Haustürgeschäfte, Widerruf gültig?
Hallo, ich wurde Heute von einem Vertreter von einem Essenslieferranten überrumpelt und habe innerhalb von einem Gespräch von max. 10 Min. eine Unterschrift gegeben, es wurde nicht darauf hingewiesen, dass es ein Vertrag ist, sondern das diese Unterschrift eine Erlaubniss ist für die GmbH mich anzurufen.
Ich habe kA was mich gebissen hat, habe nun im Internet einen Muster-Wideruf geschrieben und werden den auch morgen per Einschreiben bei der Post abschicken.
So,...es war nix geplant, ich wurde über nix belehrt und aufgeklärt, habe nur ein Magazin erhalten, habe vorher auch gefragt, ob es ein Abo sei, daraufhin bekam ich die Antwort "Nein, auf gar keinen Fall"...
muss ich mir Sorgen machen? Habe angst starke finanzielle Konsiquenzen zu begegnen, bitte um Hilfe bzw. Aufklärung.
6 Antworten
Auch Haustürgeschäfte, Verträge die zu Hause unterzeichnet wurden, haben ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Widersprichst du innerhalb dieses Zeitraumes kommt der Vertrag nicht zum tragen. Also keine Sorge, du bist dann raus.
Du hast ja nix bestellt, oder? Ich meine, auch hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Also aus Erfahrung mit eismann oder bofrost (wenn es einer von denen sein sollte), kann ich dir sagen, brauchst keine Angst haben. Die rufen halt mal an und fragen nach ob du im Katalog was gefunden hast und bestellen willst.
Mach dir keine Sorgen. Da passiert nix außer dass sie dich anrufen. Du kannst am Telefon sagen ob du was möchtest oder nicht. Oder auch, dass du erst in z.B. drei Monaten wieder angerufen werden möchtest oder gar nicht mehr. Seriöse Firma.
Danke natürlich für alle Kommentare, aber Dank diesem hier, fühl ich mich wirklich erleichtert. Dennoch sollte ich einen Widerruf machen, nicht?
Aber ganz klar, wenn du dich sicherer fühlst, schicke auf jeden Fall deinen Brief ab.
Zur Sicherheit ist das mit dem Einschreiben auf jeden Fall richtig. Trotzdem könnte es sein, dass man dir noch einmal schriftlich etwas präsentiert, wie eine Auftragsbestätigung. Dann noch mal dort anrufen und auf das gesendete Einschreiben hinweisen (vielleicht vorher noch kopieren). Alles weitere dann ignorieren. Jedenfalls der Anfang ist korrekt.
Deine Kündigung ist rechtswirksam. Schicke sie morgen auf jeden Fall mit der Post per Einschreiben ab. Zu fürchten hast du nichts mehr. Mache dir aber noch von deinem Schreiben eine Kopie und bewahre den Beleg von der Post auf.☺
Die Widerrufsfrist beginnt mit der Widerrufsbelehrung. Ist diese nicht erfolgt ist die Frist folglich nicht abgelaufen.
richtig, es war Eismann, wollte keine Namen nenne, vielen Dank!