Zahlt der Vermieter oder der Mieter, wenn der Heizungsregler defekt ist?

5 Antworten

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So wie ich das in untigem Link verstehe ist bei einer Etagen- oder Zentralheizung der Vermieter in der Pflicht die Heizung und auch die Heizkörper instand zu halten. http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

YoungLady 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 08:53

Ich habe gerade mit der Fernwärme telefoniert, sie übernimmt den Tausch und auch die Kosten. Also entweder der Vermieter oder eben scheinbar die Fernwärme, jedenfalls nicht der Mieter, gebe Ihnen Recht!

stelari  06.12.2010, 09:14
@YoungLady

Dann gibt es zwischen Wärmelieferant und Vermieter einen Wartungsvertrag ... selbst wenn es den nicht geben würde, dann ist der Vermieter dafür verantwortlich, denn die Heizung gehört zum Mietgegensatnd

YoungLady 
Beitragsersteller
 07.12.2010, 10:31
@stelari

gut zu wissen, danke!

Hast Du in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel und das Thermostat kann repariert (was aber kaum lohnt) werden, müßtest Du das zahlen.

Muß das Thermostat erneuert werden ist das eine Instandsetzung. Und Instandsetzungen muß grundsätzlich der Vermieter zahlen.

Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag, ob Kleinreparaturen bis zu einem gewissen Betrag selbst übernommen werden müssen. Ein Thermostat unterliegt dem alltäglichen Gebrauch des Bewohners. Möglich dass diese nur klemmt. Trotzdem sollte der Vermieter informiert werden, was zu tun ist.

YoungLady 
Beitragsersteller
 07.12.2010, 10:31

steht nichts derartiges.

Wenn der Austausch der Regler (Material+Lohn) nicht unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag fällt, ist es Sache des Vermieters. Kleinreparatur wird, je nach Vertrag, mit 50 bis 100 EUR angegeben.

anitari  06.12.2010, 12:33

Austausch, egal wie teuer, ist keine Reparatur sondern eine Instandsetzung. Und Instandsetzung zahlt generell der Vermieter.

Ohne den Regler funktioniert die Heizung nicht ordnungsgemäß. Und für deren ordnungsgemäße Funktion hat der Vermieter zu sorgen.