Kann man Gesang mit Playback auf Facebook posten?
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen bekannten Weihnachtstitel auf Facebook gepostet. Der Titel wurde selbst gesungen mit einem gekauften Playback im Hintergrund.
Anfangs ging es komplett zum abspielen dann aber wurde teils das Video von Facebook auf stumm geschaltet. Meist genau bei den Instrumentalteilen sowie am Anfang und beim Ende.
Hat sich da im heurigen Jahr etwas geändert oder ist das immer noch ein Problem. Ich habe nämlich gelesen das da eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Zur Info: Ich bin aus Österreich, falls das relevant sein sollte
Ich freue mich auf eine Antwort! 😊
Danke im Voraus
1 Antwort
Ich nehme an, dass auch Österreich die EU-Richtlinien befolgt und daher neue Gesetze geschaffen hat zum Urheberrecht. Die neuen Gesetze in Deutschland sehen vor, dass große Anbieter von Inhalten wie Facebook automatisch nach Verstößen gegen das Urheberrecht in ihren Angeboten suchen müssen, also per Roboter, sogenanten "Upload-Filtern".
Dabei dürfen die Roboter aber kleinere Verstöße tolerieren, so lange, bis die Urheber oder sonstige Rechte-Inhaber meckern. Ein kleinerer Verstoß ist in D. auch ein Musik-Ausschnitt bis zu 15 Sekunden.
Hier heißt es: "Zum österreichischen Umsetzungsentwurf können bis 13.10.2021 Stellungnahmen abgegeben werden." Das dauert aber offenbar noch etwas, heißt es hier:
In Österreich ist der maximal zwei Jahre dauernde Umsetzungsprozess ins nationale Recht bereits angelaufen. Das Justizministerium hat Anfang Dezember zu einer Dialogveranstaltung eingeladen [...]
Bis dahin müssten die EU-Richtlinien direkt greifen, steht hier:
In diesem Fall gilt nach europäischer Rechtsprechung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Umsetzung hätte erfolgen müssen, die Richtlinie grundsätzlich direkt, also wie eine EU-Verordnung, soweit die Bestimmung unter anderem hinreichend klar und eindeutig ist. Das ist zumindest bei einzelnen Bestimmungen der Copyright-Richtlinie wohl der Fall. Sobald der österreichische Gesetzgeber ein Gesetz (bzw. eine Novelle) zur Umsetzung verabschiedet, wird diese – soweit unionskonform – die direkte Anwendung ersetzen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich schrieb, "dass große Anbieter von Inhalten wie Facebook automatisch nach Verstößen gegen das Urheberrecht in ihren Angeboten suchen müssen". Du müsstest das für deine kleine private Website nicht tun. Aber du würdest sicher gefunden werden von den Upload-Filtern der großen Websites. Die sind sicher nicht darauf programmiert, eine "private Person mit wenigen Klicks und Reichweite" zu ignorieren ;-).
Das heißt als private Person mit wenigen Klicks und Reichweite könnte das Ganze gut gehen?! Oder muss ich wieder mit einem Problem rechnen?