Vermieter verlangt, dass ich die Heizung immer voll aufgedreht lasse
Ich wohne seit ein paar Wochen in meiner neuen Wohnung. Diese ist komplett saniert, mit neuen Fenstern etc.
Nun wird es in meiner Wohnung (vor allem Wohnzimmer) maximal 20 Grad warm, was mir etwas zu wenig ist.
Leider gibt es kein Raumthermostat, da im Keller ein Heizkessel steht, der für alle 3 Mietparteien zuständig ist. Aus diesem Grund stelle ich abends - bevor ich zu Bett gehe - die Heizung auf 3,5 und wenn ich um 17 Uhr nach Hause komme, drehe ich sie auf 5 (also voll auf). Die Heizung schafft es jedoch dann nicht, mehr als 20 Grad zu erreichen. Auch abends um 10 Uhr ist es z.B. immer noch maximal 20 Grad, obwohl das Heizungsthermostat ja dann schon 5 Stunden lang voll aufgedreht ist.
Ich habe nun dem Vermieter mitgeteilt, dass mir das zu wenig ist. Mein Vermieter hat mir darauf geantwortet, dass ich die Heizung "nicht auf Geiz einstellen soll". Er verlangt also, dass ich von morgens 7 Uhr, wo ich das Haus verlasse - bis abends 17 Uhr die Heizung voll aufgedreht lasse (Thermostatstellung 5)... oder sogar die ganz Nacht über.
Ich halte das für eine absolut unnötige Verschwendung von Heizenergie und natürlich auch von Heizkosten.
Was kann ich tun?
Danke und Gruss, Tom
10 Antworten
Die Vorlauftemperatur ist zu niedrig (hier geizt der Vermieter), da kannst du aufdrehen soviel es geht. Der Vermieter muss also die Heizungsanlage entsprechend einstellen. Du musst tagsüber im Bad und Wohnzimmer ohne weiteres bis 22 Uhr 22° C erreichen können, ansonsten liegt ein Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt. Zeige den Mangel schriftlich an und fordere sofortige Abstellung, drohe ansonsten mit Mietminderung.
Der beste RAT:
Trenne Dich von diesem kranken Vermieter - suche Dir in Ruhe ein neues Zuhause.
Hallo nochmal...
Ich hatte es weiter oben schon einmal geschrieben als Zusatz zu meiner Frage:
Ich muss noch ergänzen, dass es im Wohnzimmer 2 Fenster gibt. Eine große Fensterfront mit Balkontüre und an einer anderen Wand ein kleineres Fenster. Unter diesem kleineren Fenster (ca. 1,20 m breit) ist zwar eine Nische für einen Heizkörper... jedoch wurde dort kein Heizkörper angebracht. Wenn ich vor diesem Fenster am Schreibtisch sitze, habe ich immer kalte Unterschenkel - und das, obwohl der Heizkörper vor der großen Fensterfront auf 5 (also voll aufgedreht) ist.
Gruss Tom
mach das was du für richtig hältst, er kann nichts verlangen
Dein Vermieter kann das garnicht von dir verlangen. Im Zweifel gehe mal zum Mieterschutzbund. Besser zu früh als zu spät, die helfen gerne.
Danke Dir für die schnelle Antwort.
Ich muss noch ergänzen, dass es im Wohnzimmer 2 Fenster gibt. Eine große Fensterfront mit Balkontüre und an einer anderen Wand ein kleineres Fenster. Unter diesem kleineren Fenster (ca. 1,20 m breit) ist zwar eine Nische für einen Heizkörper... jedoch wurde dort kein Heizkörper angebracht. Wenn ich vor diesem Fenster am Schreibtisch sitze, habe ich immer kalte Unterschenkel - und das, obwohl der Heizkörper vor der großen Fensterfront auf 5 (also voll aufgedreht) ist.