Glasbruch in der Haustür nach Durchzug: Ist dies ein Versicherungsschaden?

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Im Rahmen der Haushalt-Glasversicherung ist dieser Schaden auf jeden Fall gedeckt. Ein Hausratschaden kann es nicht sein, denn eine Zimmertür ist kein Hausratgegenstand. Ansonsten könnte der Schaden sonst nur über die Wohngebäudeversicherung ersetzt werden. Hier ist Voraussetzung, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Wo wohnst Du denn? In Nortorf hat am Freitag sogar Windstärke 9 geherrscht...!?

Mamamoni 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:48

In Neumünster, also garnicht so weit weg ;o)

Eichbaum1963  12.04.2011, 23:45
@Mamamoni

Den Begriff "Haushalt-Glasversicherung" kenn ich zwar nicht, aber ich schrieb ja auch "zusätzlich eingeschlossen" denn automatisch ist Glasbruch weder in Hausrat- noch Gebäudeversicherung. Muss also extra mit versichert werden.

Nordmann2000  13.04.2011, 12:12
@Eichbaum1963

Also meinten also dasselbe ;-)

Hallo, in den üblichen Versicherungsbedingen (Verbandsempfehlungen) heißt es ganz klar und eindeutig: Entschädigt werden versicherte Sachen gem. § 3 die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.

Dies bedeutet, dass die Glasversicherung eine sogenannte Allgefahrenversicherung ist, die den Glasbruch, egal aus welchem Grund, ersetzt. Windstärke 8 (Sturm) spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Glasbruch ist Bruch und wird entsprechend erstattet. Die Zeiten, als noch unterschieden wurde zwischen Haushaltsglas oder Gebäudeglas, sind längst vorbei.

In den meisten VersBed. stehen im § 3 der AGlB die versicherten wie auch die nicht versicherten Risiken. Wer also eine Glasversicherung (nur zusätzlich versicherbar) hat, entweder in seiner Hausrat oder in seiner Gebäudevers., möge dort bitte einmal nachlesen. Im Versicherungsrecht gilt: Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist gilt als mitversichert.

Wenn ihr in der Hausrat, bzw. Gebäudeversicherung zusätzlich Glasbruch eingeschlossen habt, dann zahlt diese.

Sturmschäden werden erst ab Winstärke 8 gezahlt. Aber eine offene Haustür, die wegen Durchzug zuknallt deckt die sicher nicht ab. Wäre diese durch den Sturm eingedrückt worden, dann wiederum ja. ;)

Aber versuchen kannste es ja mal. Meld den Schaden einfach. War halt eine unerwartete Sturmböe. :P

Ja, ich denke schon, dass das ein Schaden ist, den du der Versicherung melden kannst, Sturmschaden sozusagen. Wir hatten mal einen Schuppen, bei dem die Tür kaputt gegangen ist, weil sie auch vom Wind zugeschlagen wurde. Das hat die Versicherung übernommen...(welche Versicherung genau, weiß ich auch nicht, da dann einfach mal nachfragen =))