Kann ich mich gegen Universum-Inkasso wehren?
Hallo!!!
Am 12.07.2018 musste ich im Rahmen einer Wohnungsanmeldung bei einer neuen Hausverwaltung erfahren, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist und somit eine Anmietung einer neuen Wohnung nicht möglich sei.
Ich war total überrascht und habe mich daraufhin bei der Schufa online registriert und musste feststellen, dass dort eine Forderung seitens Universum-Inkasso iHv 2.500 EUR vorhanden ist. Diese Forderung wurde leider im März 2006 mit einem Titel versehen. Ich habe durch die Schufa erfahren, dass es sich wohl um eine Forderung von Neckermann handeln soll. Ich bin total überfordert, habe ich dort doch nie etwas bestellt, keine Mahnungen, Zahlungsandrohungen, Vollstreckungsbescheide o. ä. erhalten. Seitens Neckermann hat man mir sogar bestätigt, dass ich dort nicht als Kunde geführt werden.
Wie kann ich diese Forderung nun löschen lassen. Ich habe dadurch einen extrem schlechten Score-Wert.
Beim Inkassounternehmen habe ich mich bis jetzt noch nicht getraut meine aktuelle Anschrift zu nennen um mir die Unterlagen zu schicken zulassen. Ich habe Sorge, dass sie dann erst Recht die Forderung eintreiben werden.
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden!!
3 Antworten
Die Schufa wird erst mal auf den Titel verweisen. Das Problem ist hier nun folgendes: Das Inkasso behauptet also, du seist die richtige Person. Wieso auch nicht. Du bekommst das nur raus, wenn du gegen den Titel selbst vorgehst.
Das bedeutet: Wende dich ans Gericht und nenne denen das Aktenzeichen des Titels. Das sollte beides in der Schufa-Auskunft zu finden sein. Bitte um Zusendung einer Titelkopie. Parallel holst du dir beim Meldeamt schon mal eine erweiterte Auskunft, wo du alles gewohnt hast.
Dann anschließend kommt der Titel in Kopie. Wichtig: Ab dem ersten Tag hast du 14 Tage Zeit, dich zu wehren. Denn ab da läuft nun die Frist wegen nun geheilter Zustellung. Nun schreibt man ans Gericht, dass man Einspruch gegen den Titel einlegt und beantragt eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Begründet damit, dass der Titel nie erfolgreich zugestellt wurde und du ihn nun erstmals zu Gesicht bekommen hast und bewiesen mit der Meldeauskunft.
Nun geht eine Maschinerie los. Das Inkasso hat nun drei Chancen:
1. Zugeben, dass man dich verwechselt hat. Dann hast du das schwarz auf weiß und kannst die Löschung des Schufa-Eintrages erzwingen.
2. Beharren, dass du der richtige bist, dann ist der Titel aber nicht ordnungsgemäß zugestellt, wird aufgehoben und du kannst die Schufa-Löschung erzwingen. Durch die Wiedereinsetzung muss das Inkasso nun beweisen, dass du der richtige trotzdem bist, dass die Bestellung an dich ausgeliefert wurde usw. Wird normalerweise ja auch unmöglich sein.
3. Sich irgendeine wahnsinnige Geschichte ausdenken, warum du den Titel damals doch bekommen hast. Beispielsweise weil es eine Studenten-WG war und du dort warst ohne gemeldet zu sein usw. Das Inkasso sollte dafür natürlich dann auch Beweise vorlegen müssen. Dann musst du halt entsprechend reagieren.
Bei Unsicherheiten kannst du einen Anwalt mit hinzuziehen. Aber der Weg, sich gegen die Behauptung zu wehren, dass du titulierte Schulden gegen dich hast, geht nur so. Zumindest zuverlässig und insbesondere, wenn eine Auskunftei mit im Spiel ist.
Vielen Dank für die Hilfe. Dann habe ich ja jetzt einiges zutun
anwalt und Polizei konsultieren und auch in dieser reihenfolge
weil ein Identitätsdiebstahl in Frage kommen könnte
Achso. Das sollte der FS VOR einer Anzeige unbedingt abklären.
deswegen Anwalt der prüft diese Fakten
Du kannst es bei der Schufa direkt beanstanden. Ich habe schon öfters gehört, dass in der Schufa Personen mit gleichem Namen verwechselt wurden. Aber um es beweisen zu können musst du evtl. den Nachweis von Neckermann an die Schufa senden. Wenn das alles nicht klappt, musst du wohl zum Anwalt gehen.
Warum die Polizei?