Herd beschädigt gleich ersetzten und wie?
Hallo, in der Wohnung meiner Partnerin ist eine alte Cerankochplatte gebrochen, weil jemand darauf gestiegen ist. Der Herd ist bereits über 12 Jahre (wenn nicht 15J) alt, funktioniert aber soweit. Leider hat keiner der beteiligten eine Versicherung. Muss also den Schaden selber tragen.
Nun will der Vermieter einen Herd für insgesamt 700-800€ einbauen lassen. Er begründet die hohen Kosten mit den Abtransport und der Entsorgung. Wir haben geschaut und einen ähnlichen neuen Herd für Einbau, Transport für ca. 400€.
Fragen: 1) Müssen wir so hohe Kosten für den neuen Herd es Vermieters tragen und steht das im Verhältnis zu einem veralteten Gerät? 2) Müsste der Vermieter erst den Herd und den Schaden begutachten, da ein Platten tausch ja auch möglich wäre? 3) Könnten wir einfach einen neuen Herd kauf und einbauen lassen und am Ende der Mietzeit den Herd dem Vermieter übereignen?
6 Antworten
Hallo,
In rechtlicher Hinsicht ist der Vermieter einmal zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, wenn das Kochfeld beschädigt ist und das Kochfeld lässt sich isoliert austauschen, dann kann er Ihnen allein die Kosten für das Kochfeld berechnen.
Der Vermieter muss sich auch den sogenannten Abzug neu für alt anrechnen lassen.
Das bedeutet, der Vermieter hat nur einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes wie er vor der Schädigung war. Er hat also kein Recht auf einen neuen Herd oder ein neues Kochfeld. Wenn man von einer Nutzungsdauer des Herdes von 30 Jahren ausgeht und der Herd schon 15 Jahre alt ist, dann hat er nur noch einen Anspruch auf Ersatz von 50% des Schadens.
Wenn Sie den Herd beschädigt haben, dann ist es Sache des Vermieters den Schaden zu beheben. Einen neuen Herd können Sie daher nur mit seinem Einverständnis einbauen.
Bitte welche Nutzungsdauer hat ein Herd?
Den Gutachter möchte ich sehen, der so etwas bescheinigt.
Ja genau so musst Du das Deinem Vermieter erklären, am besten aufschreiben.
Nein , Ihr müßt so gestellt werden als ob Ihr ein gleichwertiges 12 Jahre Altes Gerät einbauen würdet, nennt sich Zeitwert.
Abtransport und Entsorgung? Wenn das Ding in den Kofferraum passt, dann kostet es praktisch nichts da ein Elektroherd kostenlos bei jedem Wertstoffhof abgegeben werden kann.
Bei vielen Geräten ist ein Plattentausch möglich schaut mal nach.
Ansonsten muss auch der Verursacher des Schadens bezahlen wenn er keine Haftpflicht hat, muss er es eben aus seiner Tasche zahlen.
Wenn der 400 Euro Ofen den Ihr einbauen wollt mehr wert ist als das alte Ding, kann der Vermieter zwar vor Gericht versuchen zu argumentieren , dass es nicht der gleiche ist , die Chance das er damit durchkommt ist aber gering.
Der Herd ist Eigentum des Vermieters?
Dann ist diesem der Zeitwert unmittelbar vor Schadeneintritt zu ersetzen, der dürfte gegen 0 tendieren. Maximal der Einbau und Anschluss des Neugeräts wären als Nebenkosten veranschlagbar. Er unterliegt der Schadensminderungspflicht.
Wenn man sich die 50,- € im Jahr für die Privathaftpflicht spart, frag ich mich schon ob man nicht schon die Kontrolle über sein Leben verloren hat...
Die würde den Schaden prüfen und berechtigte Ansprüche bezahlen, unberechtigte für dich unentgeltlich abwehren, auch gerichtlich.
Noch besser wäre eine Glasbruchversicherung, da Ceranfelder auch hierunter fallen. Die ersetzt auch immer zum Wiederbeschaffungswert, nicht zum Zeitwert.
Gut besteht leider nicht, dann darfst du diese Prüfung selber vornehmen oder einen Rechtsanwalt kostenpflichtig damit beauftragen.
Ansprüche an den Schädiger darf deine Freundin dann bei diesen anmelden.
Das verstehe ich jetzt nicht, solche Schäden übernimmt doch eine Glasversicherung und warum wurde der Mieterin so ein Abschluss für rd. 26 EUR/Jahr von ihrem Berater/Makler verweigert?
Zudem, es muss ja auch nur vom Mieter der Schadenb ersetzt werden, wie hoch ist der denn?
Zitat:Ein Gasherd kann beispielsweise auch problemlos 15 – 20 Jahre verwendet werden. Moderne Elektroherde, insbesondere mit viel Elektronik, wie beim Induktionsherd haben oft eine deutlich geringere Lebensdauer und sind deutlich anfälliger
Es gilt der Grundsatz Neu für Alt, sprich, Schadenersatz zum Zeitwert. Zuvor ist zu prüfen, ob Repararatur möglich ist um Kosten zu minimieren.