Arglistige Täuschung beim Küchenkauf
Hallo. Wir haben von unserer Vormieterin die Küche abgelöst. Diese will 1000,00€, und wir waren soweit auch einverstanden, denn sie sagte zu uns, dass die Küche 1,5 Jahre alt ist. Wir haben vor unseren Einzug in die neue Wohnung 500,00€ angezahlt. Den Rest sollte sie bei der Übergabe bekommen, da wir uns die Küche da noch einmal genauer anschauen wollten. Die Vormieterin kam aber nicht zur Übergabe und hat sich auch so nicht mehr hier sehen lassen. Wir haben leichte Schäden an der Küche festgestellt und von der Vermieterin am Tag der Übergabe erfahren, dass die Küche bereits 10 Jahre alt ist. Dies kann mit Kaufbelegen bewiesen werden. Auch haben wir erfahren, dass dies unsere Vormieterin wusste. Sie schreibt jetzt über Anwalt, dass sie die restlichen 500,00€ haben möchte, heute kam auch schon ein gerichtlicher Mahnbescheid, obwohl wir den Anwalt geschrieben haben, dass wir erst alles geklärt haben möchten, da wir davon ausgehen müssen, dass die Vormieterin hier in arglistiger Täuschung gehandelt hat. Gegen den Mahnbescheid werden wir Einspruch einlegen. Aber was kann ich noch tun. Wir sehen irgendwo nicht ein, noch 500,00€ zu zahlen, denn für eine 10 Jahre alte Küche (ohne Spülmaschine) ist das schon bisschen viel, oder???
5 Antworten
Bei der Besichtigung, hat uns die Vormieterin zwar die Küche gezeigt und gesagt das diese 1,5 Jahre alt ist, aber man sieht es der Küche von aussen eben nicht gleich an wie alt diese ist. Außerdem hatten wir ja keinen Grund ihr nicht zu glauben was sie übers alter der Küche sagte. Und ja, wir haben gewusst das keine Spülmaschine dabei ist, aber es macht einen Unterschied ob ich eine 1,5 Jahre alte Küche für 1000,00€ kaufe oder eine 10 Jahre alte Küche. Die Küche ist in einer Nische eingebaut U-Form (1.80x2.00x1.80), also auch nicht sehr groß. Wir haben ein Schriftstück in der die Vormieterin angibt das die Küche 1,5 Jahre alt ist. Und wir haben mindestens 3 Zeugen, die wissen das die Vormieterin das richtige Alter der Küche weiß, weil diese sogar die Kaufbelege gesehen hat.
Sofort gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, sonst wird der Titel rechtskräftig, ob er wahr oder nicht, und ihr zahlt. Der springende Punkt ist die Beweisbarkeit. Habt ihr Beweise, Überlassungsvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung eventuell ist das bereits ein Betrug (Rechtsanwalt fragen), Aufforderung zur gänzlichen Räumung der Wohnung und Rückzahlung eurer Rate. Die Küche ist mehr als 6 mal so alt, wie zugesagt. Da könnte es mit einer reinen arglistigen Täuschung schon knapp werden für sie.
Wir sehen irgendwo nicht ein, noch 500,00€ zu zahlen, denn für eine 10 Jahre alte Küche (ohne Spülmaschine) ist das schon bisschen viel, oder???
Habt ihr das nicht bei der Besichtigung gesehen?
naja, du warst ja mit den 1000 EUR einverstanden! Ob eine Küche 1,5 Jahre oder 10 Jahre ist sieht man doch! Und wenn du es nicht siehst, kann es dir ja egal sein. Für 1000 EUR kann man nicht viel erwarten. Du hast ja gewußt, dass keine Spülmaschine dabei ist! Wenn die Vormieterin vor Gericht geht, wirst du wohl verlieren!
es geht ja auch nicht darum das keine Spülmaschine dabei ist, sondern das ich über das Alter der Küche extrem getäuscht wurde.
gibt es irgendwelche schriftlichen Beweise, dass die Küche erst so jung sein sollte?
nur auf gut Glück kann man da leider nicht auf viel hoffen ohne Beweise