Hausverbot erteilen. Wie gehe ich vor?
servus.
Ich Versuch mich mal kurz zu fassen.
Ich bin Eigentümer von einem Haus. Ich bewohne mit meiner Frau und Kindern die mittlerste und oberste Etage. Meine Eltern haben das Erdgeschoß wo sie Wohnrecht auf Lebenszeit haben und Garten Mitbenutzungsrecht hab ich ihnen eingeräumt. So weit so gut...meine Schwägerin also die Lieblings Schwiegertochter meiner Eltern... Meistens die Frau die nicht mit im Haus wohnt...
Sie ist es um die es mit dem Hausverbot geht. Mir sind immer nach und nach Sachen verschwunden egal ob von den Kindern oder unser zeug. wie Klamotten von meiner Frau Haarbürste Make-up teure Cremes...Geschirrtücher Besteck einfach alles was in ne Handtasche passt. Am Anfang haben wir gedacht das es einer aus dem Haus ist. Nun hat sich aber heraus gestellt das sie es war. Die hat nämlich nen suchtproblem.. Sie ist Spielsüchtig und verkauft alles was sie bekommen kann um an Geld zu kommen. Die hat sogar auf ihren Freund also meinen Bruder 2 Kredite abgeschlossen von insgesamt 40.000 Euro. ihrem Nachbarn und ihrem Chef durch lügen mehr wie 30.000 Euro aus den Rippen geleiert. Meinem Vater hat sie 5000 abgeluchst und meiner Mutter goldschmuck im wert von 10.000 Euro geklaut und Wer weiß was noch alles an Tageslicht kommt...Ich hab ihr jetzt Hausverbot erteilt aber sie und mein Bruder meinen sie darf trotzdem weiterhin rein da ich nicht das Recht dazu habe sondern nur für meine Wohnung es ansprechen darf.. Das sie mir das zeug geklaut hat bestreitet sie obwohl ich bei dene öfters was gesehen hab was meins war... Ihre Antwort man könne es ja überall kaufen... Nur das mit den Eltern das sie geklaut hat und das andere hat sie zu gegeben. Meine Eltern wollen sie nicht anzeigen da die keinen Streit mit ihrem Sohn also meinem Bruder haben wollen.. Kopfschüttel..
Nun meine Frage... Kann ich es iwie durchsetzten das sie keinen Fuss mehr auf mein Grundstück stellt oder muss ihr ihre visage weiterhin dulden. Oder kann ich es iwie beim Anwalt durchsetzten da ich nicht laufend alles im Auge habe und nicht alle Zimmer zuschließen kann und sie jeder Zeit wenn wir arbeiten sind hier weiter klauen kann... Die haben einen Hund mit dem sie immer kommen... Wäre es möglich dem Hund zu verbieten auf mein Grundstück zu kommen obwohl ich den Hund sehr mag... Irgendwie muss ich mich ja schützen.
Über hilfreiche antworten wie ich es verhindern kann sie das sie weiter her kommt wäre ich mehr wie dankbar. Mfg
8 Antworten
Du kannst das Hausverbot nur für Deine Wohnung aussprechen. Da hilft also nur dass Du Deine Sachen nicht offen liegen lässt.
lasse sie nicht mehr in Deine Wohnung,...oder wenn ja, ihr auf Schritt und Tritt folgen
Sch---Situation
Deine Schwägerin ist krank. Drücke ihr mal einen Flyer der Suchtberatung in die Hand. Und lass sie nicht mehr in Deine Wohnung.
Wissen Deine Eltern, dass Deine Schwägerin spielsüchtig ist?
Ja klar wissen Die das mein Bruder hat es ihnen gesagt nachdem was sie alles getan hat... Die ist jetzt knapp 2j mit ihm zusammen.. Was ich noch vergessen hab zu schreiben. Die hat 5j auf Bewährung da die mit ihrem Damaligen Freund auch Leute so abgezogen hat und es verlzockt hat
Solange deine Eltern Wohnrecht in der Wohnung haben, haben sie auch das Hausrecht für diese Wohnung. Sie entscheiden wer in ihre Wohnung darf. Du kannst den Besuch nicht verhindern. Dass sie zu der Wohnung durch dein Treppenhaus muss, ändert daran nichts.
Dein Fall klingt heikel, vorallem da Familienmitglieder betroffen sind.
Daher rate ich dir, dich bei einem guten Anwalt beraten zu lassen. Evtl. findet sich eine Möglichkeit, die einem Laien hier nicht spontan einfällt. Wenn es ganz hart kommt, könnte man evtl. deine Eltern insofern unter Druck setzen, dass du ihnen das erteilte Wohnrecht auf Lebenszeit entziehst, wenn sie deine diebische Schwägerin auf das Grundstück lassen.... :-(
Oder wenn ich das Haus zur Zwangsversteigerung bringe also den Antrag nicht zahle somit erlischt das Wohnrecht und ich könnte es bei der Zwangsversteigerung wieder erwerben
Oder wenn ich das Haus zur Zwangsversteigerung bringe also den Antrag nicht zahle somit erlischt das Wohnrecht und ich könnte es bei der Zwangsversteigerung wieder erwerben
Du glaubst doch wohl nicht, dass das so einfach ist.
Genau so einfach ist es... Wurde mir damals vom notar gesagt... Evtl kann ich es dann net auf meinen Namen kaufen aber auf den von meiner Frau☝
Dann hat dich dein Notar verkehrt beraten, das Wohnrecht bleibt auch nach Zwangsversteigerung gültig
geh mal lieber zu einem Anwalt und informier dich da
Das Wohnrecht kann ich nicht entziehen Nur durch einwilligung der Eltern also wenn sie es von sich aus zurück geben
Wieso nicht? War das Haus dein Erbe mit dem Zusatz des Wohnrechts deiner Eltern auf Lebenszeit?
Mein Schwager hatte seiner damaligen Partnerin nach einer hässlichen Trennung notariell das ursprüngliche Wohnrecht auf Lebenszeit entzogen. War kein Problem.
Mein Vater wollte das Haus mit seiner Auszahlung von der Lebensversicherung abzahlen. Kurz vor Auszahlung kam ein schreiben das die Versicherung insolvent ist und es kein Geld gibt. Da bin ich eingesprungen hab das Haus übernommen und Wohnrecht beim Notar eingeräumt.
Ja das ist ja das Problem. Wie oben schon geschrieben ich kann net alle Zimmer zuschließen da wir nen offenen Wohnbereich haben und da wir beide arbeiten ist es nicht möglich ihr ständig zu folgen. Gibt es net sowas wie ne besondere härte des Falles... Hab mich rechtlich noch nie um sowas kümmern müssen. Oder kann ich ihr verbieten sich im Garten aufzuhalten sondern nur in der Wohnung der Eltern wenn es keine andere Möglichkeiten gibt?