Satte Stromrechnung durch kaputte Nachtspeicherheizung wer muss zahlen?

6 Antworten

Mängel an der Mietsache sind dem Vermieter umgehend (schriftlich) zu melden, damit dieser den Mangel abstellen kann. Dies ist in der Regel sogar eine vertragliche Verpflichtung, welcher Du offensichtlich nicht nachgekommen bist.

Das die Heizung permanent warm war, wusstest Du, hast dies aber nicht dem Vermieter gemeldet. Demnach kannst Du vom Vermieter auch kaum erwarten, dass er die Nachzahlung übernimmst.

Du hättest im Zweifel nur eine Chance, wenn Du belegen kannst, dass der Vermieter hiervon informiert wurde.

dRE321 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 15:50

Ich habe dem Vermieter es mitgeteilt und er meinte das es normal sei, notfalls hätte ich meine Freundin mit der ich hier wohne als zeuge.

da es meine erste eigene Wohnung ist wusste ich nicht das alles schriftlich erfolgen muss :(

der Hauseigentümmer ist dafür verantwortlich er muß ihnen einige Hundert € zurück erstatten es ist nur noch die Frage wie hoch ??? wie lange ist wisentlich schon die Steuerung kaputt hat der Vermieter Betrügerische absichten ??? bei der Letzten Wartung und Überprüfung hätte die kaputte Steuerung doch auffallen müssen lass dir mal das letzte Wartung und Prüfprotokol zeigen hat der Hausbesitzer schon Länger gewust das die Steuerung kaputt ist Anwalt einschalten

Deine Stromkosten-Überlegungen ergeben keinen nachvollziehbaren Reim:

Wenn der Nachtspeicherofen im Sommer jede Nacht voll auflädt, dann kann Dir doch die unerträgliche Hitze gar nicht verborgen bleiben. Ohne Wärme gibt es keine Stromkosten.

und habe über den Sommer die Sicherung der Heizung raus gehauen, um mir unnötige kosten ins haus zu holen.

Damit ist doch alles erledigt! Wenn keine Sicherung drin ist, kann der Ofen doch nicht aufladen! Würde er unnötig aufladen, dann würdest Du das auch spüren!

realistir  04.12.2014, 18:07

naja einiges hast du anscheinend nicht begriffen.

Unnötig aufladen kann so was nur wenn der Regler defekt oder mangelhaft ist.

Blöd an solchen Dingen ist, diese miserable Technik macht durch nichts aufmerksam, dass damit etwas nicht stimmt. Auffallen wird es erst, wenn die Stromrechnung kommt.

Tja, all die Entwickler solcher Regler machen sich natürlich keinerlei Gedanken etwas so zu konstruieren, dass es sich selbst überwacht. Die Entwickler solch vereinfachten Regler müssen die Kosten für den Murks nicht zahlen, sonst würden die sich mehr einfallen lassen.

dompfeifer  04.12.2014, 19:58
@realistir

Du hast wohl nicht begriffen, was ich oben zu vermitteln versuchte:

Der Regler selbst verbraucht keinen messbaren Strom, ob der in Ordnung ist oder defekt. Und wenn der defekte Regler für einen außerplanmäßig großen Stromverbrauch der Heizung sorgt, dann wird dort auch eine ganz außerordentliche Wärme erzeugt, und das merkt man sofort und keinesfalls "erst, wenn die Stromrechnung kommt", letzteres ist völlig unmöglich. Was an Strom in Rechnung gestellt wird bei korrekter Rechnungsstellung, wurde mit Sicherheit auch an Wärme bezogen. Für 1 kWh Wärme wird immer 1 kWh nach Stromtarif bezahlt. Nochmal:

Ohne Wärmeentwicklung gibt es keine Stromkosten.

Wenn Dir ungenutzte Strombezüge verrechnet werden, könnte theoretisch ein fehlerhafter Stromzähler verantwortlich sein (Das kommt aber sehr selten vor), aber keinesfalls der Heizungsregler.

Ein gewisser Widerspruch übersiehst du natürlich. Aber du nicht alleine.

Mehr wie voll kann man etwas nicht laden! Du hast dich also fachlich falsch ausgedrückt. Hast dann aber nachgebessert indem du sagtest die Steuerung war defekt.

Also gab es nichts mehr, das bemerkt hat es ist voll geladen jetzt kann damit aufgehört werden. Ich kenne diese Technik zu wenig um gewisse Konstruktionsmängel beurteilen zu können. Aber hätte ich sowas, dann hätte ich da einiges aus reinem Selbstschutz nach gebessert, damit ich von solcherlei "Überraschungen" verschont bleibe.

In meinem Haus gibt es eine Stromverbrauchs-überwachung, und es wird der Stromverbrauch rund um die Uhr mitgeloggt.

Einfach weil ich mal ähnliches erlebt hatte, was aber nicht so teuer wurde. Damals hatte nur die Tiefkühltruhe im Keller immer gekühlt, weil deren Thermostat kaputt ging. Fiel auch erst bei erhalt der Stromrechnung auf.

Als Elektro-Elektroniker lag es also nahe, einen kleinen Computer den Stromverbrauch messen und kontrollieren zu lassen.

Zurück zu deinem Problem. Du wirst dir sagen lassen müssen, du hast unvernünftig gehandelt als dir ein Mangel auffällig wurde. Du hast zwar richtig und vorteilhaft für dich die Sicherungen für diese Heizungen raus gehauen, aber dann nicht nachdrücklich auf Reparatur bestanden und dies nicht schriftlich mit üblichen Argumenten eingebracht.

Solche Mängel deinerseits können clevere Rechtsverdreher zu deinen Ungunsten auslegen.

