Hausmeister klettert ungefragt auf unseren Balkon mit einer Kettensäge

14 Antworten

erstmal musst du deinen vermieter darauf ansprechen, damit er mit dem hausmeister redet.

fristlos kündigen kannst du aber nicht.

Meines Erachtens eine Form von Hausfriedensbruch die zur Strafverfolgung allerdings angezeigt werden muss !!

Is die Terrasse im Mietvertrag mit drinne? Dann is das Hausfriedensbruch, was der Hausmeister begeht. Wegen der abgesäbelten Pflanzen weiß ich nich, welcher Verstoß da greift.

Auch wenn zugewuchert is, darf der Hausmeister nich einfach kommen und machen. Da müssen beide Parteien aktiv anwesend sein. Schlafend 3m weiter gilt da nich.

1. Niemand darf ungefragt euren Balkon betreten.

1. Niemand darf einseitig Verträge brechen.

Daraus folgt:

Und könnt bis dahin den Hausmeister verscheuchen und verlangen, dass er seine "Besuche" ankündigt (Hausrecht).

Ihr müsst Miete und BK-Vorauszhlung bis zum Ablauf eurer frühstmöglichen, meist ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bezahlen, wenn ihr umziehen wollt (Vertrags- und Mietrecht)

G imager761

thelala 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 13:22

Ich habe im Mietvertrag nachgesehen und er wurde ab dem 1. April 2000 geschlossen,

aber im Vertag steht noch die Staffelung der Kündungsfristen für beide Parteien:

3 Monate, bei Mietverhältnis weniger als 5 Jahre 6 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 5 Jahre 9 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 8 Jahre 12 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 10 Jahre.

Gilt die 3 monatige Kündigungsfrist die 2001 eingeführt wurde, für Mietverträge die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, oder für alle Mietverträge im allgemeinen, unabhängig vom Datum des Abschlusses?

Wir hätten nämlich laut Mietvertrag von 2000 eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.

KaeteK  03.09.2013, 13:31
@thelala

Du hast Mieter hast eine Kündigungfrist von 3 Monaten...

Schneidet das zu lange Zeug selbst und er wird nicht mehr rauf müssen.

thelala 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:47

Also hat er ein Recht einfach auf unseren Balkon zu klettern und mit einer Kettensäge zu schneiden wies es ihm beliebt? Die Pflanzen und Blumen sind niederiger als der Balkon hoch ist, d.h. es hat von der "Ästhetik" her keinen Vorteil weil Passenten keinen Unterschied sehen. Es sieht daher eher wie reine Schikane aus, vor allem da wir ihn schon darauf angesprochen haben dass er es bitte unterlassen soll und er es mit Fleiß immer und immer wieder macht, also kann er nicht auf Ahnungslosigkeit oder Versehen beharren.

treblis  03.09.2013, 12:48
@thelala

Nein, hat er nich, solange der Raum vor der Wohnung (Balkon/Terrasse) im Mietvertrag enthalten is.

thelala 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:50
@treblis

Ich verstehe, ist der Balkon im Mietvertrag enthalten ist es unsere private Sache, ist der Balkon nicht enthalten, ist es praktisch ein Gemeinschaftsgut (in dieser Nachbarschaft) und er kann stutzen wie er will weil es praktisch im Sinne oder zum Guten der Nachbarschaft "beiträgt"? Habe ich das richtig verstanden?

Ich werde jetzt im Mietvertrag nachsehen.

treblis  03.09.2013, 12:53
@thelala

Dem ist so.

Aber ein Balkon gehört an sich zur Wohnung dazu und wird zu 1/4-1/2 berechnet in der Kaltmiete. Hört sich aber shcon eher nach Terrasse an von deiner Beschreibung her, die könnte Gemeinschaftsgut sein und eure intensive Nutzung geduldet solange sie gefällt.

Mikkey  03.09.2013, 13:05
@treblis

Dem ist so

Nein, auch nicht.

Selbst wenn die Blumen im Treppenhaus abgestellt werden, darf sich niemand daran vergreifen. Sie sind Eigentum, jemand der sie wegnimmt oder zerstört, kann straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden.