Hauskauf mit PV Anlage
Hallo,
wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben uns auch schon auf einen Gesamtkaufpreis geeinigt. In diesem Preis ist auch eine PV Anlage enthalten, die vor drei Jahren erworben wurde. Nun wissen wir jedoch nicht, wie der Erwerb dieser Anlage am Besten ablaufen soll. Ist es möglich, diese im Kaufvertrag beim Notar einzeln aufzuführen oder komplett getrennt vom Hauskauf abzuwickeln? Vlt. hatte jemand ja einen ähnlichen Fall...
Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
Hallo, seid ihr euch sicher dass der Verkäufer der gebrauchten PV-Anlage die MwSt. bei Verkauf ausweisen darf? Liegt hier nicht (falls es seine einzige Anlage ist) eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor? In diesem Fall dürfte sich der Käufer die Steuer nicht zurückholen und m. E. der Verkäufer auch nicht ausweisen, oder?
Macht über die Anlage einen separaten Kaufvertrag. Erstens: Das spart ein bisschen Grunderwerbsteuer. Zweitens: Wenn der Hausverkäufer schlau war, hat er für die PV-Anlage zur Umsatzsteuer optiert. Das gleiche empfehle ich euch auch. Dann ist im Kaufpreis für die PV-Anlage aus eurer Sicht Vorsteuer enthalten, die ihr dem Finanzamt gegenüber geltend macht. Die Vorsteuer aus Reparaturen ist, wenn ihr zur USt-Pflicht optiert, ebenfalls abzugsfähig, die Mehrwertsteuer aus Einspeisevergütungen, die ihr ans FA abführen müsst, erfahrungsgemäß vergleichsweise gering. Alles weitere bei einem Beratungstermin in unserer Kanzlei ;)
Steuerberater natürlich. Der Betrieb der PV-Anlage ist, falls ihr Strom ins öffentliche Netz einspeist, ein Gewerbebetrieb. Mit der PV-Anlage im Zusammenhang stehende Kosten sind also Betriebsausgaben, die Abschreibung für die Anlage ebenfalls.
Wichtig: In den Verträgen mit dem Betreiber muß steuersicher geregelt sein, wie es mit eurem privaten Stromverbrauch aussieht... ;)
Schließen Sie mit dem Verkäufer über die PW-Anlage einen gesonderten Kaufvertrag außerhalb des Notarvertrages ab. Die Anlage, über die sie Einnahmen erzielen, kann dann wie bisher, gesondert steuerlich abgeschrieben werden. Wartungen etc. sind dann den Betriebskosten der Anlage anrechenbar.
Wenn ihr euch so über einen Verkauf der PV-Anlage einigen könnt, dann lasst sie nicht mit in den Kaufvertrag einfließen, das erhöht doch auch die Notargebühren und falls vorhanden die Maklerprovision.
Oder ihr lasst sie im Kaufvertrag erwähnen, gebt aber keinen Wert dafür an, sondern erhebt einen Kaufvertrag, der alles darin enthaltene abdeckelt.
Ist das denn möglich, keinen Wert anzugeben?
Was ist eine PV Anlage?
Eine Photovoltaikanlage
Wo kann ich mir denn Rat holen über den Erwerb? Um was für eine Kanzlei handelt es sich denn?