Ist ein tatto ein Kündigungsgrund?
Guten morgen, Es geht um folgendes ich komme aus der Security Brance und bin Tattowieder mein Arbeitgeber hat damit auch kein Problem. Aber ein Küfer Kumpel und ex Kollege hat das thema jetzt bei seinem Chef angesprochen und der war nicht sehr begeister. Mir ist bekann das tattoos ein Grund sein können das man im Dienst lange Hemden tragen muss. Und jetzt meine Frage wäre ein Verstoß dagegen ein Kündigungsgrund weil man das Firmenansehen schädigen könnte ?
8 Antworten
Gekündigt werden darf dir nicht! Angenommen, du hast das Tattoo schon bei deinem Vorstellungsgespräch, und der Chef sieht das nicht. Dann ist das eben Pech. Wenn er es dann später sieht, kann er einen nicht gleich kündigen. Allerdings darf er darüber verfügen, welche Kleidung man dann trägt, um es zu verstecken.
Ich bin selber stark tätowiert, und stoße ganz oft, gerade bei etwas älteren Herrschaften an. Leider ist die heutige Gesellschaft noch immer nicht bereit zu akzeptieren, dass man früher nicht mit heute vergleichen kann.
Wenn in einer Dienstanweisung das Verdecken von sichtbaren Tätowierungen verlangt wird, sollte man sich daran halten. Verstößt man dagegen kann dieses Verhalten abgemahnt und im Wiederholungsfall kann dann auch gekündigt werden.
Das Selbe gilt übrigens auch für Piercings: Ist per Dienstanweisung angeordnet, dass diese vor Dienstantritt entfernt werden müssen können Verstöße dagegen ebenfalls abgemahnt und im Wiederholungsfall genauso die Kündigung zur Folge haben.
Eigentlich kann ein Tattoo nur dann zu Problemen führen, wenn es nicht abdeckbar ist. Wenn deines an einer Stelle liegt, die du während der Arbeit verdecken kannst, liegt normal kein Grund vor eine Kündigung auch nur in Erwägung zu ziehen. Wie der Arbeitgeber ein nicht sichtbares Tattoo als Kündigungsgrund vor dem Arbeitsgericht durch bekommen will, möchte ich sehen.
gerade in dieser branche geht es - zumindest meistens - darum, seriösität zu vermitteln. und leider gelten tattoos auch heute noch - zumindest bei einigen branchen - als unseriös. Aber ein - immer noch - absolutes NO GO, in bestimmten branchen - sind tattoos im Gesicht, am Hals, Hände, Unterarme usw. also an sichtbaren stellen, die nicht abgedeckt werden können.
wenn man also arbeitet und dann mit einem Gesichtstattoo o,.ä. kommt, und der arbeitgeber kann dies genau begründen, hat er mit sicherheit einen mehr als trifftigen grund zur kündigung, die auch vor gericht anerkannt wird. -- wenn nicht sogar einer fristlosen kündigung, weil man damit nicht mehr "arbeitsfähig" ist oder "einsetzbar" ist. Und der auftraggeber - in der security gibts ja immer auftraggeber - dies im vertrag wahrscheinlich sogar festgelegt hat. unter umständen braucht der das aber nicht mal - das tattoo allein genügt schon. Zudem sind die meisten Richter eher konservativ - wenn nicht sogar sehr konservativ - eingestellt!!
und wenn du damit auch noch gegen punkte im arbeitsvertrag verstößt, dann ist die kündigung würde ich mal sagen, "mutwillig herbeigeführt"!
bei einer grenzwertigen situation wird dann auch noch das motiv und die größe eine rolle spielen! also wenn man mit einem totenkopf am hals auftaucht, braucht man am arbeitsplatz garnicht mehr auftauchen und kann man sich auch noch auf die sperrung von arbeitslosengeld einstellen.
aber wenn die tattoos an einer nicht sichtbaren stelle sind, dann kann ein arbeitgeber, auch wenn er sie sieht, überhaupt nichts machen. außer du trägst ein "verbotenes" symbol aus gewissen kreisen, auch das ist ein grund für eine "fristlose" kündigung.
Also das kommt drauf an wenn das Tatto an einer Stelle ist wo man es nicht sieht dann ist es kein Kündigungsgrund aber wenn du es auf der Stirn hast (ist jetzt übertrieben) oder irgendwo da wo man es immer sieht und du viel mit Kunden zu tun hast dann kann der Arbeitgeber entscheiden ob er dich kündigt oder nicht. Aber generell ist es aufkeinen Fall ein Grund.