Heizkosten: Preis pro kWh bei meinem privaten Vermieter liegt 100% über dem Preis vom Grundversorger

3 Antworten

Eine wohnung die mit wärmemengenzähler ausgerüstet ist darf nicht zu 100 % verbrauchsbezogen gerechnet werden. Lt. heizkostenverordnung sind 50-70 % nach verbrauch (also gemessene wärme) und die anderen 30 - 50 % nach einem (meist im mietvertrag festgelegten schlüssel) berechnet. Der schlüssel ist meist qm wohnraum. Mit der nach schlüssel umgelegten wärememenge wird der wäremeverlust und die bereitstellungswärem der heizanlage abgerechnet (also die wärememenge, die z.b. durch den kamin oder durch schlecht gedämmte leitungen verloren gehen)

Mats29 
Beitragsersteller
 20.09.2008, 18:24

Auch das habe ich bereits geprüft. Wenn man die Heizkostenverordnung weiter unten liest, kommt eine Passage, dass einzelvertraglich (und nichts anderes ist der Mietvertrag) auch ein abweichender Schlüssel abgerechnet werden darf.

Bali12  20.09.2008, 18:31
@Mats29

Und welcher schlüssel steht im mietvertrag?

Mats29 
Beitragsersteller
 20.09.2008, 18:50
@Bali12

100% verbrauchsabhängig

Lies dir mal die Heizkostenverordnung durch, dann weißt du, was der Vermieter alles falsch macht.

http://www.heizkostenverordnung.de/

Mats29 
Beitragsersteller
 20.09.2008, 18:07

Ich habe bereits sämtliche Urteile, Verordnungen etc. gelesen. Den Verbrauch habe ich auch geprüft. Mir ist nur nicht klar, wie kann es sein, dass die Kosten doppelt so hoch sind, als wenn ich das Gas über den Grundversorger erhalten hätte?

wird denn eure whg.nicht verbrauchsbezogen abgerechnet

Mats29 
Beitragsersteller
 20.09.2008, 17:42

Doch, und zwar zu 100%.

wernilein  20.09.2008, 18:09
@Mats29

ich meinte ,ob direkt in eurer whg.abgelesen wird und wenn doch dann würde ich meinen das ist abzocke,holt euch rat beim mieterbund viel glück