Gebrauchtwagenkauf: Ist es beim Händler üblich, den Personalausweis abzugeben?
Moin, allerseits,
ein Freund hat sich vor drei Tagen einen Gebrauchtwagen beim Händler ausgesucht, hat seinen Altwagen (Sommerreifen) mit Papieren gleich dagelassen , und man hat ihn zwecks reibungsloser Anmeldung gebeten, den Personalausweis dazulassen. Jetzt hat er Befüchungen, daß er womöglich übern Tisch gezogen wird, zumal die Papiere völlig formlos sind, die er vom Verkäufer erhalten hat. Den Ummeldungsschein hat er schon unterschrieben. Ist sowas üblich?
Gruß,
Emmie
13 Antworten
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
* Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
* Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
* Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
* Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
* Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
* Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
* Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
* Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-gebrauchtwagen
Ja, beim Händler ist das üblich. Bei Privatgeschäften würde ich das allerdings nicht machen.
Nö, unter Druck eventuell Kopie machen lassen. In der BRD ist es Pflicht, seinen PA bei zu haben. Klar ist das Gesetz und nicht real. Aber ist dennoch so. Pass oder PA ist dabei zu haben.
Es gibt ein Ausweispflicht, aber keine Ausweismitführpflicht. Das muss man unterscheiden.
Ohne Original-Perso keine Fahrzeugzulassung. Also wenn der Händler zulässt braucht er den Originalausweis und keine Kopie. Lass dich nicht verrückt machen das ist so in Ordnung.
"Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise vom 18. Juni 2009 (1) ...Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. ... (Inkrafttreten 1. November 2010)"
Beantwortet die Frage von allein oder?
Thema verfehlt, schildi.
Es ging hier um einen Händler.
Dort gibt man keine Originaldokumente ab.
Punkt.