Heizkosten: Preis pro kWh bei meinem privaten Vermieter liegt 100% über dem Preis vom Grundversorger
Wir haben eine Dachgeschosswohnung mit 130 qm (Ausbau vor 5-6 Jahren). Unser privater Vermieter betreibt die Heizung mit Erdgas. Unsere Abrechnung wirft nun einige Fragen auf. Wir hatten einen Jahresverbrauch von 14.500 kWh, was laut Internet bei der Wohnungsgröße normal ist. Unser Vermieter hat Gaslieferungen (93.000 kWh) erhalten und Kosten (mit Betriebskosten der Anlage) von knapp 7.900 € auf die Mieter umgelegt. Die Wärmemengenzähler für das gesamte Haus laufen auf ca. 53.000 kWh, macht ca. 0,14 €/kWh, die uns pro kWh in Rechnung gestellt wurden. Wenn ich einen Verbrauch im Internet bei den Gaspreisrechnern eingebe, komme ich auf Kosten, die deutlich niedriger sind. Kann das sein?
3 Antworten
Eine wohnung die mit wärmemengenzähler ausgerüstet ist darf nicht zu 100 % verbrauchsbezogen gerechnet werden. Lt. heizkostenverordnung sind 50-70 % nach verbrauch (also gemessene wärme) und die anderen 30 - 50 % nach einem (meist im mietvertrag festgelegten schlüssel) berechnet. Der schlüssel ist meist qm wohnraum. Mit der nach schlüssel umgelegten wärememenge wird der wäremeverlust und die bereitstellungswärem der heizanlage abgerechnet (also die wärememenge, die z.b. durch den kamin oder durch schlecht gedämmte leitungen verloren gehen)
Lies dir mal die Heizkostenverordnung durch, dann weißt du, was der Vermieter alles falsch macht.
http://www.heizkostenverordnung.de/
Ich habe bereits sämtliche Urteile, Verordnungen etc. gelesen. Den Verbrauch habe ich auch geprüft. Mir ist nur nicht klar, wie kann es sein, dass die Kosten doppelt so hoch sind, als wenn ich das Gas über den Grundversorger erhalten hätte?
wird denn eure whg.nicht verbrauchsbezogen abgerechnet
Doch, und zwar zu 100%.
ich meinte ,ob direkt in eurer whg.abgelesen wird und wenn doch dann würde ich meinen das ist abzocke,holt euch rat beim mieterbund viel glück
Auch das habe ich bereits geprüft. Wenn man die Heizkostenverordnung weiter unten liest, kommt eine Passage, dass einzelvertraglich (und nichts anderes ist der Mietvertrag) auch ein abweichender Schlüssel abgerechnet werden darf.