AGB im Fitnessstudiovertrag in Verbindung mit Beitragserhöhung zulässig?
ich habe am 01.11.2014 in einem Fitnessstudio einen 2-jährigen Vertrag abgeschlossen. Die Preisverhandlungen vorher gestalteten sich bereits etwas schwierig, da das Studio von einem neuen Betreiber übernommen wurde und dieser auch seine Konditionen (und AGBs) durchsetzen wollte. Der Preis war für mich aber das entscheidende Kriterium, ob ich bei diesem Studio bleibe oder nicht. Mit dem abgesprochenen Preis war ich soweit zufrieden und deshalb habe ich auch den Vertrag unterschrieben. In den AGBs gibt es folgenden Satz zu Beitragsanpassungen: *„Eine Änderung der Mehrwertsteuer kann an das Mitglied weitergegeben werden, wenn diese in Kraft tritt. Die Mitgliedsbeiträge können mit einer 4-wöchigen Mitteilungsfrist jährlich um max. 2,00 Euro pro Monat angehoben werden. Eine Beitragserhöhung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung“.
Nun gab es am Wochenende Post vom Studio mit der Ankündigung, dass alle Mitglieder ab dem 01.01.2015 2 Euro pro Monat zusätzlich entrichten sollen (macht bei mir eine 8%-Steigerung). Begründet wird das mit den angeblich gestiegenen Kosten (25%) und dass diese Kosten ja zum Wohle der Mitglieder entstanden sind. Und andererseits sollen bisher kostenpflichtige Fitnesskurse damit abgedeckt sein (also Zusatzleistung!).
Dazu muss ich als langjähriger Kunde des Studios sagen, dass sich der „Zusatznutzen“ für die Mitglieder durch die Maßnahmen in Grenzen gehalten hat und viele „alte“ Mitglieder von den Änderungen nicht besonders begeistert waren! An Fitnesskursen war und bin ich nicht interessiert. Etwas bitter stößt mir auch auf, dass ich den Eindruck habe, dass der Betreiber selbst weniger Stunden arbeitet (eben mehr arbeiten lässt) und hier evtl. auch der Versuch vorliegt, die Gewinne für private Ausgaben zu erhöhen (z.B. die Anschaffung eines teuren, sportlichen PKW!). Die Zahl der Studio-Mitglieder wurde im letzten Jahr sukzessiv erhöht – so, dass auch die Einnahmenseite des Studios deutlich besser dastehen müsste.
Nun meine zu erwartende Frage: Kann ich (zumindest für die Vertragsrestlaufzeit) der Erhöhung widersprechen und darauf bestehen, dass meine bisherigen Konditionen beibehalten werden? Da inzwischen meine Sportfreunde das Studio schon verlassen haben, werde ich das im November nächsten Jahres ohnehin tun.
Ist die AGB-Klausel so gültig? Ich habe an mehreren Stellen im Internet gelesen, dass der Verbraucher nicht einseitig benachteiligt werden darf und dass bei Klauseln für Beitragserhöhungen der Verbraucher erkennen muss, was unter welchen Bedingungen auf ihn zukommen kann. Erfüllt diese Klausel diese Anforderungen? Denn auch die Passage zur Mehrwertsteuererhöhung fand ich im Internet als nicht zulässig.
Letzlich könnte der Studiobetreiber hier wärend meiner Vertragslaufzeit um 4 Euro pro Monat erhöhen - ohne sein Kostenseite tatsächlich offenlegen zu müssen. Das wirtschaftliche Risiko muss doch er selbst tragen - oder?
Mfg Parole
2 Antworten
M. E. sind die AGB in Ordnung und Du hast Dich mit diesen einverstanden erklärt
Schon mal überlegt, warum die Deutsche Bahn regelmäßig ihre Fahrpreise erhöht?
Auch das steht in deren AGB.
Hast du denn einen komplett neuen Vertrag unterzeichnet oder nur eine Vertragsänderung? Bzw. hast du die Vereinbarungen schriftlich?
