Schufa-Auskunft - kann die Hausverwaltung die einholen?

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Kleinere Hausverwaltungen sind nur selten Mitglied der Schufa.

Die meisten verlangen von den Mietinteressenten, dass sie eine kostenlose Selbstauskunft abfragen und dann vorlegen - damit spart die Hausverwaltung das Geld für die Abfrage und den Verwaltungsaufwand, die Abfrage selbst stellen zu müssen.

Jeder wirtschaftlich denkender Hausverwalter/Vermieter wird alle 2-3 Jahre die Schufa-Auskunft seiner Mieter einholen, um Mietnomaden schon vor dem Mietbetrug zu erkennen. Leider ist eine schlechte Schufaauskunft immer noch kein Grund zur Vermieterkündigung. Jährlich entstehen durch Mietnichtzahlung Millionenschäden.

Die Hausverwaltung hat ein so genanntes "berechtigtes Interesse", d.h. weil sie mit deinem Onkel durch das Mietverhältnis eine Geschäftsbeziehung eingeht, darf sie vorab die Bonität über eine Selbstauskunft prüfen. Das kann sie selbst in Auftrag geben. Oft wird aber auch verlangt, dass der Mieter eine Selbstauskunft vorlegt. Bei jeder Auskunftei bekommt er eine Selbstauskunft pro Jahr kostenlos. Da stehen allerdings alle über ihn gespeicherten Daten drin, was man nicht unbedingt jedem zeigen möchte (und auch nicht muss). Deshalb bieten die Auskunftsunternehmen auch kostenpflichtige Produkte an, wo nur eine Kernaussage drin steht ("gute Bonität" - "schlechte Bonität").

Natürlich kann jede/r neuerdings einmal jährlich eine kostenlose Auiskunft über sich selbst erhalten. Aber wenn er zustimmt, kann es auch die Hausverwaltung einholen. Ohne seine Zustimmung nicht. Dann müssen sie aber nicht an ihn vermieten.

Die Hausverwaltung hat keine Berechtigung eine Schufa einzusehen. Da muss Dein Onkel selbst aktiv werden.