Hausverkauf - Erbpachtgrundstück
Hallo, wir möchten unser Haus verkaufen, welches auf einem Erbpachtgrundstück von knapp 700 qm steht. Der Erbpachtzins beträgt z.Z. nur 1000,00 €/Jahr. Jetzt hat ein Interessent sich mit der Erbpachtgeberin in Verbindung gesetzt, weil er zwar den Kaufpreis voll finanziert bekäme aber die 20%ige Anzahlung nicht hat.Das war uns allerdings bekannt. Die Erbpachtgeberin sagte aber, dass sie auf jeden Fall den Eerbpachtzins auf 5000,00 € erhöhen wird, sobald das Haus verkauft würde. Der Erbpachtvertrag läuft noch 58 Jahre. Meine Frage: Kann sie diesen mit uns geschlossenen Vertrag einfach so aufheben oder geht das nur, wenn dann der Vertrag ganz neu wieder über 99 Jahre abgeschlossen wird. Das wäre natürlich eine große Beeinträchtigung beim Verkauf des Hauses (Unterschied von 4000,,00 €/Jahr). Danke für Eure Antwort
LG Angie
2 Antworten
...schließe mich meinem Vorredner an. Aber: Du hast doch einen Erbbaurechts-Vertrag. Dort steht drin, wann und auf welcher Grundlage der Erbbauzins erhöht werden kann.
Nebenbei: Erbbaurechte kann man auf jede beliebige Dauer abschließen, ich kenne sogar den konkreten Fall eines "ewigen" Erbbaurechts für einen Felsenkeller in Konstanz.
Es gibt bei Erbpachtverträgen häufig eine Anpassungsklausel, die die Wertsteigerung des Grundstücks bzw. die "Inflation" berücksichtig. Somit kann ein Preis angepasst werden. Ob eine Steigerung von EUR 1000,- pro Jar auf 5.000,- pro Jahr zulässig ist, muss ein Rechtsanwalt prüfen. Hier ein Link zum Thema Erbpacht: http://www.immobilienkauftipps.de/hauskauf-tipps/erbpacht-erbbaurecht/
Danke für die Auskunft. Werde mir die Tipps mal anschauen.