Wenn es eine Vetragsänderung war, kann es sein das dein alter Vertrag mit den Konditionen Bestandschutz hat.
Vielleicht auch mal den Besitzer darauf ansprechen das es ja anders vereinbart war.
Ansonsten muss ich mich meinem Vorgänger anschließen.
Hallo ladyell,
es war dann eben ein "neuer" Vertrag, weil dem neuen Besitzer die Konditionen und AGBs des alten Besitzers nicht gefallen haben.
Aber auch bei Dir die Frage, worauf sich die Einschätzung stützt? Was ist von Aussagen wie folgender zu halten:
"Beitragserhöhungen, die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt
sind, dürfen vom Studiobetreiber
nicht aus dem Grunde vorgenommen
werden, einen höheren Gewinn zu erzielen.
Eine Beitragserhöhung ist begrenzt
durch die tatsächliche Kostensteigerung.
Eine solche Kostensteigerung
muss beim Vertragsschluss unvorhersehbar
gewesen sein. Zudem darf die
Kostensteigerung erst nach Vertragsschluss
eintreten und nicht vom Betreiber
zu vertreten sein (vgl. BGH, Urt. v.
07.10.1981 – VIII ZR 229/80)."
Die Kostensteigerungen sind aber vom Besitzer zu vertreten. Er hat Maßnahmen nach Vertragsabschluss durchgeführt (W-Lan, Personal, Läufbänder), die heute zu den Effekten führen! Und die Kosten von schlecht laufenden Fitnesskursen auf die Allgemeinheit zu übertragen, dürfte wohl auch nicht damit abgedeckt sein.
Parole
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann zieh am besten mal einen Awalt mit ins Boot.
Ich kenne mich mit der genauen Rechtslage nicht aus, noch habe ich die AGBs deines Vertrages gelesen. Was ich sicher weiß ist das Fitnesstudios immer irgendwelche fadenscheinigen Klauseln haben, die es unmöglich machen seine Ansprüche geltend zu machen und im Streitfall wird alles zu gunsten des Studios ausgelegt.
Wenn du also schrichftlich nachweisen kannst, dass deine Konditionen laut altem Vertrag beim neuen noch so gelten, eine spontane Schwerbehinderung bekommst, umziehst, so weit das es unzumutbar wäre das Studio zu besuchen oder die Beitragserhöhung nachweislich von 3. verschuldet wurde, wird dir ein sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Mit deiner Unterschrift hast du die AGBs akzeptiert, wenn o.g. Möglichkeiten nicht zu treffen musst du leider die Laufzeit abwarten.
"Mit deiner Unterschrift hast du die AGBs akzeptiert, wenn o.g. Möglichkeiten nicht zu treffen musst du leider die Laufzeit abwarten."
Das ist aber nur insoweit korrekt, als die AGBs übrigbleiben, die nicht unwirksam sind.
Jetzt schau bitte mal hier rein...
http://www.frag-einen-anwalt.de/AGB-Fitnessstudio-Beitragserhoehung---f43066.html
Die Formulierung „Des weiteren kann sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Grundlaufzeit um max. 2,50 €/Monat erhöhen" verstößt jedoch gegen § 307 BGB und ist daher unwirksam. Der Verbraucher wird durch die Verwendung einer solchen Klausel unangemessen benachteiligt....
Parole
Dann sag das doch dem Betreiber so, ich weiß jetzt nicht genau was du von mir erwartest.
worauf stützt sich Deine Aussage? Bauchgefühl? Wie stehts denn mit dem Grundsatz, eine Vertragspartei nicht einseitig zu benachteiligen?
Meine Unterschrift habe ich unter den Vertrag gesetzt. Aber jetzt ist es ja gerade das Problem, dass ich mir zum Zeitpunkt des Unterzeichnens nicht wirklich ein Bild davon machen konnte, wie dieser AGB-Einsatz eingesetzt wird.
Wann immer ein Studio unwirtschaftlich arbeitet werden die Mitglieder wie Aktionäre am Misserfolg beteiligt. Ähhmm warum nicht auch im Erfolgsfall :-) ?
Parole