Hausverbot erteilen. Wie gehe ich vor?

8 Antworten

Du kannst das Hausverbot nur für Deine Wohnung aussprechen. Da hilft also nur dass Du Deine Sachen nicht offen liegen lässt.

lasse sie nicht mehr in Deine Wohnung,...oder wenn ja, ihr auf Schritt und Tritt folgen

Sch---Situation

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:34

Ja das ist ja das Problem. Wie oben schon geschrieben ich kann net alle Zimmer zuschließen da wir nen offenen Wohnbereich haben und da wir beide arbeiten ist es nicht möglich ihr ständig zu folgen. Gibt es net sowas wie ne besondere härte des Falles... Hab mich rechtlich noch nie um sowas kümmern müssen. Oder kann ich ihr verbieten sich im Garten aufzuhalten sondern nur in der Wohnung der Eltern wenn es keine andere Möglichkeiten gibt?

ChristianKlaus  09.06.2019, 12:35
@Otiz8484

frage mal lieber einen Anwalt, bevor ich was verkehrtes sage,...

Raven751  09.06.2019, 13:00
@Otiz8484

Naja, so ein Härtefall kommt schon in Betracht, wenn sie Dich beklaut hat. Aber kannst Du das denn beweisen?

Deine Schwägerin ist krank. Drücke ihr mal einen Flyer der Suchtberatung in die Hand. Und lass sie nicht mehr in Deine Wohnung.

Wissen Deine Eltern, dass Deine Schwägerin spielsüchtig ist?

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:40

Ja klar wissen Die das mein Bruder hat es ihnen gesagt nachdem was sie alles getan hat... Die ist jetzt knapp 2j mit ihm zusammen.. Was ich noch vergessen hab zu schreiben. Die hat 5j auf Bewährung da die mit ihrem Damaligen Freund auch Leute so abgezogen hat und es verlzockt hat

Solange deine Eltern Wohnrecht in der Wohnung haben, haben sie auch das Hausrecht für diese Wohnung. Sie entscheiden wer in ihre Wohnung darf. Du kannst den Besuch nicht verhindern. Dass sie zu der Wohnung durch dein Treppenhaus muss, ändert daran nichts.

Dein Fall klingt heikel, vorallem da Familienmitglieder betroffen sind.

Daher rate ich dir, dich bei einem guten Anwalt beraten zu lassen. Evtl. findet sich eine Möglichkeit, die einem Laien hier nicht spontan einfällt. Wenn es ganz hart kommt, könnte man evtl. deine Eltern insofern unter Druck setzen, dass du ihnen das erteilte Wohnrecht auf Lebenszeit entziehst, wenn sie deine diebische Schwägerin auf das Grundstück lassen.... :-(

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:44

Oder wenn ich das Haus zur Zwangsversteigerung bringe also den Antrag nicht zahle somit erlischt das Wohnrecht und ich könnte es bei der Zwangsversteigerung wieder erwerben

johnnymcmuff  09.06.2019, 13:26
@Otiz8484

Oder wenn ich das Haus zur Zwangsversteigerung bringe also den Antrag nicht zahle somit erlischt das Wohnrecht und ich könnte es bei der Zwangsversteigerung wieder erwerben

Du glaubst doch wohl nicht, dass das so einfach ist.

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 13:29
@johnnymcmuff

Genau so einfach ist es... Wurde mir damals vom notar gesagt... Evtl kann ich es dann net auf meinen Namen kaufen aber auf den von meiner Frau☝

Lysandra13  09.06.2019, 18:48
@Otiz8484

Dann hat dich dein Notar verkehrt beraten, das Wohnrecht bleibt auch nach Zwangsversteigerung gültig

geh mal lieber zu einem Anwalt und informier dich da

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:43

Das Wohnrecht kann ich nicht entziehen Nur durch einwilligung der Eltern also wenn sie es von sich aus zurück geben

Savannah1  09.06.2019, 12:47
@Otiz8484

Wieso nicht? War das Haus dein Erbe mit dem Zusatz des Wohnrechts deiner Eltern auf Lebenszeit?

Mein Schwager hatte seiner damaligen Partnerin nach einer hässlichen Trennung notariell das ursprüngliche Wohnrecht auf Lebenszeit entzogen. War kein Problem.

Otiz8484 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:54
@Savannah1

Mein Vater wollte das Haus mit seiner Auszahlung von der Lebensversicherung abzahlen. Kurz vor Auszahlung kam ein schreiben das die Versicherung insolvent ist und es kein Geld gibt. Da bin ich eingesprungen hab das Haus übernommen und Wohnrecht beim Notar eingeräumt.