Hauskauf, Haus hat keine Gebäudeversicherung.

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Hallo, das Verhalten des Vorbesitzers ist mir unverständlich, weil ihr den bisherigen Vertrag ja übernehmen könntet.

Aus versicherungstechnischer Sicht könnt ihr sehr wohl das Haus versichern, auch wenn es Euch grundbuchmäßig noch nicht gehört. Deswegen würde ich den Antrag auch mit einem Vorbehalt versehen, dass, sollte der Kauf platzen, ihr nicht mit einem Vertrag belastet seid ohne eine Haus zu haben. Darüber hinaus könnte man den Vertrag auch sofort wieder kündigen, weil das versicherte Risiko weggefallen ist bzw. nicht vorhanden ist. Zur eigenen Sicherheit würde ich es auf jeden Fall so versichern. Ein VR fragt nicht nach dem Kaufvertrag oder der Auskunft aus dem Grundbuch. Da dies alles keine rechtliche Voraussetzung ist einen solchen Vertrag abschließen zu können habe ich keine rechtlichen Bedenken gegen einen solchen Vertragsabschluss durch Euch.

VersBerater  18.06.2012, 21:56

Danke für den Stern.

Entsteht jetzt ein Schadensfall, bleibt der Eigentümer auf dem entstandenen Schaden sitzen! Also schleunigst selbst aktiv werden! Versicherung suchen und Versicherung(en) vergleichen! Denn hier gibt es Unterschiede in den Kosten und den Leistungen (also was mit versichert wird). Neben der Elementarversicherung (also für Schäden durch Feuer, Wasser etc.) ist für Euch vor allem die Gebäudehaftpflichtversicherung wichtig. Wenn beispielsweise durch einen Sturm Ziegel vom Dach fallen und parkende Autos beschädigen.

vietpride 
Beitragsersteller
 10.06.2012, 20:10

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Wir sind ja erst am 15.07 Besitzer des Hauses. Wir können doch dann noch keine Gebäudeversicherung abschließen oder irre ich mich? Angenommen im Haus passiert ein Wasserschaden, der nicht behebt wird von den jetzigen Verkäufern, der Kaufvertrag ist unterzeichnet, wer übernimmt dann die Kosten? Eine Versicherung ist ja nicht vorhanden..

Zu meiner ersten Antwort - ich würde mich hier jetzt mal schleunigst mit einem (oder beser mehreren) Versicherungsvertreter (verschiedener Agenturen) zusammen setzen, um entsprechende Verträge einzuholen, zu vergleichen - und schleunigst entsprechendes abzuschließen! Sollten zwischenzetlich Schäden auftreten, solange keine Versicherung besteht - frage den Notar! Er kann Dir sagen, bis zu welchem Termin wer hier Eigentümer ist - und wer dann für Schäden aufkommen muß!

ihr seid erst Eigentümer wenn ihr im Grundbuch eingetragen seid. Solange ist es noch das Eigentum der Vorgängers

vietpride 
Beitragsersteller
 10.06.2012, 20:13

Müssen wir einen Schaden der am Haus passiert ist nach Unterzeichnung des Kaufvertrages übernehmen?

Mismid  10.06.2012, 20:14
@vietpride

steht alles in Notarvertrag

vietpride 
Beitragsersteller
 10.06.2012, 20:20
@Mismid

Hier steht bei " Sach-Rechtsmängel "

" Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt. Dieses wird von ihm im derzeitigen Zustand übernommen. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundbesitzes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verkäufer erklärt jedoch, dass ihm keine verdeckten Mängel bekannt sind. "

Dieses wird von ihm im derzeitigen Zustand übernommen.

Wie interpretiere ich das richtig? Übernahme am 15.07 mit Schäden die bisher da entstanden sind?

Vielen Dank für die Hilfe!