Heizungswartung steht nicht im Mietvertrag und Turnus der Wartung auch nicht?
Hallo Ich habe in meiner neuern Wohnung eine Gasetagenheizung. Aber leider steht in beziehung der Wartung absolut nichts in meinem Mietvertrag. Ich habe schon alles durchsucht im www aber leider bin ich auf keine schlüssige Antwort gestoßen. Immer nur Wartung zahlt Mieter, Reperatur Vermeiter. Aber dies hilft mir nicht weiter da mir etwas zu Ohren gekommen ist. Damit der Vermieter die Heizungswartung bezahlen muß wenn es im Mietvertrag darüber keine Festlegung getroffen wurde. Ist dies so richtig? Könnte mir in dieser hinsicht jemand weiter helfen ggf. mit Urteilen oder Gesetze? danke schonmal
6 Antworten
Unter dem Mietzins sind die BK "Andere BK gemäß Betriebskostenverordnung"
Dann gelten die Kosten der Wartung als vereinbart, ebenso die Kosten der Emissionsmessung, des Betriebsstromes und weitere 13 Betriebskostenarten, sofern sie denn anfallen.
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Der Turnus der Wartung muß nicht im Vertrag stehen.
Der Vermieter beauftragt die Heizungsfirma seines Vertrauens damit und kündigt Euch den Termin rechtzeitig an. Seid Ihr da verhindert wird ein anderer Termin vereinbart.
Dein Mietvertrag muss doch irgend etwas zum Thema Betriebskosten aussagen. Ist dort ein Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung, bzw. eine Vereinbarung, wonach der Mieter Betriebskosten trägt?
Ansonsten ist es ganz einfach: Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, trägt der Vermieter diese Kosten.
Unter dem Mietzins sind die BK "Andere BK gemäß Betriebskostenverordnung"
Ok, unter dem § 2 Pkt. 4 BetrKVO sind die Kosten der Heizungsanlage zu finden. Folglich trägst Du diese Kosten.
Ob hier der § 2 explizit benannt ist, spielt keine Rolle. Der generelle Verweis auf die Betriebskostenverordnung ist ausreichend.
Richtig. Das erst kürzlich der BGH "abgesegnet".
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten
auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich.
BK "Andere BK gemäß Betriebskostenverordnung"
Es wird auf die Betriebskostenverordnung verwiesen. Wer in der Lage ist, im Internet zu forschen und dazu gehören ganz sicher auch die, die hier fragen können, ist nur zwei Mausklicks vom Inhalt der BKV entfernt.
Deshalb ist es nicht notwendig, den gesamten Text dieser Verordnung, insbesondere den sehr langen §2 in jedem Mietvertrag aufzuführen.
Im Satz 4 d) findest Du die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten.
Alles klar?
Was Dir das so zu Ohren gekommen ist - vergiss es einfach!
.. tippe eher mal drauf das hier jahrelang nicht gemacht wurde.
Eine Gasheizung muss jedes jahr gewartet werden , sprich entrust werden + neuer Zünder der Gasverbrauch geht um ca. 30 % zurück (eigene erfahrung) ... Wenn nichts vereinbart zahlt der Vermieter da ja in den Nebenkosten Heizung mit drin ??
Oder ist es wie beim Strom sprich da Etagenheizung kann es ja auch der Mieter selbst übernehmen ..
normaler weise kommt einmal im jahr der Schornsteinfeger und schaut sich die anlage an. frag doch mal bei deinem örtlichen Schornsteinfeger oder die anderen mieter
Der Schornsteinfeger macht die Emissionsmessung, nicht die Wartung der Anlage.
Unter dem Mietzins sind die BK "Andere BK gemäß Betriebskostenverordnung"
Die Betriebskosten die zu zahlen sind, sind alle darunter einzeln aufgezählt. Nur Heizungswartung eben nicht. Darunter steht " Art und Umfang der Betriebskosten richten sich nach der Betriebskostenverordnung" ohne §2. macht das ein Unterschied?