Hauskauf steuerfrei
Mich interessiert folgendes:
Es wird ein Haus zum Kauf angeboten. Das Anliegen des Verkäufers ist in erster Linie, mit dem Kaufpreis die Kreditbelastung, die das Haus noch aufweist, zu decken. Das Haus ist aber deutlich mehr wert als das, was die Bank als Ablöse der Kredite verlangt. Darüber hinaus hat der Anbieter das Interesse, etwaige Gewinne an dem Haus in die eigene Tasche zu stecken und sie nicht mit der Exfrau teilen zu müssen. Er sucht daher nach Möglichkeiten, einen Großteil des Erlöses steuerfrei zu verbuchen. Kann das gehen - und wenn ja: wie? (PS. Der aufmerksame Leser vermutet richtig, wenn er annimmt, dass die Verfasserin dieser Anfrage die Exfrau ist...)
7 Antworten
Meistens ist ein Haus gemeinsames Eigentum der Eheleute und beide sind im Grundbuch eingetragen. Wenn dem so ist, musst Du den Kaufvertrag eh mit unterschreiben. Wenn Du nicht mit im Grundbuch stehst, weil das Haus im Rahmen der Vermögensteilung bei der Trennung/Scheidung an Deinen Mann gefallen ist, hast Du keine Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen. Anfechten kannst Du die Sache nur, die Vermögensteilung noch am Laufen ist und das Haus deutlich sichtbar unter Wert verkauft wurde.
Ja, aber auch wenn es nicht verkauft wird, hast Du Anspruch auf 50 % des Hauses im Rahmen der Ehe als Zugewinngemeinschaft.
Gehen würde sowas schon und Möglichkeiten gibt es da einige, ebenso wie es viele Möglichkeiten gibt mit sogenannten " Nebenabreden " gewaltig auf " auf die Nase zu fallen". Alle diese Nebenabreden wären jedoch nicht legal, weil sie letztlich zwangsläufig zur Steuerhinterziehung ( Grunderwerbssteuer ) führen - wenn es sich um Zahlungen " nebenbei" handelt.
Falls du Miteigentümerin bist, d.h. im Grundbuch mit eingetragen bist, dann hast du einen Einfluss auf den Verkauf, was jedoch nicht bedeutet, dass man damit auch immer alle Tricks des Partners erkennt. Falls du Miteigentümer bist, dann kannst du dich ebenso an der Käufersuche beteiligen, was einerseits die Möglichkeiten des Expartners für Nebenabreden sehr stark einschränkt und dir andererseits die Möglichkeit gibt, den entsprechenden " Markt " realistisch einzuschätzen.
Er hat das Haus während der Ehe gekauft, ist als alleiniger Eigentümer im Grundbuch verzeichnet, allerdings zählt das Haus mit zum Zugewinn, de facto gehören Gewinne daraus zur Hälfte mir. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Er wird es teilen müssen ob er will oder nicht (wenn kein Ehevertrag vorliegt) außer er verkauft es genau für die Schuldentilgung (und er einen Teil schwarz kassiert). Das wäre aber schwierig da die Fínanzämter genau aufpassen.
Als Ehefrau oder Ex-Ehefrau hat man nicht automatsich Anspruch auf Teillung des Erlöses. Dazu sind mehrere Faktoren wichtig. Wer steht im Grundbuch? Wurde das Haus vor oder während der Ehe errichtet bzw. gekauft?
Das Haus wurde während der Ehe gekauft und der Ehemann steht alleine im Grundbuch. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Warum steht Dein Mann allein im Grundbuch? Das Haus wurde in der Ehe - also automatisch - vom gemeinsamen Einkommen der Eheleute (Zugewinngemeinschaft) gekauft. Das begründet gemeinsames Eigentum, dass in der Vermögensaufteilung bei der Trennung mit großer Wahrscheinlichkeit berücksichtigt wurde. Damit sind alle Deine Ansprüche abgegolten.
So siehts aus!
In dem Fall wird es in die zu verteilende Masse bei der Scheidung einfließen, d.h.du solltest deinen Anwalt bitten hier entsprechend einzugreifen, d.h. z.B. auf ein Verkehrswertgutachten o.ä. zu bestehen.
ich war seinerzeit mit dem Hauskauf nicht einverstanden, er wollte es als Anlageobjekt nutzen. Es zählt aber zum Zugewinn - nur wenn er den unterschlägt, gucke ich in die Röhre. Und das versuche ich zu verhindern.
Den Kaufpreis des Hauses wird der Ex nicht unterschlagen können, denn bei einem Hausverkauf liegt ein notarieller Kaufvertrag vor.
wir geben keine anleitung wie man andre leute übers ohr haut............
Das war auch nicht mein Anliegen. Ich bin die "Über's-Ohr-Gehauene" und versuche dem auf die Schliche zu kommen.
das kann ja jede/r behaupten :-)
So wie die Frage gestellt ist kennt die Person schon die Antwort. Der Titel ist aber falsch gewählt: Hausverkauf ohne Partner. Bei Häuser ist sehr selten Spekulationssteuer fällig und der Notar kümmert sich darum.
Die Antwort kenne ich nicht. Aber ich kenne meinen Exmann und ich habe einen Verdacht. So viel dazu. Und über "Spekulationssteuer" kann ich nur spekulieren...
ich stehe leider nicht im Grundbuch, das Haus ist während der Ehe (ohne mein Einverständnis) gekauft worden und fällt mit in den Zugewinn-Topf. Würde es mit Gewinn verkauft, gehörte die Hälfte davon mir.