Gäste verlassen Hotel nicht, Hausfriedensbruch?

4 Antworten

Obwohl der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs dem Wortlaut von § 123 StGB nach eigentlich erfüllt ist, sehen in Gerichte bei Mietern von Wohnraum zumindest dann nicht als erfüllt an, wenn die Berechtigung zum Verbleib strittig ist und noch kein Räumungstitel vorliegt. (Siehe http://www.anwalt.de/rechtstipps/hausfriedensbruch-eines-mieters-bei-nichtauszug-nach-kuendigung-durch-vermieter_062108.html

Man kann nun spekulieren, ob sich das zuständige Gericht auch bei einem Hotelzimmer dieser Sichtweise anschließen würde. Hierbei wird vermutlich auch die Art des Hotels und des Beherbungsvertrags sowie die Situation der Gäste berücksichtigt werden. 

Die Polizei dürfte mit der Klärung dieser rechtlich diffizilen Frage überfordert sein, und da auch keine unmittelbare Gefahr von der potenziellen Straftat ausgeht, sehe ich den Verweis auf den Rechtsweg als legitim an. 

Der Hoteleigner wird also wohl oder übel Räumungsklage erheben müssen. Eventuell kann er eine einstweilige Verfügung erwirken. 

Nach Abschluss des Verfahrens wird die unterlegene Partei der anderen Seite gegenüber schadenersatzpflichtig. 

meines Wissens muß das die Polizei machen

anders als bei Mietwohnungen

iosawei 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 21:24

Welche Handhabe hat man gegenüber der Polizei, wenn  sich die Polizei nicht um die Entfernung der Gäste kümmern wollen, bzw sagen, das solle man alleine regeln?

Bestie10  15.12.2015, 21:25
@iosawei

Dienstaufsichtsbeschwerde

Holt einfach die Polizei.

Spuky7  15.12.2015, 21:14

Und räumt ihre Sachen aus dem Hotelzimmer, aber nicht wegwerfen, woanders aufbewahren, bis sie abgeholt werden. Und nehmt ihnen den Schlüssel weg oder tauscht das Schloß aus. Nichts gefallen lassen!

iosawei 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 21:24
@Spuky7

Welche Handhabe hat man gegenüber der Polizei, wenn  sich die Polizei nicht um die Entfernung der Gäste kümmern wollen, bzw sagen, das solle man alleine regeln?

wenn die Gäste weiter zahlen, warum dann rausschmeissen? 

Aufforderung zu gehen, dann Hausverbot und anschliessend die Blauen rufen. 

ParagrafenChef  15.12.2015, 21:19

Steht da irgendetwas von weiter bezahlen?!

Wenn die Übernachtung vom 1.12.2015 - 15.12.2015 vereinbart und nicht vom Hotel verlängert wurde, dann haben sich die Gäste vertragsgemäß aus dem Hotel zu entfernen!

peterobm  15.12.2015, 21:22
@ParagrafenChef

Ironie kennst nicht?  

In Hotels hat man meist bis 10 oder 11 Uhr das Zimmer zu räumen

iosawei 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 21:23
@ParagrafenChef

Welche Handhabe hat man gegenüber der Polizei, wenn  sich die Polizei nicht um die Entfernung der Gäste kümmern wollen, bzw sagen, das solle man alleine regeln?