Heizkosten doppelt so hoch wie im Vorjahr - ist das rechtens?
Hallo Zusammen,
Wir haben unsere Nebenkostenrechnung für 2017 erhalten und sind etwas schockiert.
Ist es rechtens, dass sich unsere Heizkosten für Erdgas im Jahr 2017 auf mehr als das doppelte pro Einheit erhöht haben und die Vermieter schon zum zweiten Mal in Folge nur nach einer Schätzung berechnet haben?
7 Antworten
Du solltest deine Abrechnung von einem Fachmann prüfen lassen. Es gibt reichlich Firmen, Anwälte oder der Mieterverein, die eine Überprüfung anbieten.
Bitte verstehe, dass es völlig unmöglich ist, dir zu beantworten, ob die Abrechnung rechtens ist, wenn man sie nicht gesehen hat. Man muss sich anschauen, was konkret drin steht.
Es kommt leider sehr häufig vor, dass Vermieter aus Unkenntnis oder Unerfahrenheit Fehler machen. Es könnten Dinge abgerechnet worden sein, die du gar nicht zahlen musst, etwa Reparaturen um nur ein Beispiel zu nennen.
Schätzungen sind generell erlaubt, es kommt jedoch darauf an, warum eine Schätzung vorgenommen wurde und keine Ablesung, und zweitens auf welcher Grundlage die Schätzung erfolgt, bzw. wie der Vermieter auf die Werte kommt.
Es gibt ein paar wenige Ausnahmefälle, in denen der Vermieter keine verbrauchsabhängige Abrechnung durchführen muss. Sollte kein solcher Ausnahmefall bei euch im Haus vorliegen, hast du das Recht, die Heizkosten um 15% zu kürzen.
Wenn die Gastherme nicht abgelesen werden konnte, dann darf der Vermieter die Kosten schätzen.
Naja, wenn Du so viel verbrauchst, dann zahlst Du auch so viel.
Und ja es ist rechtens, dass
- Du so viel heizt
- der Vermieter VON DIR das Geld dafür haben will
Geschätzt wird weil es zwei unterschiedliche Ablesegeärte gibt die nicht harmonieren. Das neuere digitale hängt bei einzigen Nachbarin der BEsitzerin.
Nach Vergleichbaren Räumen gemäß Paragraph 9 Abs. 1 der HKVO.
... leider muss ein Vermieter ein zweites Mal, dann geht es normal weiter, so erlebe auch ich die Wärmemeßdienste.
Denen fehlt doch der echte Wert zu Beginn der Periode!
Warum wird das nur geschätzt? Wird das pro qm oder pro Personen geschätzt?
Nach Vergleichbaren Räumen gemäß Paragraph 9 Abs. 1 der HKVO.
Geschätzt wird weil es zwei unterschiedliche Ablesegeärte gibt die nicht harmonieren. Das neuere digitale hängt bei einzigen Nachbarin der BEsitzerin.
Wie viele Parteien sind es denn? Dann gibt es ja immerhin ein Gerät, das richtig misst. Wenn nach vergleichbaren Räumen gemessen wird, dann muss aber dort auch die gleiche Temperatur sein und die Isolierung muss auch gleich sein.
Es gibt ja einen bestimmten Betrag, der abgerechnet wird. Dieser müsste ja dann auf die restlichen Wohnungen aufgeteilt werden.
2 Parteien plus leerstehendes Büro. Das einzige funktionierende ist im Dachgeschoss.
Wird denn das leerstehende Büro geheizt? Ansonsten muss ja nur durch die 2 Parteien geteilt werden. Warum muss mann dann schätzen, wenn doch ein richtiger (nehme ich mal an) Zähler vorhanden ist?
Weil wir keinen funktionierenden haben... Ich finde es auch sehr merkwürdig, dass sie mehr als einmal schätzen dürfen.
Hast Du denn die Rechnung gesehen?
Nach Vergleichbaren Räumen gemäß Paragraph 9 Abs. 1 der HKVO.
Das ist sachlich völlig falsch, mit diesem Paragraphen die Schätzung zu begründen. In §9 geht es um etwas ganz anderes,nämlich um die Aufteilung der Kosten für die Heizkörper und andererseits für die Erwärmung des Warmwassers. Die Abrechnung sollte eingehend geprüft werden wie in meiner Antwort schon erläutert.
Was hat der Verbrauch mit gestiegenen Heizkosten pro kwh zu tun. Ich habe nicht erwähnt das ich mehr verbraucht habe. Wie gesagt es wird geschätzt wie im letzten Jahr auch. Nur sind die kosten pro pwh auf mehr als das doppelte gestiegen.