Hausverkauf - Erbpachtgrundstück

2 Antworten

...schließe mich meinem Vorredner an. Aber: Du hast doch einen Erbbaurechts-Vertrag. Dort steht drin, wann und auf welcher Grundlage der Erbbauzins erhöht werden kann. 

Nebenbei: Erbbaurechte kann man auf jede beliebige Dauer abschließen, ich kenne sogar den konkreten Fall eines "ewigen" Erbbaurechts für einen Felsenkeller in Konstanz.

Es gibt bei Erbpachtverträgen häufig eine Anpassungsklausel, die die Wertsteigerung des Grundstücks bzw. die "Inflation" berücksichtig. Somit kann ein Preis angepasst werden. Ob eine Steigerung von EUR 1000,- pro Jar auf 5.000,- pro Jahr zulässig ist, muss ein Rechtsanwalt prüfen. Hier ein Link zum Thema Erbpacht: http://www.immobilienkauftipps.de/hauskauf-tipps/erbpacht-erbbaurecht/

angiekw 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 15:35

Danke für die Auskunft. Werde mir die Tipps mal anschauen.