Darf der Vermieter die Garage fremd vermieten?
Und zwar habe ich folgende Frage... Wir wohnen in einem Haus mit 3 Parteien, die sich alle sehr sehr gut verstehen, 6 Erwachsene und 2 Kleinkinder ( 1 Jahr und 4 Jahre) / jeder hat einen Stellplatz auf dem Hof dazu kommt, das auf dem Grundstück eine Garage steht, die keiner uns nutzt , weil sie zu teuer ist/ jetzt waren Interessenten hier um die Garage ggf anzumieten . Die Frage ist ... Darf der Vermieter das so einfach ? Strom/ Wasser/ Müll wird alles über die Gemeinschaft abgerechnet bei der Garage/ zudem hätten wir dann fremde Personen auf dem Hof, das heißt , wir wären in unserer Privatsphäre eingeschränkt, gerade im Sommer, wenn wir draußen sitzen und die Kinder baden. Ich empfinde es als unangenehm , wenn ich weiß da sind fremde und mein Kind hier zb nackig rum läuft ... das GrundStück ist komplett eingezäunt und blickdicht und so wäre es halt nicht mehr "privat" :(
Alle Parteien befürchten da durch Einschränkungen.
Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich erklärt habe :)
Vielen vielen dank schon mal im voraus für eure Hilfe :)
9 Antworten
Natürlich darf er......er hat sie der Hausgemeinschaft angeboten,die wollten sie nicht.
Nun freut sich ein anderer,das er eine Garage hat,wo er vielleicht schrauben kann,Auto saugen,Kartons unterbringen ....
Die Nebenkosten der Garage wird der Mieter schon übernehmen
Tja,das Leben ist kein Ponyhof...die Hausgemeinschaft hatte es ja in der Hand.....wer nicht will ....
Da mcht euch man nicht unnötig einen Kopp.
Der Vermieter rechnet dann für den "Fremdling" die Kosten und Nebenkosten für den einen Parkplatz ab.
Natürlich darf der Vermieter das!
Wenn euch die Garage zu teuer , dann muss er doch nicht auf Mieteinnahmen verzichten!
Überwindet euren Geiz!
Mit der Garage ist auch ein (sehr kleiner) Teil der Nebenkosten verbunden, wahrscheinlich zahlt den sowieso euer Vermieter, da ist also keine Hürde.
Ansonsten könnt ihr natürlich nicht verlangen, dass die Garage leer steht. Also bleibt euch die Wahl, sie selbst anzumieten oder den Zustand zu akzeptieren.
Legt zusammen und miete die Garage, dann hat sich das Problem erledigt, oder Ihr lebt damit, dass ein weiterer Mieter Zugang zum Gelände und seiner Garage hat. So ist das wirkliche Leben.
Das haben wir vorgeschlagen und das wurde abgelehnt. Weil wir die Garage als Gemeinschaftsraum nutzen wollten und nicht als Garage für ein Auto.
Eine Garage ist kein Gemeinschaftsraum, Er könnte aus "Geräteschuppen" genutzt werden.
Wäre eine Möglichkeit... das Problem ist aber ... wir haben dafür einen großen Keller also werden wir damit nicht durchkommen :/
Aber es ist sehr unangenehm, da die Garage direkt neben der Terasse ist ... sonst würde das niemanden stören ... aber trotzdem danke für deine Antwort:)