Darf mein Ausbildungsbetrieb mich zum Wiederholen/Verlängerung der Ausbildung zwingen?
Hallo Leute,
ich mache zurzeit eine Ausbildung und befinde mich theoretisch im 3.Lehrjahr. Da Ich bis vor kurzem 7-8 Monate am Stück krankgeschrieben war, hat mein Betrieb auf Anraten meiner Klassenlehrerin entschieden, eine Verlängerung zu beantragen - diese wurde auch bewilligt.
Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass ich als Azubi selbst entscheiden darf, ob ich die Ausbildung verlängern möchte oder nicht. Da ich zum Zeitpunkt der Unterschrift dachte, dass das alles rechtens ist, habe ich den Verlängerungsantrag unterschrieben.
Da ich über die Rechtslage weder vom Betrieb noch von der Berufsschule aufgeklärt wurde, möchte ich nun meinen Antrag zur Verlängerung widerrufen und im 2. Lehrjahr weitermachen.
Ist das möglich oder was meint ihr, wie ist hier die Rechtslage?
4 Antworten
Dir kann wegen der doch recht erheblichen Fehlzeit die Prüfungszulasung versagt werden,Du hast fast ein Ausbildungsjahr versäumt,Du solltest das so akzeptieren.
Anders sieht es bei der Prüfungszulassung aus: Wie bereits angesprochen, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Auszubildenden in Gefahr geraten, wenn die Fehlzeiten einen bestimmten Grenzwert überschreiten. Als Ausbilder haben Sie demnach die Möglichkeit, die Nachwuchskraft von der Prüfung auszuschließen.
Gut zu wissen: Der Ausbilder muss im Zulassungsantrag für die Abschlussprüfung schriftlich bestätigen, dass der Azubi nicht länger als den entsprechend festgelegten Zeitraum gefehlt hat. Sind die Fehlzeiten höher, muss die jeweilige Handelskammer davon benachrichtigt werden. Achten Sie also immer auf eine genaue Dokumentation der Fehlzeiten Ihrer Auszubildenden
https://www.personalwissen.de/zu-viele-fehlzeiten-in-der-ausbildung/
Lass das lieber so den wen du solange am stück krank warst wäre es nicht machbar gewesen das du die Prüfung machen hättest dürfen!
Aber beide Chefs und Berufsschulen tun auch mal Sachen die nicht korekt sind aber Du hast unterschrieben ! Aber Eigentlich hätte da eine Rechtsbelehrung stehen sollen!
Aber merke dir niemals unterschreiben wen man die rechte dazu nicht kennt den da wird gerne viele weggelassen!
Wen man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt weil der Chef einen solange gemobbt hat bekommt man auch noch 3 moante eine sperzeit vom amt und dagegen kann man auch nichts machen außer nicht zu unterschreiben!
Da steht Dan rechtliches auch nur um die Firma vor Ansprüche zu schützen nur drin!
Du hast unterschrieben also ist es rechtsgültig.
befinde mich theoretisch im 3.Lehrjahr
möchte ich nun meinen Antrag zur Verlängerung widerrufen und im 2. Lehrjahr weitermachen
Dann willst du ja doch verlängern.
Und du bist sicher, dass du die Prüfung trotz der Fehlzeiten schaffst? Deine Klassenlehrerin scheint Zweifel zu haben.
Sorry, hab mich verschrieben. Würde gerne im 3. Lehrjahr weitermachen.