Es darf nun eifrig gestritten werden, wer von Euch welche Kostenanteile zu übernehmen hat. Denn dein Vermieter kann natürlich erst reagieren, wenn du ihm etwas meldest!

Dein Vermieter darf auch nicht einfach in deine Wohnung bzw Räumlichkeiten, um dort angeblich nur nach dem Rechten -was die Technik betrifft- zu sehen. Angenommen, du würdest verlangen er solle gefälligst auf Verdacht die Technik überprüfen.

Auf was genau sollte sich dann ein Verdacht begründen, oder solle er vereinfacht alle 3 Monate kontrollieren? Dann gäbe es eventuell auch 3 Monate unnötige Kosten.

Bedenke noch eines. Wenn sich Anwälte mit sowas beschäftigen sollen, interessiert die zuerst mal was sie daran verdienen können, also wie hoch der "Streitwert" ist. Oft laufen solche Streitereien auf einen Kompromiss hinaus den man "Vergleich" nennt. Geht die Sache vor Gericht, hat der Verlierer die ganzen Kosten am Hals. Also Gerichtskosten und beide Anwälte.

Manche bedenken solcherlei Kosten nicht und haben dann zu ihrem ursprünglichen Schaden noch den Schaden, den ich mal als zu wenig nach gedacht bezeichnen möchte. Sei also aufmerksam bei der Sache, sorge möglichst dafür, nicht noch höheren finanziellen Schaden zu haben als bisher.

Dein Vermieter hat es sich zu einfach gemacht mit seiner zu pauschalen Meinung solche Heizung sei nun mal teuer! Er hätte nachschauen müssen, ob die Anlage technisch mangelfrei ist! Das kann man ihm vorwerfen und ihn entsprechend an den unnötigen Kosten beteiligen. Wäre aber Sache von Anwälten oder anderen Rechtskundigen.

dRE321 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 18:56

Aber ist der Vermieter nicht verpflichtet die Heizungsanlage vor dem weiter vermieten zu prüfen ?

Oder sogar halbjährlich ? habe ein paar Sachen gelesen, bin mir aber nicht sicher ob das alles korrekt war.

dRE321 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 18:52

habe nächste Woche schon einen Termin beim Mieterschutzbund und werde da natürlich alles nochmal hinterfragen

realistir  04.12.2014, 19:08
@dRE321

Nööö er ist nicht verpflichtet die Heizungsanlage zu überprüfen. Außerdem könnte er das nur, wenn er in Sachen Elektrotechnik geschult ist, sonst müsste er einen Fachmann beauftragen.

Hee, wir sind ja hier unter uns ;-) Versuche zumindest manchmal dich in die Situation deines Gegenüber oder Kontrahenten zu versetzen, zumindest gedanklich.

Würdest du als Vermieter irgendeinen Aufwand treiben, der bei vernünftigem denken keinerlei Vorteil erbringen würde?

Diese Technik Nachtspeicherheizungen ist natürlich nicht weiter ausgereift. Man hat sowas relativ primitiv aufgebaut und dementsprechend mangelhaft -im Sinne von kaum Komfort in Hinsicht einsparen unnötiger Kosten-.

Angenommen du hast vier solcher Heizungen in der Wohnung. Dann wird nicht jeder Heizkörper bezüglich Ladung überwacht, sondern meistens nur einer. Hat dann ausgerechnet dieser eine Mängel, wirken die sich auf alle anderen mit aus.

Übrigens, was ich in deiner Sache noch nicht angesprochen habe, will ich jetzt nach holen.

Überprüfe mal deinen Stromliefervertrag, ob darin eindeutig geregelt ist dass für dich zwei Stromtarife gelten. Du sprichst oben zwar von HT und NT, aber ob die auch für dich vertraglich gültig sind, ist nicht eindeutig.

Mancher Stromlieferer übernimmt nicht einfach einen Vorvertrag auf einen neuen Mieter! Die reden sich gerne raus bei ihren Geldmachereien, woher sollten wir wissen ob ....., der Kunde hat bei seinem Antrag deutlich zu machen was benötigt wird.

dRE321 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 19:30
@realistir

aber er hat doch dafür zusorgen das wenn jemand die wohnung neu bezieht das sie zu 100% funktionsfähig ist, oder hab ich da was falsches gehört ? :)

realistir  04.12.2014, 18:52

Noch was was dich eventuell viel nützen kann ist folgendes.

Hast du vor deinem Einzug vom Vermieter einen Energiekostennachweis erhalten? Konntest du also anhand von solcher Verpflichtung die mittlerweile üblich geworden ist, nachvollziehen was du an Energiekosten aufzuwenden hättest?

Erkundige dich bei Mietervereinen oder Verbraucherzentrale diesbezüglich. Sinn solcher Energiekosten-Nachweise ist, ein Mieter soll nicht gewisse Nachlässigkeiten von Vermietern oder gar Haus-Verkäufern tragen müssen!

Nimm das vorerst nur als gut gemeinte Information für dich und informiere zuerst dich ausgiebig und intensiv. Bedeutet, argumentiere nicht deinem Vermieter schon im voraus über solcherlei "Gesichtspunkte", also warne ihn nicht schon vor!

Wenn der durch Unachtsamkeiten vorgewarnt ist, -bevor du weißt ob das verwendbar ist usw- gibst du ihm schon Möglichkeiten sich selbst zu informieren, ob und wie er sowas abwenden oder mindern kann.

**@harmersbachtal

Seid dem ich hier Wohne wurde die Heizung noch nie gewartet und meine Vermutung ist das die Steuerung schon beim Einzug defekt war

@dompfeifer

ja dieses Jahr war die Sicherung draußen, letztes Jahr aber nicht. und es war auch anständig warm aber wir hatten die Heizung auch nicht permanent an und durch die schlechte/gar keine Isolierung war es noch erträglich.