Hey leute ganz schnell brauche eure Hilfe.. kann man bei einer Kündigung das so als Grund schreiben?

Möchte meinen Betrieb wechseln.. - (Ausbildung, Kündigung, Azubi)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Möchtest Du Dein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit kündigen, dann musst Du Deine Kündigung gar nicht begründen.

Du kannst ein Ausbildungsverhältnis nach Beendigung der Probezeit nicht kündigen und wenn schon gleich gar nicht fristlos, wenn Du vorhast Deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Dann musst Du versuchen mit Deinem Ausbildungsbetrieb einen Auflösungsvertrag zu erreichen.

Alpo9950 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 23:37

Hmm?🤔 also jeder schreibt was anderes.. bin jetzt durcheinander.. was ist wenn mein jetziger betrieb damit nicht einverstanden ist aber ich trotzdem wechseln will? Mit dem aufhebungsvertrag

Wirf mal einen Blick in den Ausbildungsvertrag. Könnte sein, dass da eine Kündigungsfrist drinsteht. Fristlos geht somit nur nach Übereinkunft.

Der Text ist so ok. Ein richtiger Grund steht da nicht drin, nur dass du wechseln willst, aber nicht warum. Könnte sein, dass sie es hinterfragen.

Alpo9950 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 23:34

Und sollte ich dieses „ Begründung: “ lieber weglassen?

Realisti  06.02.2019, 23:43
@Alpo9950

Eine fristlose Kündigung ist trickie. Dies würde ich vorab mit einer Person besprechen die sich da genau auskennt. - Nur um keinen Fehler zu machen. Ich weiß nicht wie dein Chef drauf ist.

Hast du die andere Stelle fest in der Tasche?

Familiengerd  06.02.2019, 23:49
@Realisti
eine fristgerecht muss man nicht begründen

Das ist falsch!

Die ordentliche Kündigung muss begründet werden, weil sie nur erlaubt ist bei Aufgabe der Ausbildung überhaupt und bei Wechsel des Ausbildungsberufs - BBiG § 22 "Kündigung":

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Realisti  06.02.2019, 23:50
@Familiengerd

Du hast Recht, ich habe mich da zu weit aus dem Fenster gelehnt und hatte es deshalb in der Zwischenzeit schon umformuliert.

Familiengerd  07.02.2019, 10:38
@Realisti

Hauptsache, Du bist nicht rausgefallen! 😉

Alpo9950 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 23:32

Ja das ist es ja.. es gibt eigentlich kein grund, nur dass ich wechseln will.. aber es muss fristlos sein weil ich morgen mein neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben werde. Und was meinst du mit Übereinkunft?

xxfistexx  06.02.2019, 23:35
@Alpo9950

das kannst du so aber nicht machen!

du musst dem alten betrieb einen aufhebungsvertrag unterbreiten, der wird das aber nicht einfach so hinnehmen denke ich, es sei denn die sind froh wenn du weg bist. Aber so unbeliebt muss man sich auch erstmal machen.

einfach fristlos kündigen geht net - du musst da mit dem betrieb sprechen und das einvernehmlich vereinbaren, sonst drehst du dir selbst nen strick. Der neue betrieb lässt dich vielleicht schon antreten, der alte betrieb aber noch nicht gehen. Schon hast du n problem mit dem neuen und am ende könntest du komplett ohne betrieb da stehen wenn es ganz doll schief läuft.

aufhebungsvertrag ist da die beste lösung, du..

Realisti  06.02.2019, 23:41
@Alpo9950

Es ist nicht ungewöhlich, dass auch in Ausbildungsverträgen Kündigungsfristen sind. Wenn man diese umgehen will und fristlos gehen möchte, dann geht das. Allerdings müssen dem beide zustimmen: Arbeitgeber und Azubi. Wie es scheint gibt es keinen Grund für fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber erfüllte seine Vertragsbedingungen. Somit muss er dem nicht zustimmen und du musst hilfsweise frist-gerecht kündigen.

Wichtige Gründe können z. B. sein: Sexuelle Belästigung, unpünktliche oder ausbleibende Zahlungen, grobe Beleidungungen, tätliche Übergriffe, Aufforderung zu Straftaten oder tiefer Vertrauensbruch.

Nur was soll der Arbeitgeber machen, wenn du nicht auftauchst? Im schlimmsten Fall kann er Schadensersatz etc. verlangen. Passiert aber nicht oft und nur bei sehr schlechtem Verhältnis. Nur auszuschließen ist es nicht.

Familiengerd  06.02.2019, 23:41
@Alpo9950

Erstens: Fristlos kannst du nur kündigen in der Probezeit und danach nur aus wichtigem Grund (z.B. Tätlichkeit des Arbeitgebers, sexuelle Belästigung, gravierende Vertragsverletzung - aber nicht: anderer Betrieb!), wenn die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.

Zweitens: Nach der Probezeit kannst Du nur dann ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen kündigen, wenn Du entweder die Ausbildung ganz aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Wenn Du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln willst (weil Du z.B. "unzufrieden" bist), geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (Aufhebungsvertrag), der ansonsten Schadenersatz fordern kann - sofern ihm ein nachweisbarer Schaden tatsächlich entsteht. Du solltest dann aber unbedingt die für Dich zuständige Kammer einschalten (Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer HWK).

Hier die gesetzliche Bestimmung dazu: Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung":

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

So, wie Du das vorhast, kann es Probleme geben!!

Du brauchst keinen kündigungsgrund angeben

Familiengerd  06.02.2019, 23:51

Das ist falsch!

Die ordentliche Kündigung muss begründet werden, weil sie nur erlaubt ist bei Aufgabe der Ausbildung überhaupt und bei Wechsel des Ausbildungsberufs - BBiG § 22 "Kündigung"!

Familiengerd  06.02.2019, 23:56
@Familiengerd

Ergänzung: Und eine fristlose Kündigung (die hier ja noch nicht einmal vorliegt) ist ohne wichtigen Grund nur in der Probezeit erlaubt.

Alpo9950 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 23:27

Danke für die schnelle Antwort.. also muss man bei einer fristlosen Kündigung keinen Grund angeben?

Idris164  06.02.2019, 23:29
@Alpo9950

Nein, bei einer Kündigung muss man nie den Grund angegeben