Zahlt der Vermieter oder der Mieter, wenn der Heizungsregler defekt ist?
Bei einer Heizung ist der Regler defekt. Es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung. Wer kommt für den den Schaden auf? Die Genossenschaft meint, die Kosten müsse der Mieter tragen.
5 Antworten
So wie ich das in untigem Link verstehe ist bei einer Etagen- oder Zentralheizung der Vermieter in der Pflicht die Heizung und auch die Heizkörper instand zu halten. http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html
Dann gibt es zwischen Wärmelieferant und Vermieter einen Wartungsvertrag ... selbst wenn es den nicht geben würde, dann ist der Vermieter dafür verantwortlich, denn die Heizung gehört zum Mietgegensatnd
gut zu wissen, danke!
Hast Du in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel und das Thermostat kann repariert (was aber kaum lohnt) werden, müßtest Du das zahlen.
Muß das Thermostat erneuert werden ist das eine Instandsetzung. Und Instandsetzungen muß grundsätzlich der Vermieter zahlen.
Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag, ob Kleinreparaturen bis zu einem gewissen Betrag selbst übernommen werden müssen. Ein Thermostat unterliegt dem alltäglichen Gebrauch des Bewohners. Möglich dass diese nur klemmt. Trotzdem sollte der Vermieter informiert werden, was zu tun ist.
steht nichts derartiges.
Wenn der Austausch der Regler (Material+Lohn) nicht unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag fällt, ist es Sache des Vermieters. Kleinreparatur wird, je nach Vertrag, mit 50 bis 100 EUR angegeben.
Austausch, egal wie teuer, ist keine Reparatur sondern eine Instandsetzung. Und Instandsetzung zahlt generell der Vermieter.
Ohne den Regler funktioniert die Heizung nicht ordnungsgemäß. Und für deren ordnungsgemäße Funktion hat der Vermieter zu sorgen.
Ich habe gerade mit der Fernwärme telefoniert, sie übernimmt den Tausch und auch die Kosten. Also entweder der Vermieter oder eben scheinbar die Fernwärme, jedenfalls nicht der Mieter, gebe Ihnen Recht!