Gerüst Einfahrt
Hallo, seit vielen Monaten bitte ich nun immer wieder meinen Nachbarn ein Gerüst in die Einfahrt stellen zu können um mein Haus zu sanieren. Dies wird immer abgelehnt mit der Begründung ich könnte einen Tunnel bauen. Die günstige Variante ist statisch nicht möglich und es würden zusätzliche Kosten von über 6 000 € hinzu kommen um eine extra Stahlkonstruktion anfertigen zu lassen. Die Hälfte der Einfahrt gehört zu meinem Grundstück und es gibt auch keine Nutzungsvereinbarung über diesen Weg. Das Gerüst würde nun nur auf meiner Hälfte stehen. Die Auskunft einer Anwältin war nun, dass ich das Gerüst dort aufstellen kann, nachdem ich die Personen informiert habe. Auch sehr kurzfristig. Ich bin mir aber noch nicht so sicher ob diese telefonische Auskunft richtig war. Ich möchte den Vermieter und die Mieter nun Montag schriftlich informieren (telefonisch weiß der Vermieter seit heute was am Mittwoch kommt). Ich bin auch ehrlich gesagt nicht mehr zu vielen Gesprächen bereit, da sich der Nachbar nie auf ein Gespräch eingelassen hat und immer sofort abgelehnt hat. Das geht seit September so. Der Rest des Hauses ist schon komplett gedämmt und es liegt echt nur an diesem sturen Nachbarn. Mit wurde auch mit Polizei gedroht wenn ich am Mittwoch das Gerüst aufbauen lasse. bin ich im Recht wenn ich das Gerüst stellen lasse?
2 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar die gemeinsame Einfahrt, wenn das Gerüst steht, mit dem Auto nicht mehr nutzen kann? Sollte er die Einfahrt aber noch voll nutzen können, dann sehe ich eigentlich keinen Grund kein Gerüst aufzustellen zu dürfen. Nur wenn der Nachbar Einbußen hinnehmen muss und die Einfahrt nicht mehr nutzen kann, dann kann es tatsächlich schwierig werden. Wenn es Alternativen zum Gerüst gibt, auch wenn diese Mehrkosten verursacht, können diese sogar zumutbar sein. Die Zufahrt gehört beiden zu gleichen Teilen, da wird nicht unterschieden an welches Haus diese Einfahrt grenzt, jeder cm gehört beiden zu gleichen Teilen. Ich würde auf dem Bauamt nachfragen, die müssten sich mit solchen Problemen eigentlich auskennen und auf eine telefonische Aussage eines Rechtsanwaltes würde ich mich nicht verlassen. Aber eigentlich sollte der Nachbar doch ein Einsehen haben, auch er kann doch mal in die Situation kommen die Zufahrt nutzen zu müssen und dann können Sie sich quer stellen. Fragen Sie ihn doch mal warum er so eine ablehnende Haltung einnimmt.
Auf Deiner Hälfte der Einfahrt müsstest Du ein gerüst aufstellen dürfen. Schick dem NAchbarn ein Einschreiben mit der Miteilung, ab wann und wielange ein Gerüst aufgestellt wird, und fertig.