Hebt ein Feuchtigkeitsschaden an einem Wohnmobile den Gewährleistungsausschluss auf?
Kann ein Feuchtigkeitsschaden an einem Wohnmobile den Gewährleistungsausschluss aufheben oder müsste der Käufer das vor dem Kauf erkennen? Ist das ein arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer davon nichts wusste?
6 Antworten
Es ist dann eine arglistige Täuschung,wenn der Verkäufer dies hat erkennen können,oder leicht hätte feststellen können,und dem Käufer mit der Absicht verschwiegen hat,diesen zu täuschen.Nämlich eine schadhafte Ware zu kaufen.Ob der Verkäufer das hätte erkennen müssen,könnte nur ein Gutachten feststellen.Es sei denn,er wäre beruflicher Verkäufer,kennt die Schwachstellen und Besonderheiten also.Ein Feuchtigkeitsschaden ist ein erheblicher Mangel.Dieser würde natürlich den Ausschluß der Gewährleistung aufheben.Ob der Verkäufer sich überhaupt wirksam auf diese Klausel beziehen könnte,kommt auf die Art des Verkaufes an.Ich denke,hier kommt Rückabwicklung,Preisminderung oder Reparatur des Schadens ,zu Lasten des Verkäufers in Frage.Beste Grüße
Puh.Also Arglist ist das dann eher nicht.Es sei denn,diese wurde vom Verkäufer angebracht und er wäre zufällig Kundendienstmonteur.Nur dann könnte man die mangelde Sorgfalt die er außer Acht gelassen hat,und man unterstellen muß.das er weis,die zu langen Schrauben,verletzen die Dachhaut,was eben die Folge hat,die Du beschreibst.in allen anderen Fällen,halt eine Fehlerhaftigkeit.
Wenn der Käufer nichts von der Feuchtigkeit wußte, kann es keine arglistige Täuschung sein. Eine arglistige Täuschung setzt immer Vorsatz voraus.
Ob durch die Feuchtigkeit die Gewährleistung ausgeschlossen wird, kann nicht allemein beantwortet werden, sondern nur von Fall zu Fall. Wenn die Feuchtigkeit beispielsweise durch deine unsachgemäße Benutzung des Wohnmobils entstanden ist, kannst du den Verkäufer dafür nicht haftbar machen. Dann entfällt die Gewährleistung.
Gerade bei Feuchtigkeitsschäden ist eine Beurteilung darüber schwierig, wer die Feuchtigkeit verursacht hat. Häufig müssen Sachverständigengutachten eingeholt werde. Auf jeden Fall ist es eine Frage des Beweises.
Wenn du dem Verkäufer unterstellst, dass der Feuchtigkeitsschaden schon beim Kauf vorhanden war, dann mußt du es beweisen können. Kannst du das nicht, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Falls dieses Wohnmobil privat gekauft wurde, hast du wenig Handhabung.
Beispiel:
Ich habe mal ein Motorrad gekauft. Zuhause als ich es reinigte stellte ich fest, dass der Scheinwerfer innen Risse hatte und voll Wasser lief. Der Privatverkäufer wollte davon nix gewusst haben also gings vor Gericht.
Das Ergebnis war, da es ein Privatverkauf war und man die Arglistigkeit nicht beweisen konnte, KEINE RÜCKABWICKLUNG.
Wenn der Feuchtigkeitsschaden vom Käuferverursacht wurde, und zwar NACH dem Kauf, dann ist es kein Gewährleistungsanspruch.
Wenn dieser Schaden VOR Kauf bereits bestand und dem Käufer vom Verkäufer verschwiegen wurde, dann ist das keineswegs außerhalb der Gewährleistung, evtl. Sogar-wurde bereits erwähnt- ein arglistig verschwiegener Mängel. Dieser berechtigt u. U. Zum Rücktritt vom Kauf.
Das alles riecht nach Gutachter und Rechtsanwalt!
Cheerio
Wie wäre es mit Anfechtung wegen Irrtum oder Sachmangel?
Der Schaden stammt von einer nicht ordnungsgemäß angebrachten SAT-Antenne.