Hausverwaltung stellt einfach Reinigungskraft ein?
Hallo,
und zwar unsere Situation. Wir wohnen in einer Wohnung, über uns ist eine Wohnung und unter uns. Vor 5 Jahren wollte unsere Nachbarin, das Treppenhaus putzen, gegen bezahlen. Wir waren mit ihrer Leistung unzufrieden, weil sie nur 1x mal im Monat das Treppenhaus geputzt hat und in den 5 Jahre nie die Fenster gereinigt hat. Wir waren dagegen und dem Nachbar über uns war es egal. Also wurde sie Reinigungskraft. Nun sind alle Nachbarn ausgezogen und wir wohnen ihm ganzem Haus alleine und waschen das Treppenhaus kostenlos. Jetzt hat die Hausverwaltung, die Schwester von unserer alten Reinigungskraft eingestellt. Das heißt also, wenn wir das Treppenhaus putzen, machen wir das kostenlos und bei anderen müssen wir zahlen. Können wir dagegen irgendwas machen ?
2 Antworten
Die Hausverwaltung darf soviel Servicepersonal einstellen wie sie wollen. Das kannst du nicht verhindern oder beeinflussen. Die viel wichtigere Frage, die dich dabei vermutlich interessiert, ist, ob man die Kosten auf die Mieter umlegen darf und ihr dies im Endeffekt bezahlt.
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen muss man erst mal wissen, dass die Reinigung der Gemeinschaftsanlage wie z.b. das Treppenhaus zunächst mal Sache des Vermieters ist. Dieser kann die Verantwortung auf die Mieter übertragen. Aber dafür muss das im Vertrag oder in einer vertraglich vereinbarten Hausordnung festgelegt sein.
Sollte die Pflicht zur Treppenhausreinigung im Vertrag oder Hausordnung vereinbart sein, dann ist das tatsächlich auch die Pflicht des Mieters. Das bedeutet, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann zwar Servicepersonal beauftragen, jedoch können euch dann nicht die Kosten auferlegt werden.
Und wenn die Pflicht nicht vereinbart ist, dann können die Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden, sofern im Vertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Nebenkosten zu tragen hat. Du solltest also zuerst nochmal im Vertrag nachschauen.
So wie ich es verstanden haben müssen wir das Treppenhaus putzen.
Richtig. Die Pflicht wurde dadurch auf die Mieter übertragen. Dies wurde so vereinbart und gilt daher auch. Will man davon abweichen, muss das mit den Mietern einvernehmlich vereinbart werden.
Die Hausverwaltung darf die Kosten nicht auf uns übertragen.
Man kann im Vertrag eine Klausel vereinbaren, dass doch eine Firma beauftragt werden kann, falls der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommen sollte. Dies würde aber erfordern, dass man von der Verwaltung eine Ermahnung bekommen hat, dass man mit der Ausführung nicht zufrieden ist. So eine Zusatzvereinbarung gibt es offenbar aber nicht.
Ich schlage vor, ihr kommt eurer Pflicht laut Hausordnung einfach weiterhin nach. Und wenn zusätzlich jemand kommt, der von der Verwaltung beauftragt wurde, kann es euch egal sein. Kosten dafür könnt ihr ablehnen, falls diese in der nächsten Nebenkostenabrechnung auftauchen sollten.
bist du mieter oder eigentümer?
normal wird sowas von den eigentümern in eigentümerversammlungen vorgeschlagen, besprochen und ggf. beschlossen.
wenn eigentümer beschliessen das treppenhaus durch eine person oder firma reinigen zu lassen, kann er die kosten auf die mieter umlegen.
Wir sind Mieter. Eine Eigentümerversammlung gab es nie, weil unsere Vermieterin nie hier war. Unsere Vermieterin ist in der Psychatrie und selten zu erreichen. Es ist so, das das unsere Nachbarin am Anfang als Hausmeister angestellt war, sie sollte Schnell wegräumen, Müll rausbringen, Treppenhaus putzen Garten mähen. Nach 2 Jahren hatte sie keine Lust Schnee zu räumen und den Garten zu mähen. Die Hausverwaltung hat dann einen Gärtner angestellt. Im Jahr 2016 haben wir ein Schreiben bekommen, das unsere Nachbarin kein Hausmeister ist und wir den Müllrausbringen sollen, Schnee räumen sollen. Das Treppenhaus wollte unsere Nachbarin weiter putzen, wir haben weiter für den Hausmeister bezahlt und Gärtner.
ruft mal beim hausverwalter an und fragt welche befugnis er hat jemanden einzustellen. wenn mehrere wohnungen im haus sind gibts es warscheinlich mehrere eigentümer die beschlussfähig sind auch wenn deine vermieterin in psychatrie ist.
vllt hat er auch von ihr vollmacht darüber erhalten.
Ja, er hat eine Vollmacht von ihr. Mein Anwalt meinte, aber das diese Vollmacht nur vorm Gericht zählt.
Die Putzfrau wird nicht lange durchhalten, weil die untere Wohnung verkauft wird und wir unsere Wohnung abkaufen.
Danke für deine Nachricht. Ich habe die Hausordnung rausgeholt und unter Hausreinigung steht: "Das Reinigen der Treppen und Treppenhausfenster haben die Eigentümer/Mieter auszuführen. Wohnen mehrere Eigentümer/Mieter auf einem Stockwerk, so hat die Reinigung im Wechsel wochenweise zu erfolgen." So wie ich es verstanden haben müssen wir das Treppenhaus putzen. Die Hausverwaltung darf die Kosten nicht auf uns übertragen.