Haustür( Glas) kaputt. Weiß jemand Rat?
Hay Leute, Wir wohnen in einer Mietwohnung und haben noch eine ältere Haustür ( siehe Bild ). Die Tür ist wie man sehen kann aus sehr dünnem Glas und auch nicht gut isoliert, was man besonders im Winter gut merkt.
Die Tür geht immer etwas schwer auf und gestern ist Irgendwie mein Bruder(22) beim aufmachen mit dem Knie in die Tür gekommen oder es durch das aufdrücken passiert. Er weiß selbst nicht genau wie es passiert ist.
Was kann man jetzt am besten Machen ? Das Glas reparieren ? Oder muss es neu ? Wer zahlt ? Versicherung ? Falls es wichtig ist, mein Bruder wohnt nicht mehr zu Hause.
Vielen Dank.
10 Antworten
Das könnt Ihr der Haftpflichtversicherung Deines Bruders melden.
Das Glas kann auch bei Kälte unter Spannung sehen und von selbst kaputtgehen - hatte ich auch vor vielen Jahren mal.
Sprecht mit Eurem Vermieter - höchtswahrscheinlich muss eine neue Scheibe rein.
Meldet den Schaden dem Vermieter und dein Bruder kann seine Haftpflichtversicherung beanspruchen, wenn er den Schaden verursacht hat. Also auch der Versicherung melden.
So wäre der richtige Werdegang. Auf jeden Fall macht der Ton die Musik. Also gegenüber dem VM darauf achten. Da es sich um eine Bleiverglasung handelt wird es nicht so einfach diese zu reparieren, da es nur wenige gibt, die dieses Gewerk noch verstehen bzw. technische Voraussetzung haben. Es ist jedoch eine jüngere Bleiverglasung, da die Kreuze vorgefertigt sind. Zunächst ist es des VM Entscheidung, was zum Schluß gemacht wird. Die Kosten sind ansich vom Verursacher zu tragen. Eine Versicherung des VM ist in den meisten Fällen mit Selbstbehalt (500-1000€) behaftet, deren Höhe auch bezahlt werden müßte. Ich hoffe ihr findet eine friedliche Lösung.
Eine Versicherung des VM ist in den meisten Fällen mit Selbstbehalt (500-1000€) behaftet, deren Höhe auch bezahlt werden müßte
Ich kenne keine Glasversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 - 1000 €.
Außerdem zahlt die Privathaftpflicht nur den Zeitwert und nicht den SB des Vermieters.
Ein Fall für die Glasversicherung: Entwder vom Vermieter über die Gebäudeversicherung oder vom Mieter über die Glasversicherung der Hausrat.
Der Ansatz mit der Glasversicherung war zwar richtig. Aber der Rest war total am Thema vorbei und falsch.
Warum??
Es ist doch so: Eine Glasversicherung kann einerseits ein Baustein in einer Wohngebäudeversicherung sein, oder ein Baustein in einer Hausratversichtung. Ebenso ist es möglich, eine Glasversicherung als Alleinvertrag abzuschließen. Vielleicht ist es ein wenig unklar zu verstehen, dass die Glasversicherung ein eigenständiger Vertrag ist, sie wird jedoch meistens zusammen mit der Wohngebäude oder Hausratversicherung abgeschlossen.
die gebäudeversicherung zahlt bei wasser, feuer und sturmschäden
kann ich hier nicht sehen
außerdem zahlt die nicht, bei direktem verschulden, da ist schon jemand haftbar zu machen
wer eine Hausrat Vers hat hat, ist auch inklusive Glas inbegriffen, nur mal nachlesen
Der Vermieter hat häufig in der Wohngebäude versicherung eine Glasversicherung drin. So meinte ich das.Müsste im Mietvertrag stehen. Ob nun das Glas durch Eigenverschulden oder durch Luftzug kaputt ist, ist egal. Es ist Glasbruch.
Die zweite Möglichkeit ist die Glasversicherung in der Hausrat des Mieters.
Ich vermute eher, dass hier die Glasversicherung des Vermieters zuständig ist. Da die Haustür ja dem Vermieter gehört.
Da die Haustür ja dem Vermieter gehört.
Zuständig ist der , der den Schaden verursacht hat. Nach deiner Auslegung, bin ich, bzw. meine Versicherung auch zuständig, wenn mir einer ins Auto fährt, weil es mein Auto ist...
Zahlt Haftpflichtversicherung für Glasbruch in Mietwohnung? *
Haben Mieter z.B. ein Fenster beschädigt, haften sie dafür gegenüber dem Vermieter. Die Haftpflicht-Police übernimmt zwar generell Mietsachschäden, zahlt laut einer üblichen Klausel nicht, wenn der Mieter sich besonders versichern könnte – und das könnte er mit einer Glasbruchversicherung.
Noch mal, der Fragensteller sollte sich mit dem Vermieter kurzschließen, ob dieser eine Glasversicherung hat. Ansonsten schauen, ob eine eigene Glasversicherung besteht
Dein Bruder hat dem Hausbesitzer einen Schaden zugefügt. Daher sollte er den Schaden schnellsten seiner Haftpflicht melden, die die gesamte Schadenregelung übernimmt und auch prüft, ob Dein Bruder überhaupt haften muss. Dieser Komplettservice der Versicherung ist sehr komfortabel.
Damit sich keiner (Hund, Katze, Kind) an der schadhaften Stelle verletzt sollte mit Klebeband eine Platte oder Pappe provisorisch über dem Loch befestigt werden. Das hilft auch gegen kalte Luft.
Generell ist in Haustüren im Bereich unter 1 m kein einfaches Glas mehr zulässig, wegen der Unfallgefahr. Vermutlich wird das gesamte Glas der Tür gegen Verbundglas ausgetauscht werden müssen. Eigentlich schade, denn die Tür hat ja noch den Charme der 50er-Jahre.
Daher sollte er den Schaden schnellsten seiner Haftpflicht melden, die die gesamte Schadenregelung übernimmt und auch prüft, ob Dein Bruder überhaupt haften muss
Nach dieser Schadensschilderung zu schließen, muss die PRivatpflicht wenn eine besteht leisten - aber nur nach Zeitwert.
Generell ist in Haustüren im Bereich unter 1 m kein einfaches Glas mehr zulässig, wegen der Unfallgefahr. Vermutlich wird das gesamte Glas der Tür gegen Verbundglas ausgetauscht werden müssen
Wenn dies so ist, muss diese erhöhten Kosten allerdings der Hauseigentümer aufbringen.
Was kann man jetzt am besten Machen ?
Dem Vermieter und Die Haftpflicht von Deinem Bruder informieren
Das Glas reparieren ? Oder muss es neu ?
Das wird dann der Handwerker feststellen.
Falsch - dies kann nur der Versicherungsnehmer also der Bruder seiner Versicherung melden.