Heute Autokauf. Wie funktioniert das mit Versicherung und anmelden?

6 Antworten

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Du brauchst die beiden Nummer 2.1 (Herstellernummer) und 2.2 (Typschlüsselnummer) aus deinem Fahrzeugschein (vom Neuen!) Die kannst du von Verkäufer erhalten. Dann gehst du mit diesen beiden Nummern zu deiner Versicherung und schließt diese ab. Wenn du alles gemacht hast, bekommst du eine Deckungskarte (Versicherungsnachweis) mit der du bei der Zulassungsstelle dein neues Fahrzeug zulassen kannst. Mit den neuen Nummernschildern gehst du zu deinem Verkäufer und schraubst sie an und los gehts (bezahlen nicht vergessen^^^)

toylex  08.10.2010, 09:22

Und was ist mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ? HU/AU Bescheinigung ? Ohne geht es nicht !

joern84  08.10.2010, 10:12
@toylex

Den Brief bekommst du doch erst bei der Zulassungsstelle. Der wird genau wie der Schein jedesmal neu angefertigt. AU gibt es nicht mehr, sie ist Hauptbestandteil der HU. Somit braucht man nur die Unterlagen vom Verkäufer des letzten Hu mitbringen.

michi024 
Beitragsersteller
 08.10.2010, 10:56
@joern84

man muss aber den alten brief usw. mit zur zulassungsstelle nehmen oder nicht?

joern84  08.10.2010, 11:04
@michi024

Ja stimmt. Es ist ja ein Gebrauchtwagen,...mein Fehler. Natürlich muss man den alten Brief und Schein mitnehmen. Der wird entwertet und entsorgt und man bekommt einen Neuen. SORRY

Der normale Ablauf ist folgender. Du rufst deine Versicherung an. Die geben dir eine sogenannten eVb (elektronische Versicherungsbestätigung), welche du zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt brauchst. Wenn du das Auto dann hast, fährst du zum Straßenverkehrsamt und meldest das Auto mit der eVb an. Sobald das Auto angemeldet ist, kannst du deinen Versicherungsberater wieder anrufen und die fehlenden Daten wie Kennzeichen, etc. noch durchgeben, damit er den Antrag fertig machen kann.

Danach heißt es dann, viel Spaß bei der Fahrt.

Hallo michi024,

weißt du ganz genau, welches Fahrzeug du kaufen möchtest, stelle einen Antrag auf Kfz-Versicherung. Dies ist online bei dem Versicherer oder vor Ort beim Berater deiner Wahl möglich.

Nach der Antragstellung wird dir eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ausgehändigt. Diese wird für die Zulassung des Fahrzeugsbeim Straßenverkehrsamt benötigt.

Läßt der Händler dein Fahrzeug zu, gibst du ihm einfach die eVB-Nummer. Da diese formlos verwendet werden kann, genügt ein Anruf beim Händler. Nach der Zulassung gibt dir der Händler kurz Bescheid und du kannst das Fahrzeug abholen.

Läßt du das Fahrzeug selbst zu, gehe zur Zulassungsstelle.

Du benötigst für die Fahrzeugzulassung:

- die Papiere für das Fahrzeug
- die eVB-Nummer deiner Versicherungsgesellschaft
- eine gültige HU (Hauptuntersuchung)

Mit den Nummernschildern kannst du dann dein neues Fahrzeug beim Händler abholen.

Allzeit gute Fahrt!

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Du rufst deine Versicherung an, die gibt dir eine Nummer. Mit dieser Nummer gehst du vor dem Kauf zum Straßenverkehrsamt. Dort bekommst du für die Nummer ein drei Tages Überführungskennzeichen. Damit holst du dein Auto ab. Nun hast du die Papiere des Wagens und kannst damit das Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden. Die Kosten für das erste Kennzeichen werden verrechnet. Fertig. Oder du hast die Papiere von Händler schon und meldest das Auto direkt an. Das ist nicht so aufwendig. Ich pers. kaufe öfter Autos, habe früher erst das Kurzkennzeichen geholt und mir dann das Auto ausgesucht. So konnte ich es gleich mitnehmen. Nun habe ich eine Firma und rote Kennzeichen, da fällt das alles weg. Viel Spaß mit dem neuen Auto und gute Fahrt! Marmei

michi024 
Beitragsersteller
 08.10.2010, 09:41

kann mir nicht auch der händler dieses 3 tages kennzeichen ausstellen? denn sorum wie du es schreibst wird es bei mir nicht klappen

Marmei  09.10.2010, 11:25
@michi024

Der Händler ist nicht das Straßenverkehrsbüro. Aber vielleicht kann er dir seine roten Nummern für die Überführung zur Verfügung stellen. Ich selbst mache das aber nur bei Leuten die ich sehr, sehr gut kenne! Oder du unterschreibst eine Vollmacht und der Händler erledigt das in deinem Namen. Zumeist sind die ganz froh wenn sie ein Geschäft gemacht haben und lassen sich darauf ein. Dann musst du ihm deinen Ausweis mitgeben. Hast du das Vertrauen?

Um jetzt nicht alle kleinigkeiten aufzuführen findest Du hier im Menü eine Liste aller Formalitäten: http://www.strassenverkehrsamt.de/

Bei der Versicherung wäre noch anzumerken, ob es nicht sinnvoller wäre das Fahrzeug erst mal auf den Vater zuzulassen? Er könnte den Wagen als Zweitwagen anmelden, wegen der Prozente.

michi024 
Beitragsersteller
 08.10.2010, 09:40

es ist nicht mein erstes auto, ich bin schon lange selbst versichert