eigener Kündigung aber nicht vollständig geräumt? Die Anwaltsdrohung ist durchaus ernst zunehmen und kann für euch sehr teuer werden, denn ohne weiteren Kommentar stelle ich fest, dass die ehemalige Mietsache durch Anwesenheit eurer Gegenstände ungerechtfertigt weiter genutzt wird und damit eine ungenehmigte Nutzung durch euch entstanden ist, die mit einem Nutzungsentgelt an den Vermieter  einher geht.

Nicht nur das Nutzungsentgelt mindestens in Höhe der ehemaligen Miete wäre bis zur vollständigen Räumung zu entrichten sondern auch die Kosten des Anwalts wären durch euch zu tragen.

Wie kommt der Vermieter bei eurem Auszug auf die Idee die Kaution einbehalten zu wollen? Das sagt er doch nicht, weil es ihm Spaß macht.

Die fehlende Heizung und der defekte Boiler in der Wohnung berechtigen euch nicht im Nachgang zu einer unwirksamen Vergeltungsmaßnahme. 

Solange die Wohnung nicht völlig beräumt ist, ist das Mietverhältnis trotz Auszug nicht rechtswirksam  beendet. Über den Kündigungstermin hinaus muss der Mieter Nutzungsentschädigung zahlen und sonstige Aufwendungen ersetzen. Er kann nicht von vornherein davon ausgehen, dass er hierfür die Kaution sozusagen abwohnen kann.

Nun frage ich mich, ob denn überhaupt eine Übergabe mit Protokoll stattgefunden hat und was da drin steht.

Noch einmal melde ich mich, um euch darauf hinzuweisen, dass fast alle User hielt im Forum GT geraten haben:

"Lasst euch beim Mieterschutzbund beraten. Eine Mitgliedschaft ist total billig und kann sich bei einem Umzug sehr lohnen."

Das ist auch meine Meinung (siehe meine Antwort - vor 4 Minuten).

Da hätte ich als Vermieter schon den Anwalt Beauftragt.

Nun haben wir die Wohnung gekündigt und der Vermieter sagte wir bekomnen die Kaution nicht.

 

Weil die Heizung defekt war? Hier fehlt mir der Zusammenhang. Oder habt Ihr hier die Miete gemindert?

Wir haben die Möbel und die müllsäcke drinnen gelassen.

 

Da funktioniert so nicht. Wenn eine Heizung nicht funktioniert, dann fordert man den Vermieter nachweislich auf, die Mängel zu beheben und mindert ggfs. die Miete.

Ihr hättet hier einen Anwalt beauftragen müssen.

Ihr könnt nicht einfach die Wohnung mit Möbeln und Müll an den Vermieter herausgeben.