nebenberufliche hausmeistertätigkeit schwarzarbeit?

3 Antworten

Nun gerate mal nicht in Panik. Du hast einen Vertrag als Nebenberuflicher Hausmeister, bekommst dafür 200 € und das ist Steuerfrei. Das mußt Du auch nicht anmelden. Wenn Deine Hausverwaltung das Geld mit Deiner Miete verrechnet, ist das OK. Darüber hast Du eine Mitteilung bekommen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, Deine Nebenbeschäftigung bei den entsprechenden Einrichtungen anzumelden und einen Pauschalbetrag abzuführen. Wenn sie das nicht tut, so ist das nicht Dein Problem, da Du nicht Meldepflichtig bist. Und wenn in dem Vertrag von Dir und der Hausverwaltung, auch die Arbeit beschrieben ist, die Du für die 200 € zu erledigen hast und Du erledigst diese, dann ist alle im grünen Bereich. Die Urlaubsgeschichte müste auch besprochen werden. Möglicherweise erhälst Du auch einen kleinen Betrag Urlaubsgeld, müstes aber dann die 200 € an Deinen Vertreter abgeben.

Da Du weniger Miete bezahlst, ist die Differenz ja eigentlich Dein Verdienst. Diesen müsstest Du jetzt wohl selbst versteuern und Sozialabgaben bezahlen. Das ist genauso, wie wenn Du selbständig wärst. Die Kündigungsfrist musst Du schon einhalten.

Wie wird es denn bei der Hausverwaltung gebucht? Die können das ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Frag doch einfach mal in der Hausverwaltung danach.

monalissa63 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 20:57

ich zahle 200 euro weniger miete....nebenberufliche tätigkeit ist dich minijob..und da darf man doch 400 euro verdienen.die hausverwaltung lässt das unter den tisch fallen...d.h..am ende vom jahr hab ich bei der nebenkostenabrechnung hausmeisterkosten drauf. ein jahr lang bekam ich immer eine lohnkostenabrechnung wo sozialabgaben und blabla..drauf standen.jtzt bekomm ich nichts mehr

mamaundkind  03.08.2012, 21:10
@monalissa63

Daher ist das ganze dann Schwarzarbeit.

monalissa63 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 21:13
@mamaundkind

klasse...ich hab mir da echt keine gedanken drüber gemacht.....und bei schwarzarbeit hat man auch keine kündigungsfrist trotz vertrag,oder?....ich habe noch nen hauptjob den ich nicht verlieren möchte.deswegen hör ich damit sofort auf.

mamaundkind  03.08.2012, 21:42
@monalissa63

Möglicherweise kannst Du in diesem Fall auch sofort aufhören, weil Dich die Hausverwaltung betrogen hat. Du wirst es aber wohl nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen. Hast Du denn noch Urlaub? Hast Du überhaupt einen bekommen? Auch dieser steht Dir zu!

monalissa63 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 21:51
@mamaundkind

ich hatte in den 5 jahren noch nie urlaub!!!!!...würde mir net zu stehn...und wenn ich krank war musste ich eine vertretung besorgen

monalissa63 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 21:57
@monalissa63

rechtsstreit???....bei schwarzarbeit???...das werden die doch net machen??..ich bin also jetzt gezwungen noch 4 wochen schwarzarbeit zu machen?...obwohl ich das nicht will....nö..das ist mir zu heiss....ich mähe da auch immer rasen und die hausverwaltung hat momentan richtig stress mit nem mieter.wenn der das raus findet.mannoman..das war mir echt ne lehre.....wen man anderen blind vertraut und meint das alles rechtens ist.das lustige ist bei meinem hauptarbeitgeber hab ich den nebenjob angemeldet..lach

Du kannst doch einfach den Job beim Finanzamt melden und die können dir auch sagen, was du da versteuern musst. Da muß man doch nicht gleich kündigen.