Hausrecht (Hausverbot) im Restaurant?!
Hallo zusammen,
wir sind gerade umgezogen und nun wollte ich heute ein neues Restaurant testen. Nun habe ich Schnitzel nach Jägermeister Art mit Bratkartoffel bestellt (es ist mein Lieblingsericht in gutbürgerlichen Restaurants).
Als das Essen gebracht wurde, war ich sehr enttäuscht. In den Bratkartoffeln waren zu viele Zwiebeln. Ich fragte wie viele Zwiebeln sie rein tun und sie sagt eine halbe Zwiebel pro Portion. In rief in meinem alten Stammrestaurant an und fragte wieviel Zwiebel dort in eine Portion kommt. Sie sagten nur eine viertel Zwiebel. Ich weigerte mich als zu bezahlen weil eine halbe Zwiebel für mich zuviel ist und nicht nach meinem Geschmack. Nun habe ich Hausverbot bekommen.
Kann ich rechtlich vorgehen?
Danke
Ilse aus Köln
16 Antworten
Du kannst rechtlich vorgehen, aber es wird nicht von Erfolg gekrönt sein!!!! Der Inhaber des Restaurants hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und das ist gesetzlich legitim.
Sogar wenn ein Gast nur TRINKT und nichts ISST kann er sein Hausrecht nutzen, er fordert ihn auf, das Restaurant zu verlassen.
Wo fängt es an, was einem schmeckt und was nicht und das Rezept der Essenszubereitung für den Gast vollkommen ist ODER nicht, Ein anderer Gast liebt viel Zwiebel........nicht zu bezahlen kann nicht die Lösung sein, man kann Wünsche vorher äussern!!!!!!
Ich will jetz nicht unhöflich klingen aber das Restaurant kann doch nicht mal kurz ihr Rezept ändern nur weil es einer Person nicht schmeckt. Ich könnt mir auch denken, dass wenn es ein etwas größeres Restaurant ist, ein ganz schöner Aufwand wäre jetzt das Rezept umzuschreiben und ganz ehrlich - keine Küche würde sich deshalb die Mühe machen nur weil es einer Person nicht schmeckt. War auch wirklich unhöflich von dir dich gleich zu weigern die Rechnung zu zahlen - sowas würd ich nur machen wenn ich Haare oder tote Fliegen etc. im Essen finden würde.
Such dir doch einfach ein anderes schönes Resto. für deine Bratkartoffeln - gibts bestimmt genug!
Du kannst rechtlich vorgehen, aber es wird ohne Erfolg gekrönt sein.........der Restaurantinhaber hat sein Hausrecht in Anspruch genommen, was sein legitimes Recht ist.
Auch wenn ein Gast im Restaurant nur TRINKT und nicht ISST, dann kann der Inhaber den Gast aus seinem Restaurant verweisen.
Nur Hausverbot ???
Und was ist mit der Strafanzeige wegen Zechprellerei ???
Die hat der Oberförster schon gestellt, LOL!
Ich hätte Dich auch rausgeworfen und Hausverbot erteilt. Auf solche Gäste kann man echt verzichten. Und nein, Du kommst rechtlich nicht dagegen an; wo kommen wir denn da hin?!...