Vermieter verlangt, dass ich die Heizung immer voll aufgedreht lasse

10 Antworten

Die Vorlauftemperatur ist zu niedrig (hier geizt der Vermieter), da kannst du aufdrehen soviel es geht. Der Vermieter muss also die Heizungsanlage entsprechend einstellen. Du musst tagsüber im Bad und Wohnzimmer ohne weiteres bis 22 Uhr 22° C erreichen können, ansonsten liegt ein Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt. Zeige den Mangel schriftlich an und fordere sofortige Abstellung, drohe ansonsten mit Mietminderung.

Der beste RAT:

Trenne Dich von diesem kranken Vermieter - suche Dir in Ruhe ein neues Zuhause.

Hallo nochmal...

Ich hatte es weiter oben schon einmal geschrieben als Zusatz zu meiner Frage:

Ich muss noch ergänzen, dass es im Wohnzimmer 2 Fenster gibt. Eine große Fensterfront mit Balkontüre und an einer anderen Wand ein kleineres Fenster. Unter diesem kleineren Fenster (ca. 1,20 m breit) ist zwar eine Nische für einen Heizkörper... jedoch wurde dort kein Heizkörper angebracht. Wenn ich vor diesem Fenster am Schreibtisch sitze, habe ich immer kalte Unterschenkel - und das, obwohl der Heizkörper vor der großen Fensterfront auf 5 (also voll aufgedreht) ist.

Gruss Tom

mach das was du für richtig hältst, er kann nichts verlangen

Dein Vermieter kann das garnicht von dir verlangen. Im Zweifel gehe mal zum Mieterschutzbund. Besser zu früh als zu spät, die helfen gerne.

imebro 
Beitragsersteller
 07.12.2012, 08:29

Danke Dir für die schnelle Antwort.

Ich muss noch ergänzen, dass es im Wohnzimmer 2 Fenster gibt. Eine große Fensterfront mit Balkontüre und an einer anderen Wand ein kleineres Fenster. Unter diesem kleineren Fenster (ca. 1,20 m breit) ist zwar eine Nische für einen Heizkörper... jedoch wurde dort kein Heizkörper angebracht. Wenn ich vor diesem Fenster am Schreibtisch sitze, habe ich immer kalte Unterschenkel - und das, obwohl der Heizkörper vor der großen Fensterfront auf 5 (also voll aufgedreht) ist.