INTERNET AUKTION EBAY! TRANSPORTSCHADEN DURCH HERMES (POST) WER HAFFTET DAFÜR?

9 Antworten

Normaler Weise ist der Käufer verpflichtet, seine Ware sofort zu kontrollieren und auch sofort einen Schaden zu melden, da nach mehreren Tagen der Verdacht bestehen könnte, daß der Artikel beim Gebrauch des Käufers zu schaden gekommen ist und man einen Versicherungsschaden bei Hermes innerhalb 7 Tagen melden muß. Ich habe gerade das Gleiche Problem bei Ebay-Verkauf und Hermes-Versand. Da der Käufer es erst nach 5 Tagen als funktionsunfähig gemeldet hat, habe ich bei PayPal eine Rückzahlung ausgeschlossen, da ich vermute, daß das Gerät was ich funktionstüchtig versendet habe beim Gebrauch kaputt ging. Und Hermes lehnt auch bei mir, die Übernahme eines Versicherungsschadens ab. Ich habe mich auch auf den Ausschluß der Garantiegewährleistung berufen, da das Gerät scheinbar eine knappe Woche im Gebrauch war, bevor ein Defekt gemeldet wurde.

Wenn Du privat verkauft und wirklich gut verpackt hast haftest Du nicht für den Schaden. Das Transportrisiko geht bei Übergabe an den Versender auf den Käufer über. Die Frage ist hast du wirklich den Bedingungen des Versenders entsprechend verpackt??? Keine Zeitung oder Papier sondern ausreichen LuPo-Folie und/oder Styropor verwendet? Denn bei "unsicher Verpackung" haftest nämlich wiederum du selbst. Der Käufer muß Dir aber schon beweisen das und in welcher Form der Artikel beschädigt ist. Z.B.durch Fotos oder Zurückschicken. Was war es denn?? Bei einem Elektronik Artikel hat Du hoffentlich die Seriennummer fotografiert. Da wird nämlich häufig beschixxen.

Als Privatanbieter gilt ! Wichtig ! § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 123-frei ;o) !

Wie hier schon oft beschreiben geht nach § 447 Abs.1 BGB das Versandrisiko dem Käufer über. Demnach ist die Pflicht zur Erfüllung ( Lieferung der Ware ) mit Abgabe an ein Transportunternehmen genügt. Unabhängig davon besteht zwischen dem Versender und dem Transportunternehmen ein Werkvertrag gem. §631 Abs.2 BGB . Das Unternehmen muss also die Sache ohne Schäden transportieren, der Versender die Transportkosten zahlen.

Hermes zahlt nie, wenn äußerlich keine Beschädigungen am Paket erkennbar sind.

Des weiteren hätte de Empfänger gleich bei Erhalt die Ware auspacken und den Schaden reklamieren müssen. Dann hätte zumindest eine gewisse Chance zu Schadenserstattung berstanden, wenen die sonstige Verpackung fachgerecht war.

Ist aber nicth nur bei Hermes so, aber Hand aufs Herz, wer macht das schon.

Als Privatverkäufer haftet man normalerweise nicth für Transportschäden, ander gewerblicher Verkäufer.

Das Problem ist hier Aussage gegen Aussage. Ware bei Versand okay, bei Empfang kaputt.

elasse  18.01.2011, 14:10

So habe ich auch gedacht und bei Pay-Pal bemängelt, daß der Käufer angeblich erst 5 Tage nach Erhalt, einen Defekt feststellte und die Ware angeblich nicht sofort geprüft hat, aber Pay Pal ist der Meinung der Käufer ist im Recht und erstattet diesem ohne Versicherungsbearbeitung bei Hermes abzuwarten, seinen Gezahlten Preis ( die haben ihre iegnen Regeln und halten sich nicht an den BGB)...ich kann froh sein daß HERMES JETZT DOCH DEN SCHADEN BEI MIR ÜBERNIMMT; ICH MUSSTE ZWAR ERST DROHEN; ABER HAT SCHEINBAR FUNKTIONIERT