Hausmeister klettert ungefragt auf unseren Balkon mit einer Kettensäge
Hallo liebe Community, ich wollte mal fragen wie die Rechtslage in folgendem Fall aussieht:
Unser Hausmeister ist zum wiederholten Male heute ungefragt auf unseren Balkon gestiegen (wir wohnen im Erdgeschoss) mit einer Kettensäge und hat unsere Gebüsche und Pflanzen abgeschnitten. Das wussten wir nicht (es fand auch kein Aushang statt wegen Ungezieferbeseitigung oder was auch immer man für eine Ausrede erfinden mag), wir wurden um 9 Uhr morgens lediglich von einer Kettensäge aufgeweckt, die auf unserem Balkon (Balkontüre war offen), die von einem Mann (der Hausmeister wie sich später herausstellte) bedient wurde, aufgeweckt. Es war ein rießiger Schreckmoment. da ich im Raum schlafe der zum Balkon hinausführt und ich nur drei Meter daneben lag.
Dies war nicht das erste Mal und sogar bei Nachfragen beharrt er auf "sein Recht" und sagt dass er es zum Wohle aller Bewohner macht (wtf). Er ist ein älterer, närrischer Mann mit dem man anscheinend mit gesundem Menschenverstand und Logik nicht durchkommt.
Da wir uns hier jedoch natürlich nicht mehr sicher fühlen, haben wir jetzt sofort eine andere Wohnung gesucht und eine passende gefunden. Ist es aufgrund dieser Lage möglich die Kündigungsfrist von mind. drei Monaten zu umgehen und sofort auszuziehen?
Ich habe dazu mehrere Situationen gelesen, dass 1. Mietverträge die nach 2001 (ich vergaß den genauen Monat) abgeschlossen wurden für den Mieter nur noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten bedeuten und 2. dass es gestaffelt ist (wir wohnen in dieser Wohnung seit über 10 jahren), also nach 5 Jahren, etc je höhere Monatsanzahl für die Kündigungsfrist.
Ich wäre für jede Hilfe und Antwort sehr dankbar da wir einfach nur noch an einen sicheren Ort ziehen wollen.
14 Antworten
erstmal musst du deinen vermieter darauf ansprechen, damit er mit dem hausmeister redet.
fristlos kündigen kannst du aber nicht.
Meines Erachtens eine Form von Hausfriedensbruch die zur Strafverfolgung allerdings angezeigt werden muss !!
Is die Terrasse im Mietvertrag mit drinne? Dann is das Hausfriedensbruch, was der Hausmeister begeht. Wegen der abgesäbelten Pflanzen weiß ich nich, welcher Verstoß da greift.
Auch wenn zugewuchert is, darf der Hausmeister nich einfach kommen und machen. Da müssen beide Parteien aktiv anwesend sein. Schlafend 3m weiter gilt da nich.
1. Niemand darf ungefragt euren Balkon betreten.
1. Niemand darf einseitig Verträge brechen.
Daraus folgt:
Und könnt bis dahin den Hausmeister verscheuchen und verlangen, dass er seine "Besuche" ankündigt (Hausrecht).
Ihr müsst Miete und BK-Vorauszhlung bis zum Ablauf eurer frühstmöglichen, meist ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bezahlen, wenn ihr umziehen wollt (Vertrags- und Mietrecht)
G imager761
Du hast Mieter hast eine Kündigungfrist von 3 Monaten...
Schneidet das zu lange Zeug selbst und er wird nicht mehr rauf müssen.
Also hat er ein Recht einfach auf unseren Balkon zu klettern und mit einer Kettensäge zu schneiden wies es ihm beliebt? Die Pflanzen und Blumen sind niederiger als der Balkon hoch ist, d.h. es hat von der "Ästhetik" her keinen Vorteil weil Passenten keinen Unterschied sehen. Es sieht daher eher wie reine Schikane aus, vor allem da wir ihn schon darauf angesprochen haben dass er es bitte unterlassen soll und er es mit Fleiß immer und immer wieder macht, also kann er nicht auf Ahnungslosigkeit oder Versehen beharren.
Nein, hat er nich, solange der Raum vor der Wohnung (Balkon/Terrasse) im Mietvertrag enthalten is.
Ich verstehe, ist der Balkon im Mietvertrag enthalten ist es unsere private Sache, ist der Balkon nicht enthalten, ist es praktisch ein Gemeinschaftsgut (in dieser Nachbarschaft) und er kann stutzen wie er will weil es praktisch im Sinne oder zum Guten der Nachbarschaft "beiträgt"? Habe ich das richtig verstanden?
Ich werde jetzt im Mietvertrag nachsehen.
Dem ist so.
Aber ein Balkon gehört an sich zur Wohnung dazu und wird zu 1/4-1/2 berechnet in der Kaltmiete. Hört sich aber shcon eher nach Terrasse an von deiner Beschreibung her, die könnte Gemeinschaftsgut sein und eure intensive Nutzung geduldet solange sie gefällt.
Dem ist so
Nein, auch nicht.
Selbst wenn die Blumen im Treppenhaus abgestellt werden, darf sich niemand daran vergreifen. Sie sind Eigentum, jemand der sie wegnimmt oder zerstört, kann straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden.
Ich habe im Mietvertrag nachgesehen und er wurde ab dem 1. April 2000 geschlossen,
aber im Vertag steht noch die Staffelung der Kündungsfristen für beide Parteien:
3 Monate, bei Mietverhältnis weniger als 5 Jahre 6 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 5 Jahre 9 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 8 Jahre 12 Monate, wenn Mietverhältnis mind. 10 Jahre.
Gilt die 3 monatige Kündigungsfrist die 2001 eingeführt wurde, für Mietverträge die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, oder für alle Mietverträge im allgemeinen, unabhängig vom Datum des Abschlusses?
Wir hätten nämlich laut Mietvertrag von 2000 eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.