Hausverbot im Fitnessstudio wegen Facebook Post!
Ich wollte Heute wie sonst normal in mein Fitnessstudio gehen... Beim "einchecken" wurde mir gesagt, dass ich Hausverbot habe...dies wurde dann begründet durch einen Facebook Post!
Dieser enthielt ein Video in der die Halle des Studios erkennbar ist und ein Spinning Kurs der sehr laut war und mich(und auch andere) beim Training direkt neben an(ohne trennwand oder sonstigen Lärmschutz) gestört hatte. Das Video ging ca. 10 sec.. Dazu habe ich ca. folgendes geschrieben: "Nach 6 Stunden Club endlich in ruhiger Umgebung Trainieren!" Und habe mich noch an diesem Ort verlinkt! Da sich ein Trainer der auf dem Video zu erkennen war beschwärt hatte das er zu sehen war löschte ich diesen Beitrag sofort! Mit diesem Trainer ist auch alles geklärt...
Nun meine frage...Ist dies ein Grund mir Hausverbot zu geben? Und weiterhin die gebühren ein zu ziehen? Ist ein solches Hausverbot für mich ein Grund fristlos zu Kündigen?
MFG Patrick
8 Antworten
Ist dies ein Grund mir Hausverbot zu geben?
Ja :-O
Und weiterhin die gebühren ein zu ziehen?
Ja, als Schadenersatz :-O
Ist ein solches Hausverbot für mich ein Grund fristlos zu Kündigen?
Ja, aber wozu? Dir wurde bereits fristlos gekündigt; der Schadensersatzanspruch besteht dennoch :-O
Das Fitnessstudio ist berechtigt, bei vertragswidrig schuldhaftem Verhalten ein Hausverbot auszusprechend, dass einer fristlosen Kündigung gleichkommt.
Das muss nun nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt sein, dass man ohne Erlaubnis des Inhabers und Einverständnis der abgebildeten Gäste und Trainer keine Filmaufnahmen machen darf :-O
Hinzu kommt, dass du die Aufnahmen mit deinem Kommentar zweifellos vorsätzlich in geschäftsschädigender Absicht veröffentlicht hast.
Daher kann er Schadensersatz i. H. des entgangenen Umsatzes (Mitgliedsbeitrag) verlangen. Denn IMHO besteht dein Rauswirf in einem "wichtigen Grund", d.h. der Vorfall macht es unter Abwägung aller Interessen unzumutbar, das Vertragsverhältnis fortzuführen.
G imager761
Die Gebühren dürfen sie dir dann glaube ich nicht weiter einziehen. Generell ist bei Video Filmen (zumindest wurde das in unserer Redaktion mal erklärt) so, dass wenn mehr als 5 Personen darauf zu sehen sind, und keine in den Mittelpunkt rückt, du dich beim Veröffentlichen nicht strafbar machst, du musst dann aber, wenn eine auf dem Video vermerkte Person nicht darauf sein möchte, das Video löschen oder die Person unkenntlich machen. Bei dir siehts wohl so aus, als rückte keiner in den Mittelpunkt, weswegen du keine Straftat begannen hast. Red doch nochmal mit dem Fitnessstudio.
Schlecht aussehen wird es für dich, wenn in der Hausordnung des Studios etwas von Filmverbot steht.
Viel Glück!!
Name: Leo
Blog: www.mathtronomy.de.be
Das ist auch nicht notwendig. Du hast vor der Veröffentlichung des Films nicht um eine entsprechende Genehmigung gebeten.
Hausverbot können dir die Betreiber des Fitnessstduios erteilen. Möglicherweise ist dies auch begründet, dazu müsste man aber genau den inhalt des Videos und ie konkreten Hintergründe für das Hausverbot kennen. Zu deinen anderen Fragen würde ich auch jeden Fall mal den Mitgliedsvertrag genau durchlesen, den du unterschrieben hast. An deiner Stelle würde ich aber ganz dringend die Sache durch Diplomatie und ein vernünftiges Gesrpäch mit den Betreibern versuchen aus der Welt zu schaffen.
Hausverbot kann vom Besitzer immer erteilt werden, ob es dafür einen guten Grund gibt oder nicht, sei dahingestellt. In deinem Fall ist es sehr wohl begründet. Selbst wenn du einfach so Hausverbot bekommen hättest: Du hast nie einen rechtlichen Anspruch darauf Geschäfts- oder Privaträume betreten zu dürfen, solange der Besitzer es nicht gestattet.
das hausverbot ist in ordnung. du hast dort gefilmt, ohne erlaubnis des studios.
das reicht schon. zusätzlich hast du es ins internet gestellt, obwohl der trainer zu sehen ist.
wenn dich der lärm gestört hat, hättest du das direkt mit dem studio klären können.
Hatte mich deswegen schon öffter beschwert...wurde nichts geändert...
Wenn das allerdings nicht in der Hausordnung steht ist doch eine solches Hausverbot nicht rechtens oder? Vorallem weil ich es ja direkt wieder gelöscht habe?
nein, das muss nicht in de rahsuordnung stehen.
im supermarkt darfst du auch nur bilder mit erlaubnis der marktleitung bzw. de skonzerns machen, das steht aber nicht am eingang.
auch wenn du das video gelöscht hast, weisst du nciht wieviel es gesehen haben oder wie es sich im internet verbreitet hat.
stell dir vor rtl hätte es schon gesendet.
Ich kenne aber youtuber die haben sich in nem lebensmittelladen gefilmt
Ja mit dem Unterschied das man bei den meisten nicht mal erkennen kann wo sich dieser Laden befindet etc. bei dir hast du es ja ganz offensichtlich noch mit Verlinkung dargestellt wo du dich gerade befindest und das geht halt nicht. Ist nun mal so.
In der Hausordung steht ein solches Filmverbot nicht!