Meine Freundin hat bei Edeka geklaut und hat jetzt Hausverbot wie muss sie sich jetzt verhalten?
Meine Freundin hat bei Edeka geklaut und hat Hausverbot für 1 Jahr bekommen, darf sie wenn das 1ne Jahr rum ist einfach wieder beim Edeka einkaufen gehen oder bekommt sie Post in der steht das die Zeit des Hausverbotes um ist und sie wieder dort Einkaufen gehen darf..?
Darf Edeka ihr aufgrunddessen das sie geklaut hat verbieten mit Tasche in den Laden zu gehen..?
10 Antworten
Edeka, bzw der jeweilige Kaufmann, hat Hausrecht, der könnte auch jemandem seines Ladens verweisen dessen Nase ihm nicht passt. Als ob die sich die Mühe machen und deiner Freundin eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen lassen, im Leben nicht.
Sie hat Angst wenn sie nächstes Jahr wieder rein geht das sie dann eine Anzeige bekommt weil sie nicht beweisen kann das von 1nem Jahr Hausverbot die rede war..
Je nach dem wann das Hausverbot ausgesprochen wurde muss sie halt ein Jahr warten, wo ist das Problem?
In dem Fall müsste Edeka beweisen, dass das Hausverbot noch existiert, ohne schriftliche Erklärung stelle ich mir das schwierig vor.
Nun sie wurde am 27.03.18 Erwischt und man sagte ihr bei Edeka das sie Hausverbot hat, nun ist es aber so..das alte Edeka wurde abgerissen und die meisten Mitarbeiter wurden beim Neuen Edeka mit übernommen es handelt sich allerdings auch um einen neuen Marktleiter Also beim alten stand "Beyer" und beim neuen Edeka steht "Baumann" wie ist das da mit dem Hausverbot zu bewerten...? meine frage ist einfach..kann sie nach dem einen Jahr einfach wieder rein gehen oder muss sich auf etwas bestimmtes warten?
Die Frage habe ich dir schon beantwortet, aber für dich gern ein zweites Mal: nach dem Jahr kann sie wieder reingehen. Ich vermute, wenn der Markt einen neuen selbstständigen Kaufmann hat, dass sie jetzt schon wieder rein gehen kann, bin mir aber nicht sicher.
Ich vermute, wenn der Markt einen neuen selbstständigen Kaufmann hat, dass sie jetzt schon wieder rein gehen kann, bin mir aber nicht sicher.
Es kommt darauf an, ob das Hausverbot nur fuer den Markt "Beyer" ausgesprochen wurde oder fuer alle Edeka Maerkte bundesweit. I.d.R. werden bei Ladendiebstahl Hausverbote fuer alle Betriebe einer Kette oder eines Haendlerzusammenschlusses bundesweit ausgesprochen.
Kann sein, da aber scheinbar nichts schriftliches vereinbart wurde wäre es eh Wurst
Hausverbot bei Edeka bedeutet für Sie nicht nur die Filiale sondern komplett Edeka.
Sollte irgendwas wieder kommen und sie aufgegriffen wird, dann kann sie mit einer Anzeige rechnen...
Natürlich
geht das auch schon beim. Erstens mal?
Wenn Sie vom Ladendetektiv bei einem Diebstahl erwischt wurden, wird Ihnen meist auch noch ein Hausverbot ausgesprochen. Hierzu sind die Ladendetektive in der Regel durch den Ladenbesitzer bevollmächtigt worden. Meist wird das Hausverbot für alle Filialen der Ladenkette in ganz Deutschland ausgesprochen. Oft wird es auch auf ein Jahr befristet. An dieses Hausverbot sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse halten. Denn ein Verstoß gegen ein wirksames Hausverbot stellt ggf. einen Hausfriedensbruch und damit eine erneute Straftat dar. Machen Sie daher in Zukunft einfach einen Bogen um das Geschäft.
https://www.strafverteidiger.hamburg/ladendiebstahl/
Was für Hamburg gilt, ist auch für andere Bundesländer maßgebend.
Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt anrufen um sich beraten zu lassen.
Darf Edeka ihr aufgrunddessen das sie geklaut hat verbieten mit Tasche in den Laden zu gehen..?
Klar der Ladeninhaber hat das Hausrecht dazu, wenn man sich widersetzt wird man vor die Tür gestellt.
Außerdem kann man doch an der Kasse seine geöffnete Tasche zeigen, sodass die Verkäuferin da hinein sehen kann.
So etwas mach ich schon so viele Jahre und noch nie Probleme damit gehabt.
Es wäre auch ratsam, wenn man schon in einem anderen Laden einkaufen gewesen ist, dass man den Einkaufszettel mitnimmt.
Der Inhaber des Edeka-Ladens hat das Hausrecht. Er gibt die Spielregeln in seinem Laden vor. Und wer sich nicht daran hält, fliegt raus. So einfach ist das.
Sie bekommt keine Extra-Mitteilung. Dass das Hausverbot nur für ein Jahr ist, wurde ihr ja gesagt.
Aber dann könnte man ihr doch rein Theoretisch absprechen das gesagt wurde nur für 1 Jahr oder?
Man könnte auch rein theoretisch das Hausverbot einfach verlängern. Hast Du einmal geklaut, wollen die dich am liebsten garnicht mehr in ihrem Laden sehen. Ist so.
Nein, sie bekommt ganz bestimmt keine Benachrichtigung, wenn das Jahr abgelaufen ist. Dafuer gibt es aber Kalender.
Ja, man darf ihr verbieten, eine Tasche mit ins Geschaeft zu nehmen.
Nun aber sie kann nicht beweisen das gesagt wurde 1 Jahr, rein theoretisch könnten die bei Edeka doch dann behaupten das sie das nicht gesagt hätten und sie Anzeigen oder?
Du siehst Gespenster. Warum sollte man erst ein einjaehriges Hausverbot aussprechen und dann nach Ablauf des Jahres behaupten, man habe ein laengeres ausgesprochen? Das ergibt doch gar keinen Sinn.
Nun woher weiß sie denn dann wann sie den Laden wieder betreten darf..?