Hermes Paketdienst lehnt Haftung da, da Wert der Sendung über 500,-Euro liegt
Hallo,
ich versende über Hermes regelmäßig Pakete von Artikeln, die ich privat bei Amazon oder eBay verkaufe. In der Vergangenheit sind durch Hermes leider zwei Pakete abhanden gekommen, dass heißt, sie sind auf dem Versandweg abhanden gekommen. Der Wert des Inhaltes lag bei über 600,-Euro. Hier hat Hermes den Schaden bis zu einem Höchstbetrag von 500,-Euro anstandslos ersetzt und mitgeteilt, selbst als der Warenwert über 500,-Euro lag, dass man grundsätzlich nur 500,-Euro auszahlen würde. Letztens ist wieder ein Paket abhanden gekommen und nun erhielt ich den Hinweis, dass Hermes eine Haftung für Pakete ablehnt, dessen Warenwert über 500,-Euro liegt. Diese Tatsache ist in den AGBs von Hermes auch tatsächlich vorhanden, allerdings ging ich davon aus, dass man dann höchstens mit 500,-Euro haftet, selbst wenn der Wert höher lag, da es in der Vergangenheit durch Hermes auch so gehandhabt wurde.
Das Problem ist jetzt, dass mich der Käufer zur Rückzahlung aufgefordert hat, weil Hermes den Schaden nicht ersetzt und er der Meinung ist, dass BGB § 447 Abs. 1 in diesem Falle nicht greifen würde.
Meine Frage daher, gibt es irgendwo ein Urteil oder eine Regelung, dass Hermes doch für mindestens 500,-Euro haften muss, auch wenn eine Beförderung der Pakete mit einem höheren Wert ausgeschlossen wurde? Das Paket wurde ja trotzdem befördert und in der Vergangenheit hat Hermes auch gezahlt. Zweite Frage: Kann ich mich trotzdem auf BGB § 447 Abs. 1 berufen oder findet der hier keine Anwendung, weil das Paket laut Hermes nicht bedingungsgerecht im Sinne deren AGBs war?
3 Antworten
Meine Frage daher, gibt es irgendwo (...) eine Regelung, dass Hermes doch für mindestens 500,-Euro haften muss, auch wenn eine Beförderung der Pakete mit einem höheren Wert ausgeschlossen wurde?
Wie kommt man auf die Idee, trotz ausdrückliche Zusicherung, der Inhalt wäre nicht mehr wert als 500 EUR, hier abkassieren zu können? Nein: Die Haftung ergibt sich ausschliesslich aus den AGB, und daran ist nichts missverständlich:
"4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1 Hermes befördert Sendungen, die (...) folgende Werte nicht übersteigen: 50 € je Hermes Päckchen, 500 € je Paket (...)
6 Haftung
6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen."
Das bedeutet: Sie haften nur und bis zu 500 € für Pakte - reichst du einen Beleg mit höherem Inhalt ein, sind sie aus jeglicher Haftung entlassen, da dur dir eine Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Sendung erschlichen hast :-(
Den maximal zulässigen Wert des Inhalts hast du nun auch ausdrücklich durch Anklicken zugesichert :-O
G imager761
Wenn Hermes seine AGB der Gesetzeslage angepasst hat und dies auch veröffentlicht bzw. die AGB eben geändert hat, dann ist das so.
Wenn die AGB-Änderung vor dem Versand des verlustig gegangenen Paketes bekannt oder zu erkennen war, dann hätte das Paket erst garnicht über Hermes zum Versand gebracht werden dürfen, sofern die Wertüberschreitung bekannt war.
Hermes hat, auch bei einem höheren Warenwert, die 500,-Euro als Schadensersatz als Maximalbetrag bezahlt, obwohl Hermes wusste, dass der Wert der Sendung über 500,-Euro lag.
Dann allenfalls ohne Nachweis durch Kaufbeleg oder aus Kulanz.
Aufgrund dieser Tatsache habe ich Pakete weiterhin mit Hermes versendet, da man mir mitteilte, dass, auch wenn der Inhalt wertvoller wäre, nur 500,-Euro erstattet werden würden.
Gast du das schriftlich? Andernfalls gilt, wass du mit Versandscheinanforderung ausdrücklich zusicherst, sh. Foto :-
G imager761
Wie soll Hermes bei der Einlieferung wissen, dass der Gesamtwert des Paketes über 500 EUR liegt? Das kannst nur du wissen. Pakete mit höherem Wert muss man dann also (wenn man überhaupt Versicherungsschutz haben will) über andere Versender verschicken. Und daraus, dass Hermes früher mal bezahlt hatte, kannst du für die Zukunft nichts ableiten. Im Gegenteil: die haben sicher festgestellt, das schon mehrfach solche Schäden auftraten und schließen deshalb nun die Kulanzleistung aus.
Hast Du den Dienstleister bei der Aufgabe des Paketes vom Inhalt und dessen Wert informiert? Oder hast Du möglicherweise auf diesbezügliche Fragen eine falsche Antwort gegeben? Als Hermes in der Vergangenheit geleistet hat, tat der Dienstleister dies unter dem Hinweis, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" o. ä.?
Hast Du den Dienstleister bei der Aufgabe des Paketes vom Inhalt und dessen Wert informiert?
Ja, s. Foto oben :-)
Oder hast Du möglicherweise auf diesbezügliche Fragen eine falsche Antwort gegeben?
Ja, s. Foto oben :-)
Nein. Es hieß nur, wenn der Wert der Sendung höher wäre als die 500,-Euro müsste ich den Rest eben abschreiben, da man nur bis 500,-Euro haften würde. Die Sendung wurde ja nicht beschädigt, sondern ist verloren gegangen. Und laut deren AGBs heißt es, dass Sendungen mit einem Wert von über 500,-Euro nicht transportiert werden. Transportiert wurde es ja trotzdem und ich hätte dann wenigstens gern die 500,-Euro. Die 500,-Euro wurden dann bei den anderen beiden Verlustfällen einfach unter Angabe des Bearbeitungszeichens an mich überwiesen. Der Hinweis "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgte nicht.
Die AGB von Hermes wurden nicht geändert! Das stand auch vorher schon so drin. Hermes hat, auch bei einem höheren Warenwert, die 500,-Euro als Schadensersatz als Maximalbetrag bezahlt, obwohl Hermes wusste, dass der Wert der Sendung über 500,-Euro lag. Es wurde mitgeteilt, dass dann nur 500,-Euro erstattet werden, die auch überwiesen wurden. Aufgrund dieser Tatsache habe ich Pakete weiterhin mit Hermes versendet, da man mir mitteilte, dass, auch wenn der Inhalt wertvoller wäre, nur 500,-Euro erstattet werden würden.