INTERNET AUKTION EBAY! TRANSPORTSCHADEN DURCH HERMES (POST) WER HAFFTET DAFÜR?
Hallo Leute, ich habe ein kleines Problem,vieleicht kann mir eine erfahrene Person weiterhelfen...? Ich hatte vor gut einem Monat ein Artikel in Wert von ca. 65€ bei Ebay verkauft. Nach ca. 5-6 Tagen kann eine höfliche Nachricht vom Käufer,dass der Artikel Beschädigt sei. Da ich den Artikel bei Hermes versendet habe schrieb ich die auch gleich an. Nach langem hin und her schreiben kam dann eine letzte Anwort,dass Sie den Schaden NICHT übernehmen...( Obwohl Hermes bei Schäden oder Verlust bis 500€ haftet) Der ungeduldige Käufer fragte mich was nun los ist,schilderte ich den ganzen hin und her schreiben von Hermes und mir. Der Käufer wollte die Nachrichten von Hermes sehen und schrieb zudem,dass er schon bei seinem Rechtsschutzversicherung sei und füge noch §§ des Gesetzestext. 437 und 439 BGB und so weiter hinzu... Meine Frage ist jetzt WER HAFTET DAFÜR? Hermes drückt sich ja davon mit der Ausrede unzureichende Verpackung,obwohl ich sicher und fest Verpackt hatte.Das war ja auch nicht mein erster Verkauf bei Ebay.Komischerweise kamen alle Artikel die ich bisher versendet hatte heil an. Woher soll ich wissen,vieleicht hat der Käufer es versehentlich Beschädigt oder versucht jetzt sein altes Zeug mit meins zu vertuschen??? Ich weiß nicht,aber entweder blöft er mit sein Anwalt,oder er macht ernst... Wer hat denn die besseren Karten?
9 Antworten
Normaler Weise ist der Käufer verpflichtet, seine Ware sofort zu kontrollieren und auch sofort einen Schaden zu melden, da nach mehreren Tagen der Verdacht bestehen könnte, daß der Artikel beim Gebrauch des Käufers zu schaden gekommen ist und man einen Versicherungsschaden bei Hermes innerhalb 7 Tagen melden muß. Ich habe gerade das Gleiche Problem bei Ebay-Verkauf und Hermes-Versand. Da der Käufer es erst nach 5 Tagen als funktionsunfähig gemeldet hat, habe ich bei PayPal eine Rückzahlung ausgeschlossen, da ich vermute, daß das Gerät was ich funktionstüchtig versendet habe beim Gebrauch kaputt ging. Und Hermes lehnt auch bei mir, die Übernahme eines Versicherungsschadens ab. Ich habe mich auch auf den Ausschluß der Garantiegewährleistung berufen, da das Gerät scheinbar eine knappe Woche im Gebrauch war, bevor ein Defekt gemeldet wurde.
Wenn Du privat verkauft und wirklich gut verpackt hast haftest Du nicht für den Schaden. Das Transportrisiko geht bei Übergabe an den Versender auf den Käufer über. Die Frage ist hast du wirklich den Bedingungen des Versenders entsprechend verpackt??? Keine Zeitung oder Papier sondern ausreichen LuPo-Folie und/oder Styropor verwendet? Denn bei "unsicher Verpackung" haftest nämlich wiederum du selbst. Der Käufer muß Dir aber schon beweisen das und in welcher Form der Artikel beschädigt ist. Z.B.durch Fotos oder Zurückschicken. Was war es denn?? Bei einem Elektronik Artikel hat Du hoffentlich die Seriennummer fotografiert. Da wird nämlich häufig beschixxen.
Als Privatanbieter gilt ! Wichtig ! § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 123-frei ;o) !
Wie hier schon oft beschreiben geht nach § 447 Abs.1 BGB das Versandrisiko dem Käufer über. Demnach ist die Pflicht zur Erfüllung ( Lieferung der Ware ) mit Abgabe an ein Transportunternehmen genügt. Unabhängig davon besteht zwischen dem Versender und dem Transportunternehmen ein Werkvertrag gem. §631 Abs.2 BGB . Das Unternehmen muss also die Sache ohne Schäden transportieren, der Versender die Transportkosten zahlen.
Hermes zahlt nie, wenn äußerlich keine Beschädigungen am Paket erkennbar sind.
Des weiteren hätte de Empfänger gleich bei Erhalt die Ware auspacken und den Schaden reklamieren müssen. Dann hätte zumindest eine gewisse Chance zu Schadenserstattung berstanden, wenen die sonstige Verpackung fachgerecht war.
Ist aber nicth nur bei Hermes so, aber Hand aufs Herz, wer macht das schon.
Als Privatverkäufer haftet man normalerweise nicth für Transportschäden, ander gewerblicher Verkäufer.
Das Problem ist hier Aussage gegen Aussage. Ware bei Versand okay, bei Empfang kaputt.
So habe ich auch gedacht und bei Pay-Pal bemängelt, daß der Käufer angeblich erst 5 Tage nach Erhalt, einen Defekt feststellte und die Ware angeblich nicht sofort geprüft hat, aber Pay Pal ist der Meinung der Käufer ist im Recht und erstattet diesem ohne Versicherungsbearbeitung bei Hermes abzuwarten, seinen Gezahlten Preis ( die haben ihre iegnen Regeln und halten sich nicht an den BGB)...ich kann froh sein daß HERMES JETZT DOCH DEN SCHADEN BEI MIR ÜBERNIMMT; ICH MUSSTE ZWAR ERST DROHEN; ABER HAT SCHEINBAR FUNKTIONIERT