Kann ich mich gegen Universum-Inkasso wehren?

3 Antworten

Die Schufa wird erst mal auf den Titel verweisen. Das Problem ist hier nun folgendes: Das Inkasso behauptet also, du seist die richtige Person. Wieso auch nicht. Du bekommst das nur raus, wenn du gegen den Titel selbst vorgehst.

Das bedeutet: Wende dich ans Gericht und nenne denen das Aktenzeichen des Titels. Das sollte beides in der Schufa-Auskunft zu finden sein. Bitte um Zusendung einer Titelkopie. Parallel holst du dir beim Meldeamt schon mal eine erweiterte Auskunft, wo du alles gewohnt hast.

Dann anschließend kommt der Titel in Kopie. Wichtig: Ab dem ersten Tag hast du 14 Tage Zeit, dich zu wehren. Denn ab da läuft nun die Frist wegen nun geheilter Zustellung. Nun schreibt man ans Gericht, dass man Einspruch gegen den Titel einlegt und beantragt eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Begründet damit, dass der Titel nie erfolgreich zugestellt wurde und du ihn nun erstmals zu Gesicht bekommen hast und bewiesen mit der Meldeauskunft.

Nun geht eine Maschinerie los. Das Inkasso hat nun drei Chancen:

1. Zugeben, dass man dich verwechselt hat. Dann hast du das schwarz auf weiß und kannst die Löschung des Schufa-Eintrages erzwingen.

2. Beharren, dass du der richtige bist, dann ist der Titel aber nicht ordnungsgemäß zugestellt, wird aufgehoben und du kannst die Schufa-Löschung erzwingen. Durch die Wiedereinsetzung muss das Inkasso nun beweisen, dass du der richtige trotzdem bist, dass die Bestellung an dich ausgeliefert wurde usw. Wird normalerweise ja auch unmöglich sein.

3. Sich irgendeine wahnsinnige Geschichte ausdenken, warum du den Titel damals doch bekommen hast. Beispielsweise weil es eine Studenten-WG war und du dort warst ohne gemeldet zu sein usw. Das Inkasso sollte dafür natürlich dann auch Beweise vorlegen müssen. Dann musst du halt entsprechend reagieren.

Bei Unsicherheiten kannst du einen Anwalt mit hinzuziehen. Aber der Weg, sich gegen die Behauptung zu wehren, dass du titulierte Schulden gegen dich hast, geht nur so. Zumindest zuverlässig und insbesondere, wenn eine Auskunftei mit im Spiel ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paulinchen2805 
Beitragsersteller
 07.10.2018, 09:54

Vielen Dank für die Hilfe. Dann habe ich ja jetzt einiges zutun

anwalt und Polizei konsultieren und auch in dieser reihenfolge

LouPing  06.10.2018, 12:54

Warum die Polizei?

verreisterNutzer  06.10.2018, 12:55
@LouPing

weil ein Identitätsdiebstahl in Frage kommen könnte

LouPing  06.10.2018, 12:57
@verreisterNutzer

Achso. Das sollte der FS VOR einer Anzeige unbedingt abklären.

verreisterNutzer  06.10.2018, 13:02
@LouPing

deswegen Anwalt der prüft diese Fakten

Du kannst es bei der Schufa direkt beanstanden. Ich habe schon öfters gehört, dass in der Schufa Personen mit gleichem Namen verwechselt wurden. Aber um es beweisen zu können musst du evtl. den Nachweis von Neckermann an die Schufa senden. Wenn das alles nicht klappt, musst du wohl zum Anwalt gehen.