Hausmeistertätigkeit - Hausverwaltung verlangt Kleingewerbe?
Hallo liebe Gemeinde,
Ich übernehme die Hausmeistertätigkeit in einem Mehrfamilienhaus in dem ich selbst wohne. Die Hausverwaltung verlangt dafür einen Kleingewerbeschein.
Ist das nötig? Rechtens? Was muss ich beachten?
Zählt das dann nicht als Scheingewerbe?
Ich würde mich über ratsame Antworten sehr freuen!
Kurz zu mir:
- Ich arbeite Vollzeit in einem anderen Unternehmen.
- Würde die Hausmeistertätigkeit machen um meine monatlichen Mietkosten so zu reduzieren.
- Diese Tätigkeit umfasst das Fegen, Schneeschüppen und Mülltonnen rausstellen
BG, Loway
2 Antworten
Rechtens ist es schon. Vermutlich will die Hausverwaltung für ihre Betriebskostenabrechnung Belege haben, das heißt, Du mußt denen Rechnungen schreiben.
Einfacher wäre es allerdings, Deine Hausmeisterpflichten würden in Deinen Mietververtrag aufgenommen werden und Du im Gegenzug eine niedrigere Miete zahlst.
die niedrigere Miete ist nur nicht auf alle anderen umlegbar ....
Hier spielen rechtliche Gründe eine Rolle.
Unabhängig davon, ob der Hausmeister seine Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausführen will, ist die Gewerbeanmeldung in jedem Fall erforderlich.
Aber bei einer Anmeldung zählt diese Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit ...
Sagt wer? Dann informiere dich doch einfach beim zuständigen Ordnungsamt.
Aber bei einer Anmeldung zählt diese Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit ... ich habe bei einer Wirtschaftsprüfung echt keine Lust belangt zu werden ...