Hausverwaltung in Berlin (ADO Properties) stellt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Leider habe ich wie auch viele andere welche die ADO Properties aus der Hauptstadt kennen regelmäßig Probleme mit der Hausverwaltung (ausfallende Heizung, grundlos einbehaltene Kaution....).
Nun ist es so das ich gern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für einen Vermieter brauche und auch ich die Erkenntnis gemacht habe das dies bei
diesem Unternehmen nix wird.
Als Grund nannte die Hausverwaltung sie wären sich nicht sicher ob Forderungen vorliegen. Vor 2 Jahren sowie einmal vor 3 Jahren fiel mitten im Winter für 2 Wochen die Heizung bei -15 Grad aus. Hierdurch minderte ich die Miete zu Hälfte meiner Meinung zu Recht.
Ebenso wollten diese die Betriebskosten erhöhen und mir Unkosten für einen Aufzug sowie ein Breitbandkabelnetz auf meine Vorauszahlungen packen obwohl ich im Erdgeschoss wohne. Weder habe ich einen Aufzugsschlüssel noch ist meine Wohnung an ein Breitbandkabelnetz angebunden.
Jetzt antwortet mir die Hausverwaltung sie werde keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen ehe die fehlenden Beträge nicht nachgezahlt werden.
Ist dies rechtens seitens des Vermieters mit solch Praktiken die Miete zu erhöhen mit dem Druckmittel einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Gegenleistung. Selbst eine Bescheinigung mit der Anmerkung das noch offene Forderungen bestehen welche nicht gänzlich geklärt sind wollte diese HV nicht machen??
Diese Hausverwaltung hat es geschafft innerhalb kürzester Zeit über 300 negative Google Bewertungen anzuhäufen. Ehemals stand hier noch als Unternehmensname ADO Properties - nun hat sich die Firma etwas einfallen lassen damit Interessenten nicht so schnell auf deren negative Bewertungen stolpern.
https://goo.gl/maps/KK5co2epNq42
Der Unternehmensname ADO Properties wurde in "Berlin" abgeändert und so praktisch sich mit einem Wisch von all deren negativen Bewertungen befreit.
Ist es sinnvoll seinem neuen Vermieter einfach mitzuteilen das die ehemalige HV einem keine Bescheinigung ausstellt?!
Vor 2 Jahren gab es schonmal einen Thread über diesen "Verein".
4 Antworten
Auch Erdgeschoßmieter müssen sich in der Regel an den Fahrstuhlkosten beteiligen. Der fehlende Aufzugschlüssel könnte allerdings ein Argument sein die Zahlung bis zur Schlüsselübergabe zu verweigern.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es nicht.Vielleicht erteilen sie Dir eine Mietzahlungsbestätigung, wäre ja auch was oder Du legst dem potentiellen Vermieter Deine Kontoauszüge vor.
Das ich keinen Schlüssel für den Aufzug habe bzw. die Kosten dürfen erst nach Aushändigung des Aufzugsschlüssels geltend gemacht werden können also ein Argument sein?!
Im Haus haben lediglich Mieter ab Hochparterre einen Schlüssel für den Aufzug bekommen - keine Erdgeschossmieter.
Nach Urteil des BGH muss der Vermieter hier keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen, da er dadurch seine Rechtsposition gefährden könnte. Da es bei dir eben noch (ungeklärte) offene Forderungen gibt, würde der Vermieter mit Mietschuldenfreiheitsbescheinigung all diese Forderungen aufgeben, was er sich natürlich nicht zumuten muss. Unabhängig davon, ob diese sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellen, ist der Vermieter ungleich benachteiligt, wenn er im Voraus schon ein Zeugnis gegen sich selbst ausstellen muss.
Teile das deinem neuen Vermieter (am besten mit Hinweis auf das Urteil) mit. Du kannst stattdessen zum Beispiel den Mietvertrag (oder den relevanten Auszug) und Kontoauszüge vorlegen, die deine Zahlungswilligkeit belegen.
Es kann niemals ein Vermieter gezwungen werden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, nicht ADO Properties und auch sonst keiner. Daher hast du hier keine rechtliche Handhabe.
Teile das dem neuen Vermieter mit, dass dir die Bescheinigung nicht gegeben wird. Biete ihm stattdessen etwas anderes an, um deine Bonität nachzuweisen.
Kein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinem Ex-Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erstellen. Der Mieter kann den Nachweis an Hand seiner Überweisungsbelege erbringen.