Hauskauf von den Eltern auf "Raten"?

6 Antworten

Vielen Dank für die Rückmeldung. Der Sohn (ich) würde dann natürlich in dem Haus wohnen bleiben. Das man aus der Unterhaltspflicht leider nicht raus kommt ist mir bewußt. Wie oben beschrieben, kann es passieren, dass man dann natürlich die Raten direkt an das Sozialamt bezahlen muss. Jedoch das wichtigeste war mir, dass das Haus erstmal geschützt ist vor der Verwertung !

Eine schlicht unsinniges  Konstrukt, das nichts bringt!

Die Frage die sich mir zunächst stellt:

Was ist das Ziel bzw. was soll damit erreicht werden? Nur die 10 Jahresfrist umgehen wegen Einkommenssteuer durch Gewinn beim Hausverkauf???

Bei einem Verkauf an den Sohn fallen nochmals Grunderwerbsteuer und Notarkosten an - das sollte immer miteinkjalkuliert werden.

lesterb42  20.04.2016, 08:16

Beim Verkauf an den Sohn fällt keine Grunderwebsteuer an (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Hallo,

also Grunderwerbsteuer fallen nicht an, da von den Eltern das Haus gekauft wird.

Die Idee dahinter ist... Wenn etwas innerhalb der 10 Jahre passiert, geht die Schenkung zurück..

Wenn man es kauft, kann das Haus nicht zurück gehen ! "Nur" das Geld ist weg.

Wenn Eltern tatsächlich von der Sozialhilfe abhängig werden, können solche Geschäfte innerhalb von 10 Jahren "rückabgewickelt" werden.