Heizungskessel über extra Stromzähler?
Wie in meiner anderen Frage schon beschrieben wollen wir umziehen, jetzt ist mir noch ne Frage eingefallen und zwar:
Wenn nur 1 von zwei Mietwohnungen vermietet ist und die 2 erst nächstes Jahr, Wer muss den Strom vom Heizkessel bezahlen? Ich komplett alleine oder der Vermieter den Teil der anderen Wohnung? So wie ich das im Internet gelesen habe muss bei leerstehenden Wohnungen der Vermieter die Nebenkosten übernehmen.
8 Antworten
Der Strom für den Betrieb der Heizungsanlage geht entweder in die Berechnung der Heizungskostern ein oder wird vom Zähler für Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Hauseingangsbel.) erfasst. In beiden Fällen muss der Anteil für den Leerstand vom Vermieter getragen werden
Zu 30-50 % wird der nach Wohnfläche umgelegt, und den Teil muss der Vermieter anteilig mitbezahlen. Die restlichen 50-70 % (Umlage nach Verbrauch) musst Du alleine zahlen...
Die Stromkosten werden anteilig auf den Heizungsverbrauch umgelegt. Wenn die andere Wohnung leer steht, wird der Heizungsverbrauch dort nur sehr gering sein. Dementsprechend werden die Stromkosten berechnet. Ich nehme an, dass eine Firma die Messgeräte abliest, was bei Häusern mit mehr als 2 Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Umlagen, wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Versicherung etc. muss der Vermieter für die leerstehende Wohnung tragen.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, das eine Firma die Meßgeräte abliest. Sonst müsste ja jeder Vermieter eine Firma beauftragen zum Ablesen der Stromzähler z.B. Der Mieter kann selbst ablesen oder auch der Vermieter oder beide gemeinsam. Man muss unterscheiden zwischen Verbrauchskosten und sonstigen Kosten (Versicherungen etc). Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag einzeln ausgewiesen sein und wie die Nebenkosten umgelegt werden z.B. Versicherungen nach m² Wohnfläche, Grundsteuer nach Einheiten oder m², Müll nach Personen usw. Wenn die Wohnung leer steht, wird auch kein Müll dort erzeugt. Wenn es einen Sammelmüllbehälter gibt zahlt der Mieter alles, wenn jeder Mieter einen eigenen Mülleimer hat, zahlt jeder Mieter seinen Eimer, der Vermieter den Eimer der zur Wohnung gehört.
Die Kosten für den leerstehenden Teil des Hauses muss der Vermieter zahlen.
Du zahlst Deinen Anteil so als ob die andere Wohnung bewohnt wäre. Kosten für leer stehende Wohnungen muß der Vermieter tragen.