9-10 Grad draussen und Heizung geht noch nicht an, was tun?

8 Antworten

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Ab 01.10. muß die Heizung angeschaltet sein. Vor dem 01.10. muß die Heizung angeschaltet werden,wenn an 3 aufeinander folgenden Tagen die Außentemperatur unter 18 Grad Celsius liegt. Fordere deinen Vermieter auf die Heizung anzuschalten. Drohe ihm schriftlich an, die Miete zu mindern. Um wievel du die Miete mindern kannst weis ich nicht. Erkundige dich bitte beim Mieterschutzbund. Die werden dir Auskunft geben können, um wieviel du die Miete mindern kannst.

Durch sehr undichte Fenster spüren wir dies auch hier im Wohnzimmer schon

Gefällt euch das so? Fenster lassen sich mit relativ geringem Aufwand abdichten (Gummiprofil, Zuglufthund) - das spart euer Heizungsgeld und macht es gemütlich :-)

hier grade mal 11-14 Grad derzeit. Heizung aufdrehen haben wir versucht, aber aus unerfindlichen Gründen bewegt sich da nichts.

Das wäre ein Mangel, der abgeschafft verlangt werden kann.

Was kann man da tun?

Vermieter schriftlich unter Ankündigung einer Mietkürzung auffordern, die Heizung anzustellen bzw. notreparieren zu lassen!

Muss der Vermieter die heizung anschalten, wenn ich als Mieter das will?

Nein.

Gesetzlich gesehen ist die Heizung erst zwingend einzuschalten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Außentemperatur unter 12°C absinkt oder die Raumtemperatur des Wohnzimmers unter 16°C liegt.

Rechtlich gesehen gilt die Vereinbarung des Mietvertrages einer sog. Heizperiode (z. B. Oktober bis April).

Andernfalls wäre ein sog. Temperaturprotokoll, neutral bezeugt unterschrieben vorzulegen und Abhilfe unter Ankündigung einer Mietkürzung zu verlangen, bevor Zahklungen gekürzt werden.

G imager761

du musst 16 oder 18 grad in deiner wohnung erreichen können oder du kannst die miete um 100% mindern

das ist der einzige zwang, den du ausüben kannst

wenn der vermieter sagt, ich brauche das geld nicht und ihr friert einfach, hast du gar keine möglichkeiten